Grieger-Langer und ihre Inszenierung als Rufmord-Opfer

Von am 30. Januar 2019
Grieger-Langer Fotolia ©arborpulchra

2018 hatte MBA Journal mehrfach über die zahlreichen Lügen und falschen Darstellungen der „Profilerin“ Suzanne Grieger-Langer berichtet. Sie klagte, verlor vor Gericht und ist nun auch mit der Berufung gescheitert. Dennoch überzieht die „Betrugsexpertin“ die Autorin seit August 2018 mit teil abstrusen Klagen und inszeniert sich als Opfer einer „konzertierten Rufmord-Kampagne“.

Im Mai und Juni hatte MBA Journal in mehreren Artikeln („Profilerin mit Hang zur Lüge“, „Transparenzoffensive bestätigt Lügen“ und „Weitere Lügen bei Management Circle“) über die Selbstdarstellung von „Europas unangefochtener Profilingexpertin“ (Werbung bei den Social Recruiting Days) berichtet. Auslöser für die intensivere Recherche war ein peinliches Interview bei Spiegel online. In den Artikeln ging es um zahlreiche Lügen und Falschdarstellungen zu ihrer angeblichen Qualifikation und ihren angeblichen Lehraufträgen.

Hochstaplerin mit Verschwörungswahn

Die selbst ernannte Profilerin Suzanne Grieger-Langer ist nicht nur eine notorische Lügnerin, sondern verbreitet auch eine wahnhafte Verschwörungstheorie und massive Verleumdungen über meine Person. Daher eine Klarstellung: Ich bin weder Chefredakteurin des Berufsverbandes Deutscher Psychologen (BDP) noch dort beschäftigt oder Mitglied. Ich habe auch nichts mit Wikipedia, der GWUP oder Psiram zu tun, die ebenfalls kritisch über sie und ihren abstrusen „psychogenetischen Code“ berichtet haben. Die von ihr herbei phantasierte „konzertierte Rufmordaktion“ ist daher wohl vor allem ein Ausdruck ihres bedenklichen Realitätsverlustes.

Update (April 2020): Inzwischen hat Grieger-Langer ihre abstruse Verschwörungstheorie erweitert und fabuliert nun in ihrer Show noch ausführlicher von einer angeblichen Gutachten-Mafia, die sie angeblich im Bereich von Familiengutachten aufgedeckt hat. Doch davon weiß ich weder etwas, noch hatte und habe ich damit irgendetwas zu tun. Beweise für eine angebliche Beteiligung gibt es daher natürlich nicht und auf Nachfrage legt ihr Pressesprecher Falk Al-Omary auch keine vor.

Am 6. Januar 2020 hat das Landgericht Frankfurt (AZ 2-03 O 1/20) der Hochstaplerin mehrere falsche Tatsachenbehauptungen verboten. So behauptete sie auf ihrer Website, es sei nun „einmal mehr amtlich bewiesen“, dass MBA Journal „nichts weiter als ein Internetpranger“ sei – eine Aussage, die jeglicher Grundlage entbehrt. Diese und drei weitere falsche Tatsachenbehauptungen auf ihrer Website und auf Linkedin wurden ihr vom Gericht verboten [⇒ Grieger-Langer verurteilt].

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Seitdem haufe.de am 29. Januar 2020 den Artikel über sie [⇒ Grieger-Langer und die umstrittene Kundenliste] veröffentlichte, den ich weder geschrieben habe, noch dafür verantwortlich bin, überzieht Grieger-Langer mich verstärkt mit Abmahnungen und Klagen.

Grieger-Langer klagte wegen angeblich „unwahrer Tatsachenbehauptungen“  und scheiterte am Landgericht Bielefeld in vollem Umfang (und zwar wegen ihrer zahlreichen Falschdarstellungen und nicht nur, weil – wie sie inzwischen behauptet – der Richter alle Aussagen als Meinungsäußerungen bewertete).

Im Dezember ist sie in dem Einstweiligen Verfügungsverfahren auch mit ihrer Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld gescheitert. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2018 hat das Oberlandesgericht Hamm die Berufung zurückgewiesen. „Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg“, heißt es in dem Beschluss. Damit ist das Urteil des Landgerichts Bielefeld rechtskräftig.

Natürlich verschweigt Grieger-Langer ihre Niederlagen. Im Gegenteil: Sie inszeniert sich als Opfer einer „konzertierten Rufmord-Kampagne“ und fabuliert von „kriminellen Netzwerken“, die ihren Ruf im Internet ruinieren. Doch dazu später.

