Grieger-Langer: Profilerin mit Hang zur Lüge

Von am 28. Mai 2018
Grieger-Langer Screenshot

Im Dezember berichtete MBA Journal über die falschen Angaben der „Charakter-Profilerin“ Suzanne Grieger-Langer zu ihren angeblichen Lehraufträgen an Business Schools und Hochschulen. Doch das war nur die Spitze des Eisbergs. Die selbst ernannte Expertin für Betrugserkennung entpuppt sich zunehmend als Hochstaplerin. Eine Zusammenfassung der Affäre findet man hier. Informationen von Anfang 2020 u.a. zu ihrer umstrittenen Kundenliste und ihrer Verurteilung wegen falscher Tatsachenbehauptungen gibt es bei haufe.de und hier.

„Suzanne Grieger-Langer ist Dozentin und Lehrbeauftragte der renommiertesten Wirtschaftshochschulen Europas. Dort lehrt sie für die Fakultäten Wirtschaftswissenschaften und Gouvernance (Anm: richtig müsste es natürlich Governance heißen) die evolutionäre wie revolutionäre Führung, Betrugsprophylaxe und Profiling“, steht auf ihrer Website.

Dass ihre angeblichen Hochschultätigkeiten nicht immer stimmen, berichtete MBA Journal bereits im Dezember. Nachdem die „Charakter-Profilerin“ vor kurzem von  Spiegel online in einem absurd-peinlichen Interview promotet wurde und weiter wird, lohnt ein genauerer Blick auf die „Betrugsexpertin“. In dem Interview schildert sie, wie sie „auf Grundlage von Datensammlungen große Unternehmen bei der Einstellung neuer Bewerber“ berät.

Hochstaplerin mit Verschwörungswahn

Die selbst ernannte Profilerin Suzanne Grieger-Langer ist nicht nur eine notorische Lügnerin, sondern verbreitet auch eine wahnhafte Verschwörungstheorie und massive Verleumdungen über meine Person. Daher eine Klarstellung: Ich bin weder Chefredakteurin des Berufsverbandes Deutscher Psychologen (BDP) noch dort beschäftigt oder Mitglied. Ich habe auch nichts mit Wikipedia, der GWUP oder Psiram zu tun, die ebenfalls kritisch über sie und ihren abstrusen „psychogenetischen Code“ berichtet haben. Die von ihr herbei phantasierte „konzertierte Rufmordaktion“ ist daher wohl vor allem ein Ausdruck ihres bedenklichen Realitätsverlustes.

Vor kurzem (August 2019) hat die Hochstaplerin erneut einen Prozess verloren. Hier ging es darum, dass in zwei bereits im Mai/Juni 2018 veröffentlichten Artikeln auf Bildschirmausdrucke ihres „dynamischen“ Lebenslaufs und ihrer fragwürdigen Referenzliste mit Hunderten von Unternehmen – nachweisbar – verlinkt war. Sie und ihr Anwalt Tim Hoesmann behaupteten jedoch vor Gericht, es habe überhaupt keine Verlinkungen in den Artikeln gegeben. Eine falsche Tatsachenbehauptung (siehe Nachtrag vom 10. Dezember 2018 unten). Da die Verlinkungen in den Artikeln nicht übersehen werden konnten, lehnten die Gerichte in Köln die erst im September 2018 im Eilverfahren geltend gemachten Ansprüche „wegen fehlender Dringlichkeit“ ab. Zudem hat das Landgericht Hamburg in einem Beschluss geschrieben, dass das Buch von Grieger-Langer neun falsche Tatsachenbehauptungen enthält. Dabei basiert ihre wahnhafte Verschwörungstheorie vor allem auch auf Verleumdungen und Falschaussagen von Jack Nasher, mit dem sie offenbar im regen Austausch stand. Inzwischen hat der Professor der Munich Business School, der erst vor kurzem wieder mit seinen Falschaussagen und neuen Verleumdungen auffiel [⇒MBS-Professor Jack Nasher: Der Stanford-Bluff], seine teils abstrusen Behauptungen zurückgenommen. Das hindert Grieger-Langer natürlich nicht daran, an ihren Lügen festzuhalten. Umso erfreulicher ist es, dass Besucher von MBA Journal sich hier bereits über 100.000 Mal über die Hochstaplerin informiert haben.

