MBS-Professor Jack Nasher verurteilt
Das Landgericht Frankfurt hat Jack Nasher mehrere falsche Tatsachenbehauptungen verboten. Der Professor der Munich Business School hatte sie teils gegenüber Professoren renommierter Business Schools gemacht, um die Autorin gezielt zu schädigen.
Als „Kollege“ verschickte Jack Nasher, Professor an der Munich Business School (MBS) am 13. Februar 2020 eine E-Mail mit massiven Verleumdungen über die Autorin an Professoren mehrerer Business Schools. Am 17. Februar legte er dann nach und drängte mit mehreren falschen Tatsachenbehauptungen dieselben Empfänger, sich von der Autorin zu distanzieren. Dabei verschickte er sogar längst überholte und nicht-öffentliche Gerichtsbeschlüsse.
Nach einer juristischen Abmahnung ließ Nasher seine Verleumdungen und falschen Tatsachenbehauptungen über seinen Anwalt Walter Scheuerl als „Recherche“ bezeichnen, mit der er „an Referenzen für Stellungnahmen“ herangetreten sei und dies nun auf „Hochschulen, Bannerkunden, Chefredaktionen etc. ausweiten“ wolle.
Am 27. März hat ihm das Gericht dann fünf Falschaussagen in seinen E-Mails und auf seiner Website verboten. So hatte er auf seiner Website behauptet, die Veröffentlichung mehrerer Artikel auf MBA Journal sei rechtswidrig gewesen – eine falsche Tatsachenbehauptung.
Bei so manchem Empfänger der Mail stieß die plumpe Verleumdung des Hochschul-Professors auf Entsetzen und einer antwortete: „Sie haben zwar manchmal eine scharfe Feder, aber betreiben sicherlich keinen Blog mit rechtswidrigen Artikeln, in ´denen Individuen gezielt und regelmäßig persönlich herabgesetzt werden´. Sie können mich daher sehr gerne auch weiterhin als Referenz angeben.“
Wiederholte Verleumdungen
Dass Jack Nasher falsche Tatsachenbehauptungen und Verleumdungen über die Autorin verbreitet, ist nicht neu. Nachdem diese kritisch über sein Buch, seine Doktorarbeit und seine überzogene Selbstdarstellung („meist gelesener Wirtschaftspsychologe Kontinentaleuropas“) berichtet hatte, scheint er fast schon krankhaft besessen zu sein, die Reputation der Autorin zu beschädigen.
Auch nach der Veröffentlichung des Artikels über seinen Stanford-Bluff drohte der „Lügenpapst“ (Eigenwerbung) mit einer massiven Diffamierungskampagne, bei der er seine Falschdarstellungen und Verleumdungen über die Autorin über einen „Presseverteiler de luxe, der auf knapp 1000 Presseseiten zugreift“ verschicken wollte.
Und auch nach dem aktuellen Beschluss, mit dem ihm das Gericht die Aussagen bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung, untersagt hat, verbreitet er weiter etliche andere falsche Tatsachenbehauptungen auf seiner Website und vermutlich werden weitere folgen.
Bei seinen Verleumdungen verweist Nasher auch gern auf die Hochstaplerin und selbst ernannte Profilerin Suzanne Grieger-Langer, über deren umstrittene Kundenliste haufe.de am 29. Januar 2020 berichtete und deren absurde Verschwörungstheorie auch auf einigen von Nashers Aussagen basiert. Auch Grieger-Langer wurde vor kurzem wegen mehrerer Falschaussagen verurteilt.
Munich Business School duldet falsche Angabe
An der Munich Business School stört man sich an dem Verhalten ihres Professors offenbar nicht. Auf die Frage, ob die Verleumdungen dem Leitbild und dem Wertekonzept der Munich Business School entsprechen, hüllten sich Präsident Alfred Gossner, Dekan Stefan Baldi und Kanzlerin Nathalie von Seyfried in Schweigen.
Das verwundert wiederum nicht. Schließlich duldet die private Hochschule bereits seit längerem eine falsche Angabe ihres Professors. So wird Jack Nasher auf der Homepage der Hochschule noch immer als „Fakultätsmitglied der Stanford Universität“ bezeichnet – was die Eliteuniversität eindeutig bestritten hat.