Beispiellose Abmahn- und Klagewelle

Nach ihrer Niederlage vor Gericht im Juli 2018 startete Suzanne Grieger-Langer mit Hilfe ihres neuen Anwalts Tim Hoesmann aus Berlin eine beispiellose Abmahnungs- und Klagewelle. Inzwischen (Stand: 29.1.19) hat Hoesmann zehn – teils absurde – Abmahnungen verschickt. Teils waren es mehrere pro Woche. Stets verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Zahlung von rund tausend Euro für die Anwaltskosten. Da die Autorin diese Erklärung natürlich nicht abgab, ging er in der Regel vor Gericht. Wie oft er dort scheiterte, ist nicht bekannt. Als Beklagter erfährt man nichts davon, wenn beispielsweise ein Antrag zurückgenommen wird.

Dabei geht es meist nicht um angebliche falsche Tatsachenbehauptungen, sondern zum Beispiel um angebliche Urheberrechtsverletzungen und vor allem darum, die Autorin mürbe zu machen und finanziell zu schädigen. Die Auflistung aller fragwürdigen Vorgänge würde den Rahmen sprengen. Daher nur einige Beispiele.

So verlangte Hoesmann eine Unterlassung der Aussage, Grieger-Langer sei zweimal von der Frankfurt School of Finance and Management abgemahnt worden (Sie behauptet standhaft, für die Business School einen Studiengang entwickelt zu haben, was diese vehement bestreitet). Das sei eine „Falschaussage“, so Hoesmann. Begründung: Die beiden Abmahnschreiben hätten dasselbe Aktenzeichen, daher sei es nur eine Abmahnung. Vor Gericht scheiterte er damit.

Erfahren hat die Autorin von dem Verfahren nur, weil er in einem der beantragten vier Punkte recht bekam. Damals hatte die Autorin geschrieben, dass die „Profilerin“ ihre Aussagen vor dem Bielefelder Gericht ausschließlich auf ihre fragwürdige eidesstattliche Versicherung stützte. Das war formal falsch. Denn sie legte noch weitere Dokumente – wie ihr Diplom in Pädagogik – vor, die allerdings inhaltlich irrelevant waren (Nähereres ist hier hier nachzulesen).

In einem anderen Verfahren geht es um angebliche Urheberrechtsverletzungen bei einem Screenshot bzw pdf-Bildschirmausdruck ihrer fragwürdigen Referenzliste und ihres „Lebenslaufes“, die zur Dokumentation in die – bereits in Bielefeld beklagten – Artikel integriert waren. Obwohl sich beide Texte inhaltlich mit der fragwürdigen Referenzliste und/oder dem „Lebenslauf“ befassen, behauptete sie bzw ihr Anwalt Tim Hoesmann gegenüber dem Gericht, dass „keinerlei inhaltliche Auseinandersetzung mit den Dokumenten stattfindet“ und daher auch keine „journalistische Rechtfertigung in der Publikation zu sehen ist“ (Anmerkung: Mit Dokumenten sind die Screenshots/pdf-Bildschirmausdrucke  der Referenzliste und des „Lebenslaufs“ gemeint). Eine nachweisbar falsche Tatsachenbehauptung.

Screenshots oder pdf-Bildschirmausdrucke sind stets originalgetreue Wiedergaben des Bildschirminhalts. Logischerweise können sie daher keine „inhaltliche“ Auseinandersetzung „enthalten“. Die findet immer in dem journalistischen Artikel statt, in den die Dokumente als Verweis (Verlinkung) eingebunden sind. Vor Gericht legte Hoesmann jedoch lediglich die Links zu den in der Mediathek von WordPress hinterlegten Screenshots vor, so dass das Gericht nicht erkennen konnte, dass diese in die Artikel integriert sind. Das Landgericht Köln fiel auf diese Irreführung herein und erließ eine Einstweilige Verfügung. Am 28. März hat es die Einstweilige Verfügung wieder aufgehoben (14 O 324/18) und stellt fest, dass die Verlinkung in den Artikeln tatsächlich vorhanden war. Weiter heißt es im Urteil, dass es am Verfügungsgrund fehle: „Die danach erforderliche Dringlichkeit war bei Eingang des Antrags auf Erlass der Einstweiligen Verfügung nicht mehr gegeben.“