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Update (Februar 2020): Das Landgericht Frankfurt (AZ 2-03 O 1/20) hat der Hochstaplerin Suzanne Grieger-Langer mehrere falsche Tatsachenbehauptungen verboten. So behauptete sie auf ihrer Website, es sei nun „einmal mehr amtlich bewiesen“, dass MBA Journal „nichts weiter als ein Internetpranger“ sei – eine Aussage, die jeglicher Grundlage entbehrt. Diese und drei weitere falsche Tatsachenbehauptungen auf ihrer Website und auf Linkedin wurden ihr vom Gericht verboten.

Update (März 2020): Inzwischen hat Grieger-Langer ihre abstruse Verschwörungstheorie erweitert und fabuliert nun in ihrer Show noch ausführlicher von einer angeblichen Gutachten-Mafia, die sie angeblich im Bereich von Familiengutachten aufgedeckt hat. Doch davon weiß ich weder etwas noch hatte und habe ich damit irgendetwas zu tun. Beweise für meine angebliche Beteiligung gibt es daher natürlich nicht und auf Nachfrage legt ihr Pressesprecher Falk Al-Omary auch keine vor. Man darf daher gespannt sein, wann das immer absurdere Lügengebäude der Profilerin zusammenbricht.

Damals behauptete Suzanne Grieger-Langer, dass sie für die Frankfurt School of Finance and Management den Studiengang „Certified Profiler“ entwickelt habe. Das war falsch. Dann wechselte sie einfach die Hochschule aus und schrieb auf ihrer Website: „Für die Steinbeis University Berlin entwickelte sie den Studiengang ‘Certified Profiler‘“. Doch auch das war falsch.

An der Frankfurt School unterrichte sie lediglich ein eintägiges Wahlmodul im 22tägigen Zertifikatsstudiengang „Certified Fraud Manager“, schrieb Klaus Beinke, Direktor bei der Frankfurt School am 1. November 2017. Man werde sie auffordern, die Referenz zu löschen,

Passiert ist nichts. Bei Speakers Excellence, einer Agentur für Referenten und fragwürdige Selbstdarsteller, steht noch immer, dass sie „u.a. den Studiengang ‘Certified Profiler and Negotiator’ für die Frankfurt School of Finance and Management“ entwickelt habe.

Auf Nachfrage schrieb Professor Nils Stieglitz, Präsident der Frankfurt School, am 18. Mai 2018: „Wir haben den Dozentenrahmenvertrag mit Frau Grieger-Langer gekündigt und sie wird nicht mehr als Dozentin bei uns tätig sein, in keinem Programm oder Kurs.“

Erneut passierte nichts. Auf ihrem Xing-Profil schreibt Grieger-Langer weiter, dass sie Lehrbeauftragte an der Frankfurt School ist, auch die falsche Angabe bei Speakers Excellence ist weiter online.

Auch ihre Angaben zur Steinbeis Hochschule waren falsch. Dort biete sie mit der School of Criminal Investigation & Forensic Science lediglich einen Zertifikatslehrgang zum „Certified Performance Expert“ (CPE) an, hieß es damals.

