Grieger-Langer: Erneute Schlappe vor Gericht

Von am 11. September 2018
Grieger-Langer bei den Social Recruiting Days Twitter

Nachdem die Profilerin Suzanne Grieger-Langer mit ihren Unterlassungsansprüchen gegen die Autorin beim Landgericht Bielefeld gescheitert ist, überzieht sie diese mit weiteren – teils abstrusen – Unterlassungsaufforderungen. Nun wollte sie ihr vier Aussagen verbieten. Mit drei davon scheiterte sie bei Gericht.

Der Fall der Hochstaplerin Suzanne Grieger-Langer geht weiter. MBA Journal hatte im Mai und Juni hatte in mehreren Artikeln („Profilerin mit Hang zur Lüge“, „Transparenzoffensive bestätigt Lügen“ und „Weitere Lügen bei Management Circle“) über ihre Selbstdarstellung  berichtet. Dabei ging es um zahlreiche Lügen und Falschdarstellungen.

Daraufhin stellte „Europas unangefochtene Profilingexpertin“ (Werbung bei den Social Recruiting Days, wo sie zunächst als Keynote-Speakerin auftreten sollte, dann aber „nur“ noch an einer Podiumsdiskussion teilnahm) Antrag auf eine einstweilige Verfügung und scheiterte (siehe Urteil, inzwischen ist das Urteil, Stand 11. Dezember 2018, rechtskräftig). Seitdem überzieht sie mit Hilfe ihres Anwalts Tim Hoesmann die Autorin mit weiteren – teils abstrusen – Unterlassungsaufforderungen.

Mit drei Punkten ist sie dabei nun vor dem Gericht in Hamburg (bei Online-Publikationen kann der Gerichtsstand überall sein) gescheitert. Beim vierten Punkt ging es darum, dass sie neben ihrer eidesstattlichen Versicherung noch weitere Unterlagen zu ihren Behauptungen beim Verfahren in Bielefeld vorgelegt hat. Das ist zwar formal richtig, inhaltlich aber irrelevant. Das ist bis heute (Stand 25. Januar 2019) der einzige Punkt, bei dem die Autorin wegen einer falschen Tatsachenbehauptung verurteilt wurde. 

Dabei wollte Grieger-Langer u.a. folgende Aussagen untersagen lassen: „Suzanne Grieger-Langer ist keine Psychologin, bezeichnet sich aber so.“ Und „Ein ordnungsgemäßes Psychologie-Studium hat Suzanne Grieger-Langer nie abgeschlossen.“

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Dazu legte sie beim Landgericht Bielefeld vor:

  • ihr Vordiplom- und Diplom-Zeugnis in Pädagogik mit dem Nebenfach Psychologie – mitnichten ein Beweis dafür, dass sie Psychologin ist und ein ordnungsgemäßes Psychologie-Studium abgeschlossen hat.
  • einen – teils fehlerhaften – Webbeitrag des Lügenpapstes Jack Nasher zur Titelführung als Wirtschaftspsychologe – was für das Verfahren irrelevant ist. Denn es geht weder um den Wirtschaftspsychologen noch um die Titelführung.

Weiter wollte sie die Aussage verbieten lassen: „Es ist falsch, dass Suzanne Grieger-Langer den Studiengang Certified Profiler and Negotiator für die Frankfurt School of Finance and Management entwickelt hat.“

Die Hochschule bestreitet das (wie mehrfach in den Artikeln belegt), mahnte Grieger-Langer zweimal ab und forderte die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

  • Vor dem Gericht in Bielefeld legte sie dazu ihre Antwort vom 13. Juni auf die anwaltliche Abmahnung der Frankfurt School vor (die zu einem erheblichen Teil identisch mit ihrer eidesstattlichen Versicherung ist und am 27. Juni eine weitere Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung zur Folge hatte). Ein Beleg für ihre Behauptung, den Studiengang für die Frankfurt School entwickelt zu haben, ist das natürlich nicht.

In einer weiteren und neueren Unterlassungsaufforderung will sie nun den Screenshot ihrer Referenzliste vom 16. Mai verbieten. Auf der sind mehrere hundert Unternehmen aufgelistet. Etliche davon offenbar unberechtigt. HDI Lebensversicherung, REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KG, REWE Group, REWE Markt GmbH, REWE-Zentral AG, Klöckner & Co SE, Klöckner Stahl- und Metallhandel GmbH, RWE Deutschland AG, RWE Effizienz GmbH, RWG Haltern eG, RWG Rheinland eG und RWG Schwalm-Nette eG sind bereits auf der aktuellen Referenzliste verschwunden.

Und Thomas Belker, Vorstandssprecher der Talanx Services AG und Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Personalmanager (BPM), schreibt am 3. September. „Ich habe bisher nicht mit Frau Grieger-Langer zusammengearbeitet und plane dies auch für die Zukunft nicht. Seitens Talanx wurde geprüft, ob eine Zusammenarbeit vorlag; dies ist nach aktuellem Stand nicht der Fall. Auf unsere Nachfrage hin wurde die Referenz heute von der Website von Frau Grieger-Langer gelöscht.“

Das dürften vermutlich nicht die einzigen Unstimmigkeiten sein. Offenbar landete zumindest ein Unternehmen allein deshalb auf der Referenzliste, weil einer ihrer Mitarbeiter eine Veranstaltung mit Grieger-Langer besucht hat.

PS (17.9.): Dem Landgericht Hamburg hat Grieger-Langer auch die beiden Abmahnschreiben vom 7. und 27. Juni der Anwälte der Frankfurt School vorgelegt. Den Schreiben lässt sich entnehmen, dass Grieger-Langer „zu keinem Zeitpunkt der Auftrag erteilt wurde, einen solchen Studiengang tatsächlich zu entwickeln“ und dass die Frankfurt School „auch keinerlei Konzepte o.ä.“ erhalten habe.

Beim Landgericht Hamburg ist Grieger-Langer mit Beschluss vom 12.10.2018 mit einem weiteren Unterlassungsantrag (wegen Unzuständigkeit) gescheitert.

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.