Fragwürdige eidesstattliche Versicherungen

In dem Verfahren hatte Grieger-Langer erneut eine fragwürdige eidesstattliche Versicherung vorgelegt und behauptet, sie habe „zum ersten Mal am 19.8.2018 von der Veröffentlichung der Texte Kenntnis erlangt“. Dabei waren die beiden Artikel bereits Gegenstand des Gerichtsverfahrens in Bielefeld, gegen die sie schon im Juni Klage eingereicht hatte. Sie kannte also beide Artikel, in die die Verlinkungen integriert waren. Bereits damals hatte das Landgericht Bielefeld in seinem Urteil mehrfach erhebliche Zweifel an der von ihr vorgelegten eidesstattlichen Versicherung geäußert. Nachzulesen im Urteil.

Die Autorin erstattete unter anderem deshalb Strafanzeige gegen die „Betrugsexpertin“ und die Staatsanwaltschaft hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs „Betrug u.a.“ gegen Grieger-Langer eingeleitet. Als sie über diese belegbare Tatsache schrieb, kam eine neue Abmahnung und Klage. Zwar lässt sich an der Tatsache, dass es ein Ermittlungsverfahren gibt, nicht rütteln, aber das Landgericht Frankfurt war der Meinung, die Autorin dürfe das nur schreiben, wenn sie auch erwähnt, dass sie die Strafanzeige erstattet hat. Für einen Laien ist das unverständlich. Denn die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein, wenn sie dafür genügend Hinweise sieht und zwar völlig unabhängig davon, wer die Strafanzeige gestellt hat. Und vor allem: Was hat Grieger-Langer damit nun gewonnen? Auf Nachfrage erklärte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Bielefeld am 15. Januar 2019, dass die Ermittlungen (AZ 401 Js 1207/18) noch andauern.

Ergänzt am 20. Februar 2020 auf besonderen Wunsch von Frau Grieger-Langer: Im September 2019 teilte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft mit, dass Anklage gegen die Hochstaplerin erhoben wurde (Strafsache Az. 401 Js 1207/18). Laut Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 19. November 2019 wurde das Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung nach § 153 a Abs. 2 StPO endgültig eingestellt, „nachdem die Angeschuldigte die ihr gemachten Auflagen erfüllt hat“ (802 Ds-401 Js 1207/18188/19). Damit gibt es keine Anklage mehr.

Falsche Angaben bei Referenzliste

Zurück zu der angeblich unberechtigten Verlinkung zu dem Screenshot ihrer Referenzliste. Allein über die atemberaubende Liste von unzähligen Unternehmen ließe sich ein eigener Beitrag schreiben. So manches Unternehmen wusste dabei offenbar nichts von seinem Glück oder bestreitet, jemals mit Grieger-Langer zusammengearbeitet zu haben. Etliche sind inzwischen auch schon von der Liste verschwunden. Wie sie möglicherweise zu ihrer atemberaubend langen Referenzliste gekommen ist, kann man hier nachlesen.

Besonders auffallend ist die Nutzung des Zitats der Schweizer Bank UBS auf ihrer Website: Dort steht (Stand 30.1.19 und 14.2.19): „Ich bin Profilerin -„One of the best in the world“- UBS“

Suzanne Grieger-Lange

Auf Nachfrage erklärte die UBS am 23. Januar 2019, man habe Grieger-Langer lediglich im „Rahmen einzelner Veranstaltungen in der Schweiz als externe Vortragsrednerin gebucht.“ Ihre „Profiler-Kenntnisse“ habe man weder im Recruiting noch in anderen Bereichen genutzt. Und weiter: „Eine formale, offiziell autorisierte Referenz seitens UBS ist uns nicht bekannt. Wir haben Frau Grieger-Langer diesbezüglich kontaktiert und aufgefordert, das UBS-Zitat auf allen Kommunikationsmitteln (Website, Vortragsankündigungen, etc.) zu löschen und nicht weiter zu verwenden.“ Was sagt Grieger-Langer dazu? Ihr Pressesprecher Falk Al-Omary schweigt auf Nachfrage. Und das Zitat steht natürlich weiter online (Stand 30.1.19 und 14.2.19).