Auf Anfrage schreibt ihr Büro im April, dass sie dort Profiling im Masterstudiengang Kriminalistik lehre. „Aktuell absolvieren unsere Studenten der ersten beiden Semester (SS 2016 + WS 2016/17) an der Steinbeis Hochschule ihre Zertifizierung. Das aktuelle Angebot der Steinbeis Hochschule, unseren CPE mit einem Hochschulsiegel zu versehen, zusätzlich zur Anerkennung von Studienleistungen im Masterstudiengang Kriminalistik, freut uns natürlich sehr.“

Doch auch das ist falsch. So schreibt Professor Jürgen Abendschein, Geschäftsführer der Steinbeis Hochschule Berlin: Er möchte „zur Klarstellung darauf hinweisen, dass die Teilnehmer des Kurses lediglich ein Zertifikat der Hochschule erhalten, das einer Teilnahmeurkunde entspricht. Dies weist weder Noten noch ECTS-Punkte aus. Auch findet keine pauschale Anerkennung dieser Leistungen in einem Studiengang der Steinbeis-Hochschule statt. Dies ist schon deshalb ausgeschlossen, weil in dem Kurs von Frau Grieger-Langer lediglich die Teilnahme bestätigt und keine Abschlüsse vergeben werden, so dass auch keine pauschale Anrechnung auf etwaige Leistungsnachweise erfolgen kann“.

Und weiter: „Aus Gründen der Vollständigkeit möchte ich erwähnen, dass Frau Grieger-Langer im Sommer des vergangenen Jahres an einem Seminartag als Referentin ausgeholfen hatte, weil ein vertraglich gebundenen Referent kurzfristig abgesagt hatte. Darüber hinaus war sie in das reguläre Curriculum nicht eingebunden.“ Damit ist die Aussage, dass sie im Masterstudiengang Kriminalistik „Profiling“ lehre, falsch.

Dennoch stand in ihrem Linkedin-Profil weiter „Lehrbeauftragte, School of Criminal Investigation & Forensic Science, Profiling im Masterstudiengang Kriminalistik.“

Er habe Frau Grieger-Langer zur unverzüglichen Korrektur bzw. Richtigstellung ihrer fehlerhaften Angaben aufgefordert, schreibt Professor Abendschein. Noch am selben Tag wurde der Eintrag korrigiert.

Über die Abwicklung des in der Vergangenheit vereinbarten Unterrichtsprogramms hinaus werde es künftig keine Kooperation mit Frau Grieger-Langer mehr geben. Sie werde auch künftig nicht als nebenberufliche Lehrkraft an der Steinbeis-Hochschule bestellt werden. Damit werde das Engagement von Frau Grieger-Langer bei Steinbeis mit der Ausbetreuung der laufenden Kohorte beendet sein, so Abendschein.

Weitere Falschangaben

Unstimmigkeiten gibt es auch bei ihrer angeblichen Tätigkeit an der Fachhochschule Osnabrück. Dort ist sie laut ihrem Xing-Profil seit März 1995 bis heute als Lehrbeauftragte tätig. Inzwischen wurde der Eintrag geändert. Nun war sie angeblich von 1995 bis 2008 dort Lehrbeauftragte, also seit zehn Jahren nicht mehr!

Die Fachhochschule Bielefeld, wo sie laut ihren Angaben angeblich seit Oktober 2009 bis heute Lehrbeauftragte ist, schreibt: „Suzanne Grieger-Langer ist zurzeit nicht Lehrbeauftragte an der FH Bielefeld.“ Auch hier wurde der Eintrag inzwischen geändert.

Besonders dreist erscheint ihre Angabe zur Wirtschaftsuniversität Wien. Auch dort hat oder hatte sie angeblich – so ist es immer noch nachzulesen – einen Lehrauftrag. Laut Angabe in ihrem Linkedin-Profil ist sie seit 2010 als „Dozentin, Scientific Staff und International PHDs: Führung, Selbstmanagement, Die 7 Säulen der Macht… “ tätig.