Quelle: http://munich-business-school.de/ (28.04.2020)
So schrieb die Pressestelle der Stanford University bereits im Oktober: „Jack Nasher is a Visiting Lecturer. He is not a Stanford professor and is not a member of the Stanford University faculty.“
Dabei wäre es auch mehr als erstaunlich, dass der Professor einer privaten deutschen Fachhochschule Fakultätsmitglied der Stanford University und damit einer der angesehensten und forschungsstärksten Universitäten der Welt ist. Noch dazu, wo der Wissenschaftsrat die ungenügenden Forschungsleistungen der Hochschule 2015 bemängelt hatte. Und wo Nashers Publikationen laut Forschungsbericht der Munich Business School zum erheblichen Teil seine Veröffentlichungen bei Focus online („So überführen Sie Ihren untreuen Partner“ oder „Erfolgreich sein a la Donald Trump“) umfassen – für die private Hochschule offenbar forschungsrelevante Veröffentlichungen.
Da überrascht es dann auch nicht mehr, dass sich die Munich Business School als „eine der renommiertesten privaten Wirtschaftshochschulen im deutschsprachigen Raum“ bezeichnet und „Responsible Leadership“ als einen ihrer Kernwerte benennt.
Update 4. Mai 2020: Inzwischen hat Nasher Widerspruch gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt. Die Autorin wird wegen dieser und weiteren falschen Tatsachenbehauptungen Hauptsacheklage gegen den MBS-Professor erheben.
Update 10. Mai 2020: Nun bezeichnet Jack Nasher diesen Artikel als Fake News und schreibt: „Es gibt kein Urteil gegen Jack Nasher.“ Das Aktenzeichen des Verfahrens ist übrigens 2-03-O 104/20.
Update 8. Juli 2020: Nasher ist mit seinem Widerspruch am Landgericht Frankfurt (Urteil vom 3. Juli 2020) in allen fünf Punkten gescheitert.
Update 29. November 2020: Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig und schon ein paar Stunden nach der Veröffentlichung des Artikels schickte Nasher erneut eine diffamierende Email an einen weiteren Professor einer renommierten Business School und verlinkt auf einen Text seiner Website mit alten und neuen Falschaussagen und Verleumdungen.
Update 6. Januar 2021: Am 18. Dezember hat das Landgericht München I Nasher verboten, die Autorin mit Adolf Hitler zu vergleichen. Der MBS-Professor hatte dies in einer E-Mail an den Professor einer renommierten Business School getan.
Update 20. Januar 2021: Nasher legte Widerspruch ein und scheiterte bei Gericht. Die einstweilige Verfügung wurde am 20. Januar per Urteil (Az.: 25 O 16732/20) vom Landgericht München I bestätigt.
Update 3. Februar 2021: Nasher behauptet, es gebe ein rechtskräftiges Urteil gegen die Autorin. Das ist falsch. Aber es gibt – neben dem Urteil wegen des Hitler-Vergleichs – ein rechtskräftiges Urteil gegen den MBS-Professor.
Update 9. Februar 2021: Das Landgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil vom 21. Januar 2021 der Hauptsacheklage der Autorin gegen Suzanne Grieger-Langer in vollem Umfang stattgegeben und der selbst ernannten Profilerin mehrere Falschaussagen verboten. Das ausführlich begründete Urteil zeigt vor allem deutlich, wie stark sich Grieger-Langer auf die teils falschen Aussagen von Jack Nasher bezieht. Der MBS-Professor verbreitet bereits seit mehr als fünf Jahren Falschaussagen und Verleumdungen über die Autorin. Grieger-Langer kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.
Update 17. März 2021: Nasher bezeichnet sich noch immer fälschlicherweise als Fakultätsmitglied der Stanford University.
Update vom 28. Mai 2021: Das Oberlandesgericht München hat die einstweilige Verfügung und das Endurteil des Landgerichts München I (Az. 25 O 16732/20) wegen des „Hitler-Vergleichs“ aufgehoben. Bei der Verhandlung schlug der vorsitzende Richter dem Beklagten vor, dass er die „geschmacklose Erklärung per Unterlassungserklärung künftig unterlässt“ und damit anschließend die Hauptsache für erledigt erklärt werde. Doch Nasher`s Anwalt Walter Scheuerl sah sich „zu einer solchen Erklärung nicht in der Lage“. Im Klartext: Der MBS-Professor behält sich vor, seinen „Hitler-Vergleich“ künftig erneut zu äußern. Ein Hauptsacheverfahren ist noch offen. Vor Beginn der Gerichtsverhandlung machte Scheuerl der Autorin das Angebot, dass Nasher ihr ein paar Tausend Euro „Schweigegeld“ zahlen würde, wenn sie ihre Artikel über ihn lösche.
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