Abstruse Foto-Klage

Ziemlich abstrus ist auch die Klage wegen des Fotos. Auf ihrer Website standen unter der Überschrift „Presse“ mehrere Fotos zum Download, ohne jegliche Hinweise auf Nutzungsbedingungen. Nachdem die Autorin eines der Fotos in einen Text integriert hatte, bekam sie eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht mit der Begründung, man habe die Nutzungsbedingungen geändert – vermutlich nachträglich. Grieger-Langer klagte und bekam am Landgericht Frankfurt recht. Daraufhin hat die Autorin das Foto aus dem Artikel entfernt.

Doch dem nicht genug. Ihr Anwalt Hoesmann hat sich den Link zu dem Foto aus dem Artikel gespeichert und sich damit auch nach dem Löschen des Fotos auf der Website Zugang zu der der Öffentlichkeit nicht zugänglichen privaten Datenbank der Autorin verschafft und behauptet nun gegenüber dem Gericht, das Foto wäre noch immer für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Autorin sieht darin einen „digitalen Hausfriedensbruch“, den sie zur Anzeige bringen wird.

Da kaum jemand extra den Link zu einem Foto aus einem Artikel speichert und nutzt, dürfte die „Öffentlichkeit“ vermutlich vor allem aus Hoesmann und Grieger-Langer bestehen. Schließlich wussten sie, dass das Foto aufgrund der beantragten Einstweiligen Verfügung möglicherweise aus dem Artikel verschwindet und nutzten den Link in die private Datenbank dann, um weiter gegen die Autorin zu klagen.

Kurios daran ist, dass dasselbe Foto überall im Netz zu finden ist, selbst bei einem Artikel mit Kritik an Grieger-Langer und auch auf einer weiteren Website von ihr ohne irgendwelche Nutzungshinweise (Screenshot vom 28.1.19) Es wird sogar von Dritten extra für Presseveröffentlichungen angeboten – ohne Nutzungshinweise und mit ausdrücklicher Erlaubnis gegenüber der Autorin, es für die Berichterstattung über Grieger-Langer nützen zu dürfen. Das zeigt deutlich, um was es geht. Nicht die Verhinderung der Veröffentlichung des Fotos ist das Ziel, sondern das juristische Vorgehen gegen die Autorin. Und was das angeblich unrechtmäßig und längst aus dem Artikel und der Datenbank gelöschte Foto mit der angeblichen „konzertierten Rufmordkampagne“ zu tun haben soll, wissen wohl nur Grieger-Langer und ihr Abmahnexperte. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen, was Grieger-Langer natürlich verschweigt.

Grieger-Langer Pressefotos

 

Gilt das Strafgesetz nicht für Grieger-Langer?

Skurril ist auch das Beispiel des Artikels über die Steinbeis Hochschule. In dem Beitrag geht es darum, dass die Steinbeis Hochschule ihre von teils fragwürdigen Weiterbildungsanbietern angebotenen Hochschulzertifikate einstellt. Dazu gehörte auch ein Zertifikat der German Speaker Association (GSA). Dabei hatte die Autorin geschrieben, dass auch Grieger-Langer zu den GSA-Mitgliedern gehört. Prompt kam eine Abmahnung, der Artikel würde den Eindruck erwecken, Grieger-Langer wäre an dem – damals längst eingestellten – GSA-Zertifikat beteiligt gewesen. Das ist nicht nur inhaltlich schwer nachvollziehbar, sondern auch befremdlich. Denn selbst wenn der Eindruck entstehen würde, warum ist das für das GSA-Mitglied Grieger-Langer so schlimm, dass sie dagegen gleich eine Klage androhen muss? Also änderte die Autorin den Satz und entdeckte dabei, dass sich die Hochstaplerin auf der Website der GSA noch immer als Psychotherapeutin bezeichnete.

Suzanne Grieger-Langer GSA

GSA-Profil 17.9.2018

Die Bezeichnung ist geschützt und da Grieger-Langer nicht die Voraussetzungen für die Führung der Bezeichnung erfüllt, könnte sie sich nach § 132a Strafgesetzbuch (Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen) strafbar machen. Sie weiß das, wie sie selbst in ihrem „Lebenslauf“ schreibt.