Auf Anfrage schreibt die Pressesprecherin der Wirtschaftsuniversität. „Ich kann Ihnen mitteilen, dass Fr. Grieger-Langer in unserem elektronischen System nicht erfasst ist. Das bedeutet, dass sie seit Beginn der Aufzeichnungen, also seit den 1990er Jahren in keiner Verbindung mit der Wirtschaftsuniversität Wien steht.“

Inzwischen wurde auch diese Angabe geändert. Nun war sie dort nur „2010 bis 2013“ als Dozentin „Scientific Staff“ beschäftigt. Frau Grieger-Langer habe im Zeitraum zwischen 2010 und 2013 als Trainerin ein paar Kurse im Rahmen des internen Weiterbildungsangebots der WU gehalten, schreibt die WU Wien. Seit 2013 arbeite man nicht mehr mit ihr zusammen.

Überhaupt ist die „Expertin für Betrugsprophylaxe“ sehr flexibel, was ihre Angaben angeht. Am 16. Mai steht auf ihrer Website: „8 Hochschulen & Universitäten, 12 Studiengänge Fakultäten WIWI & Gouvernance (statt Governance), 37 Vorlesungen pro Jahr, 2.072 Studenten allein in diesem Jahr“.

Zehn Tage später – am 26. Mai – sind es zwar immer noch 8 Hochschulen und 12 Studiengänge, aber nur noch 5 Vorlesungen und 382 Studenten. Fragt sich nur, welche Hochschulen und welche Studiengänge.

Neu aufgetaucht ist nun plötzlich die Universität Augsburg, wo sie angeblich von Oktober 2017 bis März 2018 einen Lehrauftrag hatte. Bestätigt ist bisher allerdings nur, dass sie dort Rahmen der sogenannten HR-Speaker Series an einem Abend einen Vortrag gehalten hat. Dort verriet die „Profiling-Expertin, Pädagogin, Psychologin, Unternehmerin und Bestseller-Autorin Suzanne Grieger-Langer, wie man Charakterprofile erstellt und in den Kopf des Gegenübers schaut“, heißt es auf der Uni-Website.

Falsche Titel

Doch das ist bei weiten noch nicht alles. Fragen wirft auch ihre Qualifikation auf. Ein detaillierter Lebenslauf lässt sich nicht finden. „Wir haben seit einigen Jahren keinen detaillierten Lebenslauf mehr von Suzanne Grieger-Langer im Netz und geben auch keinen mehr heraus, da wir in der Vergangenheit mehrfach sehr unangenehme Erfahrungen mit Stalkern machen mussten, die auch nicht vor unserem Umfeld Halt gemacht haben“, schreibt Katharina Weeke, Projektmanager | Profiler Suzanne Grieger-Langer, auf Anfrage. „Entsprechend verfahren wir mittlerweile nach dem Minimalprinzip. Dies tun wir zum Schutz unseres Umfeldes, zu unserem eigenen Schutz und zum Schutz unseres USP.“ Kein Lebenslauf aus Angst vor Stalkern? Da muss man erst einmal draufkommen.

Laut ihrem Xing-Profil ist sie Diplom-Pädagogin und hat 1997 ihre Diplomarbeit zu dem Thema „Transaktionsanalyse – Emotionale Kompetenz mit individuellen Fördermaßnahmen im Unterricht der Primarstufe an der Fakultät für Pädagogik der Universität Bielefeld geschrieben.

Bei der Veranstaltung „Digital Mind Change“ 2017 bezeichnete sie sich allerdings als „Psychologin, Psychotherapeutin und Psychoanalytikerin“. Auch bei einem – inzwischen gelöschten – Dokument der Steinbeis Hochschule wurde sie als Psychologin und Psychotherapeutin bezeichnet. Vor allem Psychotherapeut ist eine geschützte Bezeichnung, deren unerlaubte Nutzung ein Straftatbestand ist.

Und auch bei einer Handelsblatt-Fachtagung Compliance am 3. Mai war sie als „Profilerin, Pädagogin, Psychologin, Psychotherapeutin, Bestseller-Autorin und Lehrbeauftragte“ angekündigt.

