Strafverfahren gegen Ex-EBS-Präsident: Das Schweigen des Gerichts
Bis Ende Juni musste der wegen gewerbsmäßiger Untreue angeklagte Ex-EBS-Präsident, Christopher Jahns, ein gesundheitliches Attest dazu vorlegen, ob er wieder verhandlungsfähig ist. Danach wird entschieden, ob das seit Oktober 2014 ruhende Strafverfahren wieder aufgenommen wird. Doch das Landgericht in Wiesbaden schweigt beharrlich.
Auch nach mehr als drei Wochen und vier Anfragen gibt es keine Antwort. Die erste Anfrage erfolgte am 6. Juli. Am 18. Juli schrieb Cornelia Menhofer, Vizepräsidentin des Landgerichts, sie sei in Urlaub gewesen: „Bei Gelegenheit nach entsprechender Rücksprache werden Sie Antwort erhalten.“ Auch auf eine weitere Anfrage reagierte die Pressestelle des Landgerichts bis heute (27. Juli) nicht. Das ist schon ziemlich bemerkenswert, zumal das Gericht gegenüber der Presse eine Auskunftspflicht hat. Und es ist nicht das erste Mal, dass die Wirtschaftsstrafkammer in Wiesbaden Anfragen nicht beantwortet oder Dinge verschweigt.
Seit Oktober 2014 ruht das Strafverfahren wegen gewerbsmäßiger Untreue gegen den ehemaligen Präsidenten der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Christopher Jahns, weil der Angeklagte verhandlungsunfähig war. Nun sollte er bis Ende Juni ein Attest vorlegen, ob er wieder verhandlungsfähig ist oder nicht. Ob er das getan hat und ob er nun wieder verhandlungsfähig ist, darüber schweigt das Gericht beharrlich.
Allerdings soll es bereits ein Gespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und seinem Verteidiger Alfred Dierlamm gegeben haben und offenbar versucht man, einen Deal auszuhandeln – was bei einer Anklage wegen „gewerbsmäßigem Betrug“ nicht ganz so einfach sein dürfte.
Der angeklagte – und offiziell immer noch gesundheitlich schwer angeschlagene und daher verhandlungsunfähige – Ex-EBS-Präsident hat inzwischen die XU Exponential Berlin gegründet, die demnächst als Hochschule anerkannt werden soll. Der FAZ sagte er bereits Anfang Juni, dass es ihm deutlich besser gehe, „jedenfalls solange ich nicht an das Verfahren denken muss“.
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Welcher Angeklagte fühlt sich schon wohl, wenn er an seine Anklage wegen „gewerbsmäßigem Betrug“ denkt? Jahns weiter: „Ich will mich schon aus gesundheitlichen Gründen mit dieser Sache nicht mehr so ausgiebig beschäftigen.“ Erstaunlich ist auch, dass Jahns in dem Interview behauptet, dass „von den Vorwürfen gegen mich praktisch nichts mehr übrig geblieben“ ist. Davon wusste man bei der Staatsanwaltschaft bisher noch nichts. Also reines Wunschdenken? Ebenso bemerkenswert ist, dass er weiter von der Intrige gegen ihn fabuliert. Nur ohne zumindest plausible Belege für die Vorwürfe hätte es überhaupt keine Anklage gegeben und wie diese zu bewerten sind, hätte im Strafverfahren geklärt werden müssen.
Dem ehemaligen Präsidenten der EBS Universität für Wirtschaft und Recht wird vorgeworfen, dass er 180.000 Euro veruntreut hat. Das Geld wurde von der Hochschule an die Beratungsfirma BrainNet überwiesen, an der Jahns damals beteiligt war, ohne dass es – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – dafür entsprechende Leistungen gab. Die Gelder sollen dann von BrainNet an Jahns eigene Firmen in der Schweiz weiter geleitet worden sein. Zeitweise war er damals an 17 Beratungsunternehmen mit teils ähnlich klingenden Namen beteiligt. Seit April 2013 stand Jahns, der seine Schuld bestreitet, vor Gericht.
Die Privatuni, zu der eine Business und eine Law School gehört, war 2011 durch die Vorwürfe und die spätere Anklage gegen ihren damaligen Präsidenten Christopher Jahns in eine massive Krise gestürzt und kämpfte schon davor mit erheblichen Finanzproblemen. Im Dezember 2015 konnte die Hochschule erstmals seit fünf Jahren wieder ein positives Eigenkapital ausweisen. Möglich wurde dies nur durch ein Entgegenkommen der Banken, Zuwendungen der Dietmar Hopp Stiftung sowie der Übernahme von Gesellschafteranteilen des Alumni e.V.
Vor kurzem wurde bekannt, dass die EBS von der SRH Holding in Heidelberg übernommen werden soll.
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