Doch offenbar gilt das Strafgesetzbuch nicht für die „Profilerin“. Denn prompt kam die nächste kostenpflichtige Abmahnung und Klageandrohung. Darin hieß es: Es handele sich „bei dem Eintrag auf der Website der GSA nicht um einen offiziellen Lebenslauf von Frau Grieger-Langer… Vielmehr ist es ein Profil als Rednerin.“ Und weiter: „Auch ist Frau Grieger-Langer laut Impressum nicht für diesen Eintrag verantwortlich, sondern der Betreiber der Website“, behauptete ihr Anwalt Hoesmann. Dagegen schreibt GSA-Präsident Peter Brandl am 29. Oktober 2018: „Unsere Mitglieder administrieren ihre Einträge selbst. Etwas anderes wäre für einen Verband wie unseren auch gar nicht machbar.“ Grieger-Langer hat daher offenkundig selbst die Bezeichnung Psychotherapeutin in ihr Profil geschrieben.

Auch wegen der unerlaubten Bezeichnung als Psychotherapeutin hat die Autorin Strafanzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gegen sie eingeleitet.  Auch hier dauern – wie die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Bielefeld am 15. Januar 2019 bestätigt – die Ermittlungen noch an. Obwohl auch Grieger-Langer inzwischen bekannt sein dürfte, dass es ein Ermittlungsverfahren gegen sie gibt, lässt sie sich weiter als Psychotherapeutin vermarkten bzw. bezeichnen (Stand 28.1.19).

Oder hier:

Grieger-Langer Markenrebell

 

Auftritt bei Quadriga

Im Zusammenhang mit ihrem geplanten Auftritt bei den von Quadriga veranstalteten „Social Recruiting Days“ im Oktober 2018, wo sie als Keynote-Speakerin mit ihrem absurden „psychogenetischen Code“ angekündigt wurde, berichteten auch andere Blogger und Journalisten über die Hochstaplerin.

„Mit ihren Artikeln und dem folgenden Urteil zur Bewertung der Veröffentlichungen hat Bärbel Schwertfeger, die bekannt dafür ist, Schummeleien und schwarze Schafe auf dem HR-Markt aufzudecken, den Stein in der Debatte ins Rollen gebracht“, heißt es auf haufe.de.

Weitere Berichte gibt es bei persoblogger, personalmarketin2null  und die GWUP – die Skeptiker. Keiner von ihnen hat etwas von Grieger-Langer und ihrem Anwalt gehört, geschweige denn eine Klage bekommen (Stand Dezember 2018). Auch bei Psiram, das sich selbst als „Wiki der irrationalen Überzeugungssysteme“ beschreibt, ist der Eintrag über sie – inklusive dem oben erwähntem Foto – weiter vorhanden. Dort heißt es u.a.: „Einige von Grieger-Langers Methoden machen Anleihen bei pseudowissenschaftlichen und veralteten Lehren wie der Physiognomik, der Phrenologie („Schädellehre“) sowie der Graphologie und sind daher unseriös. Ihre Art der Datenerhebung über Personen ist aus Gründen des Datenschutzes fragwürdig.“

Hoesmann und seine Nebelkerzen

Dennoch schreibt ihr Anwalt Tim Hoesmann bereits im Oktober 2018 auf seiner Website: „In zahlreichen einstweilige Verfügungsverfahren wurden die Blogger und Journalisten bereits verurteilt, nicht weiter Lügen über Frau Grieger-Langer zu verbreiten bzw nicht weiter Inhalte von ihrer Webseite zu kopieren. Die Verfahren werden vor mehreren Landgerichten in ganz Deutschland geführt.“

Im Dezember 2018 schreibt er: „Mittlerweile konnte Frau Grieger-Langer mithilfe der Kanzlei Hoesmann in insgesamt zehn juristischen Verfahren (Stand 11. Dezember 2018) gegen ihre Kritiker gewinnen. Nachdem Suzanne Grieger-Langer zunächst in zahlreichen einstweiligen Verfügungsverfahren vorläufig mannigfaltige Rechtsverletzungen unterbinden konnte, hat sie jetzt auch in dem ersten Hauptsacheverfahren gewonnen. So wurde es im Rahmen der Hauptsacheklage dem Betreiber des Blogs verboten von dem Landgericht Hamburg (Az. 324 O 494/18), weiter eine unwahre Tatsachenbehauptung in Bezug auf Frau Grieger-Langer aufzustellen.“

Doch wie kommt Hoesmann auf zehn Verfahren? Und welches Hauptsacheverfahren? Suzanne Grieger-Langers Pressesprecher Falk Al-Omary schweigt auf Nachfrage.