Auf Anfrage schreibt ihre Mitarbeiterin: „Suzanne Grieger-Langer ist nicht Psychoanalytikerin, sondern Transaktionsanalytikerin. Bisweilen erläutert sie dies im Vortrag genauer, und zeigt den Zusammenhang zwischen beiden Analyserichtungen auf. Flapsig gesprochen könnte man sagen, dass die Transaktionsanalyse die erwachsene Tochter der Psychoanalyse ist, von Psychoanalytikern begründet, mit dem Gedankengut der Psychoanalyse, und eine Analyse in Echtzeit favorisierend, wird so manches Konzept grafisch für den Laien wenig zu unterscheiden sein. Nichts desto trotz ist Frau Grieger-Langer Transaktionsanalytikerin und definiert dies auch. Suzanne Grieger-Langer ist Pädagogin, Psychologin und Profiler, und zudem auch psychotherapeutisch ausgebildet.“ Eine abenteuerliche Begründung.

Dass sie ein Psychologiestudium absolviert hat oder eine zugelassene Psychotherapeutin ist, schreibt sie nicht. Im Klartext, sie ist weder Psychotherapeutin noch Psychoanalytikerin noch Psychologin, bezeichnet sich aber so.

Psychogenetischer Code

Ziemlich absurd klingt auch ihre Behauptung, den „psychogenetischen Code“ einer Person berechnen zu können, ohne mit der Person Kontakt gehabt zu haben. Schon Name, Geburtsdatum und ein Foto genügten und dann finde sie alles über die Person heraus, erklärte sie bei einem Vortrag. Mit dem so erstellten Charakterprofil wähle sie dann Mitarbeiter und Führungskräfte für Unternehmen aus.

Das bestätigte sie auch in einem Artikel: „Was wir von dem Bewerber benötigen sind der Name, das Geburtsdatum und ein Foto.“ Mit Hilfe dieser drei Angaben werde der Bewerber dann anhand wissenschaftlicher Methoden durchleuchtet. Dabei werde auch die Eignung, Potenzial und die Motivation geprüft und ein Persönlichkeitsprofil erstellt, um Stärken und Kompetenzen zu entwickeln und auszubauen. So erstelle sie jährlich 1.700 Charakter-Profile, wohl vor allem für Unternehmen. Dass die sich durch die „umfangreiche Datenanalyse“ der „Profilerin“ strafbar machen, wenn sie nicht die Berechtigung der Personen haben, die Daten zu nutzen, scheint die Unternehmen offenbar nicht zu stören.

2010 erklärte sie in einem Interview zu ihrem Bewerber-Profiling: „Wir arbeiten an jedem Fall mit mehreren Profilern, die auf verschiedene Bereiche spezialisiert sind, zum Beispiel auf die Physiognomie oder auf die Stimme. Darin zeigen sich bestimmte Charaktereigenschaften.“ Die Schädeldeutung, bei der die Kopf- oder Nasenform Aufschluss über die Persönlichkeit und damit die berufliche Eignung geben soll, gilt als pseudowissenschaftlicher Humbug.

Atemberaubende Referenzliste

Auf ihrer Referenzliste stehen Hunderte von Unternehmen. Das reicht von der Allianz, BMW, Bosch, der Bank für Sozialwirtschaft über Bertelsmann und die Bertelsmann Stiftung, Boehringer Ingelheim, der Commerzbank, Daimler, der Deutschen Bank, der Deutschen Telekom, dem Forschungszentrum Jülich, dem Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung, der HUK Coburg, der ING-Diba, J.P.Morgan Chase, der KfW Bankengruppe, KPMG, Klöckner & Co, Kuehne & Nagel International, Mercer Deutschland, Miele, ProsiebenSat.1 TV Deutschland, Qiagen, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, SAP, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Siemens, Talanx Deutschland, der TÜV Rheinland Group und TÜV Süd und der UBS bis zum Universitätsspital Zürich …. um nur einige wenige zu nennen. Dazu mehr als ein Dutzend Sparkassen, Raffeisenkassen sowie zahlreiche Medien und Hochschulen. Inzwischen (2. Oktober) sind bereits einige davon verschwunden und viele dürften vermutlich nicht einmal wissen, dass sie auf der Referenzliste stehen.

