Angeklagter Ex-EBS-Präsident: Gericht weiter untätig
Im März beschloss das Landgericht Wiesbaden, die Erstellung eines neuen Gutachtens zum Gesundheitszustand von Ex-EBS-Präsident Christopher Jahns. Doch seitdem ist nichts passiert. Sollte er verhandlungsfähig sein, könnte der Strafprozess wegen des Verdachts gewerblicher Untreue fortgesetzt werden.
Im Oktober 2014 wurde das Strafverfahren gegen Ex-EBS-Präsident Christopher Jahns am Landgericht Wiesbaden vorläufig eingestellt. Ein psychiatrisch-neurologisches Gutachten hatte dem wegen gewerbsmäßiger Untreue angeklagten Jahns bescheinigt, verhandlungsunfähig zu sein. Weitere Prozesstermine wären zu belastend für ihn.
Seitdem ruht das Verfahren und Jahns weigerte sich, seinen Gesundheitszustand erneut überprüfen zu lassen. Im August 2017 hatte die Staatsanwaltschaft daher beantragt, den Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, damit er dort neu begutachtet wird. Das Gericht lehnte den Antrag ab.
Dann änderte Christopher Jahns seine Meinung und erklärte sich bereit, „sich für eine nochmalige Untersuchung und Exploration zur Verfügung zu stellen“. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts beschloss daher am 19. März 2018 die erneute Begutachtung im Hinblick auf seine aktuelle Verhandlungs- und Reisefähigkeit. Allerdings sei dem Sachverständigen für die Begutachtung keine Frist gesetzt worden.
Da ist es nicht verwunderlich, dass weiter nichts passiert ist. So schreibt die Pressestelle des Landgerichts Wiesbaden am 24. September: „Der Sachstand ist unverändert. Das Gutachten des Sachverständigen liegt bisher nicht vor.“ Offenbar besteht vonseiten des Gerichts kein großes Interesse an einer weiteren Strafverfolgung.
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Die Verjährungsfrist für gewerbsmäßige Untreue und Betrug in einem besonders schweren Fall – so wie es in der Anklage formuliert ist – beträgt pro Tat grundsätzlich fünf Jahre ab Beendigung der Tat (Bei Untreue und Betrug also zehn Jahre). Durch Unterbrechungshandlungen kann der Ablauf der Verjährung unterbrochen werden. Danach beginnt die Verjährungsfrist jeweils von Neuem. In diesem Fall ist es nach Eröffnung des Hauptverfahrens zu einem Ruhen der Verjährung gekommen, das jedoch auf höchstens fünf Jahre beschränkt ist. Das Ruhen hemmt zwar deren Weiterlauf der Verjährung, hat aber anders als bei einer Unterbrechung keine Bedeutung für einen bereits abgelaufenen Teil der Frist. Diese läuft nach dem Aufhören des Ruhens weiter. Insgesamt könnte es in dem Fall also zu einer maximalen Verjährungsfrist von 15 Jahren kommen.
Während Jahns vor Gericht noch immer als verhandlungsunfähig gilt, trat er bei zahlreichen Kongressen und Veranstaltungen – selbst in China – auf. Auf Twitter postete er am 19. September ein Foto vom Summer Davos Forum 2018 in Tianjin in China.
Dennoch müsste in dem Gutachten erneut überprüft werden, ob er reisefähig ist und ihm der Weg von Berlin nach Wiesbaden zugemutet werden kann.
Seit Ende 2017 bezeichnet er sich auch wieder als Professor. Allerdings ist nicht bekannt, an welcher Hochschule er lehrt. An der von ihm gegründeten Hochschule XU Berlin ist er nach eigenen Aussagen nicht mehr aktiv. Er kümmere sich um Firmen, die Digitalisierung lernen.
Der Namen seiner Firma XU Corporate Education GmbH wurde im März geändert in XU Exponential Game Changers GmbH. Dort steht er als Professor Dr. Jahns und Gründer beim Team.
Der ehemalige Präsident der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, stand seit April 2013 wegen des Verdachts gewerbsmäßiger Untreue in Wiesbaden vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, dass er 180.000 Euro veruntreut hat. Das Geld wurde von der EBS an die Beratungsfirma BrainNet überwiesen, an der Jahns damals beteiligt war, ohne dass es – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – dafür entsprechende Leistungen gab. Die Gelder sollen dann von BrainNet an seine eigene Firmen in der Schweiz weitergeleitet worden sein. Christopher Jahns bestreitet seine Schuld.
Aufgrund der Vorwürfe wurde Jahns 2011 von der EBS gefeuert. Wirtschaftlich hatte die Hochschule auch danach noch lange zu kämpfen. Noch im Frühjahr 2015 stand sie erneut kurz vor der Pleite. Erst im Dezember 2015 konnte sie erstmals seit fünf Jahren wieder ein positives Eigenkapital ausweisen. Möglich wurde dies nur durch ein Entgegenkommen der Banken, Zuwendungen der Dietmar Hopp Stiftung sowie der Übernahme von Gesellschafteranteilen des Alumni e.V.
Bereits im April 2015 scheiterte die EBS Business School bei der Reakkreditierung durch EQUIS und verlor damit das für den internationalen Markt wichtige Gütesiegel. Seitdem kann sie auch nicht mehr an den Rankings der Financial Times teilnehmen.
Auch die Studentenzahlen sanken weiter. Vor allem die Einschreibungen an der Law School waren dramatisch niedrig. Für den Aufbau ihrer neuen juristischen Fakultät hatte die Privatuni 24,7 Millionen Euro vom Land Hessen bekommen, wobei immer noch der Vorwurf im Raum steht, dass ein Teil der Gelder damals missbräuchlich verwendet wurde. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Vorwurfs gemeinschaftlichen Betrugs bereits seit vier Jahren gegen mehrere Ex-EBS-Mitarbeiter, darunter auch gegen Jahns sowie den CDU-Politiker und ehemaligen EBS-Aufsichtsrat, Walter Arnold. Wie die Frankfurter Neue Presse im Juli berichtete, verjähren die Vorwürfe im März 2019.
2016 übernahm dann die SRH Holding die angeschlagene Privatuni. Seitdem ist die Studentenzahl – zumindest an der Business School – offenbar weiter gesunken. Fragen nach den aktuellen Studentenzahlen beantwortet die EBS – auch nach mehreren Anfragen – nicht.
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