Neue Karriere als angebliches Rufmord-Opfer

Netterweise macht der „Abmahnspezialist“ Hoesmann auf seiner Website auch gleich klar, warum es eigentlich geht: „Frau Grieger-Langer selbst nutzt ihre Erfahrungen aus diesem konzentrierten Shitstorm für ein neues Buch im Kreuzfeuer. Dieses Buch, welches Ende Oktober erscheinen wird, zeigt die Hintergründe des Shitstorms und sie klärt auf, worum es in dem Streit geht.“

Die Hochstaplerin startet also eine neue Karriere als angebliches Rufmord-Opfer. Doch welche Grundlagen und Belege dafür gibt es? Was bedeutet „Rufmord-Kampagne“? Wer steckt dahinter? Pressesprecher Falk Al-Omary schweigt.

Bis heute ist das Buch mit dem Titel „Cool im Kreuzfeuer“, „das nach intensiven Recherchen die Anatomie eines Rufmordes aufdeckt – und kriminelle Netzwerke, die einem den Atem stocken lassen“, noch nicht erschienen. Wann das Buch nun erscheinen soll? Welche kriminellen Netzwerke es geben soll? Und wer dazu gehören soll? Pressesprecher Falk Al-Omary schweigt auf Anfrage.

Im März 2019 will Grieger-Langer ihre Bühnenshow in 48 Städten beginnen. „Rund 100.000 Menschen möchte Profiler Suzanne erreichen – und sie schützen und wehrhaft machen gegen Cybermobbing, Intrigen, Fake News sowie Lügen von Internet-Trollen. Mehr als 1.000 Tickets werden wöchentlich verkauft“, schreibt sie. Und weiter: „Die berühmteste Profilerin Deutschlands entschlüsselt live den Code des konzertieren Rufmordes, benennt die Aggressoren.“

Verzweiflungstat? Dreistigkeit? Verschwörungswahn? Oder Realitätsverlust?

Zumindest eines ist jetzt schon sicher. Die nächste Abmahnung von ihrem Anwalt Tim Hoesmann wird wohl nicht lange auf sich warten lassen. Fortsetzung folgt.

PS: Auf Grieger-Langer und ihren Abmahnanwalt Tim Hoesmann ist Verlass. Natürlich ließ die nächste Abmahnung und Klageandrohung nicht lange auf sich warten. Inzwischen (Stand 5. März) sind drei neue dazugekommen. Besonders absurd ist die letzte, in der die „Profilerin“ der Autorin verbieten will, eine Pressemeldung ihres PR-Beraters Falk Al Omary zu veröffentlichen, weil der Text angeblich urheberrechtlich geschützt ist. Dabei hatte der „Egoseller“ unter die Meldung sogar geschrieben: „Dieser Artikel kann frei und ohne weitere Vergütung abgedruckt werden. Ein Belegexemplar wird gerne entgegengenommen. Ggf. beiliegende Fotos sind lizenzfrei verwendbar.“ Das Foto ist übrigens dasselbe, gegen dessen angeblich unerlaubte Nutzung Grieger-Langer und ihr Anwalt bereits in mehreren Gerichtsverfahren gegen die Autorin vorgehen. Und was soll man von einer „Betrugsexpertin“ halten, die in einer aktuellen Pressemeldung verkündet: „Wikipedia ist ein Anschlag auf unsere Demokratie und das freie Denken“, während ihr Pressesprecher Falk Al-Omary unter seine Emails schreibt: „for more information visit Wikipedia  http://de.wikipedia.org/wiki/Suzanne_Grieger-Langer“.

Update 7.12.20: Das Verfahren wegen Titelmissbrauch (Bezeichnung als Psychotherapeutin) nach § 132a Strafgesetzbuch hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld eingestellt, weil die Tatvorwürfe „in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem gegen die Beschuldigte rechtshängig gewesenen“ Beschluss der Einstellung des Verfahrens wegen falscher eidesstattlicher Versicherung ständen. In dem Verfahren sei die „Beschuldigte bereits mit einer Sanktion in Form einer nicht unbeträchtlichen Geldauflage belegt worden“. Das Strafverfahren wurde durch gerichtlichen Beschluss vom 19. November 2019 gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.000 Euro endgültig eingestellt. „Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die von diesem Strafverfahren ausgegangene Wirkung ausreicht, um die Beschuldigte in ausreichendem Maße zu beeindrucken“, schreibt die Staatsanwältin.

Grieger-Langer lässt sich weiter als Psychotherapeutin bezeichnen und vermarkten zum Beispiel hier oder hier oder hier (Stand 7.12.20, Screenshot vom 7.12.20)

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.