Selbst wenn davon nur ein Bruchteil stimmen sollte, wäre das ein Armutszeugnis für die Unternehmen und deren Personalmanager. Der Fall ist aber auch symptomatisch für die zahlreichen Selbstdarsteller im Personal- und Weiterbildungsbereich, bei denen übertriebene oder falsche Behauptungen oftmals zum Standard gehören. Das zeigt zum Beispiel eines Professors an einer Münchner Privathochschule. Nachdem dieser mit seiner Klage gegen die Autorin gescheitert ist, verbreitet er zahlreiche Falschdarstellungen über sie. Und inzwischen (Stand 2019) kooperiert er mit Grieger-Langer (u.a. Austausch von Unterlagen), um seine Angriffe gegen die Autorin noch weiter zu verschärfen.

Ebenfalls kein Wunder ist es, dass „Europas unangefochtene Profilingexpertin“ (Eigenwerbung) besondere Unterstützung von Falk S. Al-Omary bekommt, einem „Experten für Selbstinszenierung, Medienreichweite und Egoselling“, der sie nach eigenen Angaben beraten hat und berät.

Al-Omary ist auch Vorstandsvorsitzender des ominösen Deutschen Managerverbands e.V. Grieger-Langer war dort bis vor kurzem stellvertretende Vorsitzende und steht dort als Repräsentantin Ostwestfalen-Lippe (Zitat: „Die Lehrbeauftragte der bekanntesten Wirtschaftshochschulen Europas (Frankfurt School, WU Wien, Bern) entwickelte u.a. den Studiengang ‘Certified Profiler‘.“) und leitet den „Think Tank“.

Auf Xing behauptet Al-Omary am 16. Mai, die Kritik an Grieger-Langer enthalte „Falschbehauptungen, die jeder Grundlage entbehren und gegen die die hier Verunglimpfte juristisch vorgeht“ und „in den kommenden Tagen werden alle Vorwürfe und Verleumdungen widerlegt sein“.

Was falsch ist, kann oder will der „Egoseller“ allerdings nicht preisgeben und poltert weiter: „Fakt ist, dass Sie Dinge behaupten, die alle widerlegt werden können.“ Dafür droht er der Autorin, man werde „zu gegebener Zeit umfassend auf uns geeignet erscheinenden Wegen und Kanälen zu Ihren Falschbehauptungen Stellung beziehen“.

PS: Am 29. Mai startete Grieger-Langer zusammen mit Al-Omary eine „einzigartige Transparenzoffensive“, die ihre Lügen bestätigt. Auch in den Seminar-Angeboten bei Management Circle wurde mit falschen Angaben geworben inklusive eines Stipendiums für ein Online-Studium mit Hochschulzertifizierung, die es offenkundig nicht gibt.

Nachtrag (22. Juni): Inzwischen haben sowohl die Frankfurt School als auch die Steinbeis Hochschule Grieger-Langer per Anwalt abgemahnt, ihre Falschaussagen zu unterlassen.

Nachtrag (6. August und 10. Dezember): Aufgrund von Aussagen in diesem und anderen Artikeln hat Grieger-Langer die Autorin wegen angeblich „unwahrer Tatsachenbehauptungen“ verklagt und ist damit vor Gericht in vollem Umfang gescheitert. Dabei geht es um zahlreiche Lügen und Falschdarstellungen der „Betrugsexpertin“. Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig, nachdem sie auch mit ihrer Berufung beim Oberlandesgericht Hamm gescheitert ist (OLG Hamm, I-4 U 126/18, 11.12.2018).

Seitdem sie im Juli vor Gericht voll umfänglich unterlegen ist, überzieht sie die Autorin mit zahlreichen – teils absurden – Unterlassungsforderungen. Dahinter steht offenkundig der Versuch, kritischen Journalismus zu unterbinden und die Autorin mundtot und unglaubwürdig zu machen. So hat ihr neuer Anwalt Tim Hoesmann inzwischen (Stand Februar 2019) zwölf – teils absurde – Abmahnungen verschickt. Teils waren es mehrere pro Woche. Mit welchen fragwürdigen Methoden die entlarvte Hochstaplerin dabei gegen die Autorin vorgeht und wie sie sich als angebliches Rufmord-Opfer inszeniert, lässt sich hier nachlesen.

Inhaltlich geht es dabei in der Regel nicht um angebliche „falsche Tatsachenbehauptungen“, sondern zum Beispiel um angebliche Urheberrechtsverletzungen wie etwa bei einem Screenshot ihrer fragwürdigen Referenzliste oder ihres „Lebenslaufes“, der zur Dokumentation in die Artikel integriert war.

In den von ihr initiierten gerichtlichen Verfahren legte sie auch fragwürdige eidesstattliche Versicherungen vor. Exemplarisch dafür ist ihre eidesstattliche Versicherung, dass sie „zum ersten Mal am 19.8.2018 von der Veröffentlichung der Texte Kenntnis erlangt hat“. Dabei geht es um diesen Artikel und den Text „Transparenzoffensive bestätigt Lügen“ und die dort zur Dokumentation integrierten Screenshots ihrer Referenzliste und ihres „Lebenslaufes“.

Dabei waren beide Artikel bereits Gegenstand des Gerichtsverfahrens im Juni, bei dem Grieger-Langer der Autorin einige Aussagen verbieten wollte und damit am Landgericht Bielefeld scheiterte. Sie kannte also beide Artikel.

Doch dem nicht genug. Obwohl sich beide Texte inhaltlich mit der fragwürdigen Referenzliste und/oder dem „Lebenslauf“ befassen, behauptete sie bzw ihr Anwalt Tim Hoesmann gegenüber dem Gericht, dass „keinerlei inhaltliche Auseinandersetzung mit den Dokumenten stattfindet“ und daher auch keine „journalistische Rechtfertigung in der Publikation zu sehen ist“ (Anmerkung: Mit Dokumenten sind die Screenshots der Referenzliste und des „Lebenslaufs“ gemeint). Eine falsche Tatsachenbehauptung.

Im September 2018 hat die Autorin unter anderem deshalb Strafanzeige gegen die „Betrugsexpertin“ erstattet und die Staatsanwaltschaft hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs „Betrug u.a.“ gegen Grieger-Langer eingeleitet. Auf Nachfrage erklärte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Bielefeld am 15. Januar, dass die Ermittlungen (AZ 401 Js 1207/18) noch andauern. Auch am 15. Mai heißt es, dass die Ermittlungen noch andauern. „Eine Anklage ist noch nicht erhoben worden“, schreibt die Pressestelle.

Im September 2019 teilte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft mit, dass Anklage gegen die Hochstaplerin erhoben wurde (Strafsache Az. 401 Js 1207/18). Laut Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 19. November 2019 wurde das Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung nach § 153 a Abs. 2 StPO endgültig eingestellt, „nachdem die Angeschuldigte die ihr gemachten Auflagen erfüllt hat“ (802 Ds-401 Js 1207/18188/19). Damit gibt es keine Anklage mehr.

Wie Grieger-Langer möglicherweise zu ihrer atemberaubend langen Referenzliste gekommen ist, kann man hier nachlesen.

Ähnlich dreist geht sie bei der Bezeichnung als Psychotherapeutin vor. Obwohl sie weiß, dass sie sich damit nach § 132a Strafgesetzbuch (Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen) strafbar machen könnte, lässt sie sich noch immer als „Psychotherapeutin“ vermarkten oder bezeichnet sich selbst als Psychotherapeutin wie bis vor kurzem auf der Website der Marketingplattform German Speakers Association. An anderen Stellen lässt sie sich noch immer so bezeichnen (Stand 17.2.19 und 16.7.19).

 

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.