Profilerin Grieger-Langer verurteilt
Das Landgericht Frankfurt hat der Hochstaplerin Suzanne Grieger-Langer mehrere falsche Tatsachenbehauptungen verboten. Sie basieren teils auf Aussagen von Jack Nasher, einem Professor der Munich Business School.
Wenn es um falsche und verleumdende Tatsachenbehauptungen über die Autorin geht, schreckt die selbst ernannte Profilerin Suzanne Grieger-Langer inzwischen scheinbar vor nichts mehr zurück. So behauptete sie auf ihrer Website, es sei nun „einmal mehr amtlich bewiesen“, dass MBA Journal „nichts weiter als ein Internetpranger“ sei – eine Aussage, die jeglicher Grundlage entbehrt. Diese und drei weitere falsche Tatsachenbehauptungen auf ihrer Website und auf Linkedin hat das Landgericht Frankfurt (AZ 2-03 O 1/20) der Hochstaplerin Anfang Januar verboten.
Bei ihren verbotenen Aussagen bezog sich die Profilerin Grieger-Langer teils auf Behauptungen von Jack Nasher, gab diese falsch wieder und verlinkte zu dessen Website. Dort verbreitet der Professor der Munich Business School noch immer falsche Tatsachenbehauptungen und hatte seinerseits wiederum auf die nun untersagten Behauptungen von Grieger-Langer verlinkt. Inzwischen verlinkt er auf eine News von Grieger-Langer mit Aussagen, die er selbst nicht äußern darf.
Juristischer Feldzug gegen Autorin
Seitdem die Autorin 2018 zahlreiche Falschaussagen von Grieger-Langer entlarvte und sie ihre Klage gegen die Autorin verlor, überzieht sie diese mit einer Flut von Abmahnungen und Klagen. Allein nach dem am 29. Januar 2020 veröffentlichten Artikel „Grieger-Langer und die umstrittene Kundenliste“ auf haufe.de, den die Autorin nicht zu verantworten hat, waren es mehrere Abmahnungen.
„Ihr Kalkül scheint es zu sein, die freiberuflich tätige investigative Journalistin wirtschaftlich unter Druck zu setzen“, heißt es in dem Artikel: „Rund 15 Abmahnungen, für die Schwertfeger jeweils rund 1.000 Euro zahlen sollte, und etliche Gerichtsverfahren gibt es inzwischen, von denen keineswegs alle voll zugunsten von Grieger-Langer ausgegangen sind, was sie nicht davon abhält zu behaupten, es stünde 19:0 für sie. Dabei sind etliche Verfahren weder abgeschlossen noch hat sie alle gewonnen. Das klingt schon sehr nach Realitätsverlust.“
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Wahnhafte Verschwörungstheorie
Dazu gehört auch eine wahnhafte Verschwörungstheorie, die die Profilerin Grieger-Langer entwickelt hat, und bei der sie inzwischen sogar von einer angeblichen „Gutachten-Mafia“ im Bereich von Familiengutachten fabuliert – von der die Autorin weder jemals etwas gehört hat, geschweige denn in irgendeiner Weise etwas damit zu tun hat. Aber ihre Fans fallen offenbar darauf herein und Verschwörungstheorien sind schließlich derzeit schwer en vogue. Da wäre es nicht verwunderlich, wenn bald auch ausländische Geheimdienste oder geheimnisvolle Mächte auftauchen, um „Deutschlands bekannteste Profilerin“ zu diskreditieren.
So erstaunt es natürlich nicht, dass nun auch Haufe/Personalmagazin zu den Komplizen der angeblichen Rufmordkampagne gehört und die „weitere Attacke“ in „einer langen Reihe konzertierter Rufmordaktionen einer kleinen Blogger- und Schreibergemeinde“ steht. Und demnächst will sie dazu sogar eine „Doku“ veröffentlichen, die die „gesamten Geschehnisse chronologisch, dramaturgisch und in der ganzen Bandbreite der technischen und taktischen Perfidie beleuchtet und klarmacht, welche Dimension der konzertierte Rufmordversuch“ hat. Da darf man gespannt sein, welche abstrusen und wahnhaften Phantasien Grieger-Langer präsentiert.
Unterstützung durch Jack Nasher
Zumindest hat sie mit Jack Nasher einen eifrigen Unterstützer und schließlich basiert die Grundlage ihrer wirren Verschwörungstheorie auf seinen Aussagen. Der Professor der Munich Business School verbreitet schon seit Jahren falsche Tatsachenbehauptungen und Verleumdungen über die Autorin, nachdem diese kritisch über sein Buch, seine Doktorarbeit und seine überzogene Selbstdarstellung („meist gelesener Wirtschaftspsychologe Kontinentaleuropas“) berichtet hatte. Seitdem scheint er regelrecht besessen zu sein, die Reputation der Autorin zu zerstören.
Auch nach der Veröffentlichung des Artikels über seinen Stanford-Bluff drohte der „Lügenpapst“ (Eigenwerbung) mit einer massiven Diffamierungskampagne, bei der er seine Falschdarstellungen und Verleumdungen über die Autorin über einen „Presseverteiler de luxe, der auf knapp 1000 Presseseiten zugreift“ versenden wollte.
Vor kurzem verschickte er „als Kollege“ Mails an mehrere Professoren von renommierten Business Schools, in denen er MBA Journal fälschlicherweise – und ganz im Sinne von Grieger-Langer – „als Plattform mit rechtswidrigen Artikeln“ bezeichnet. Er behauptete sogar, „mehrere ehemalige Referenzen“ hätten sich „mittlerweile von Frau Schwertfeger distanziert“ – eine nachweisbar falsche Tatsachenbehauptung.
Nasher lässt seine Lügen und Verleumdungen durch seinen Anwalt Walter Scheuerl dagegen als „Recherche“ bezeichnen, die er nun auf „Hochschulen, Bannerkunden und Chefredaktionen etc.“ ausweiten will.
Im März hat das Landgericht Frankfurt (Az 2-03 O 104/20) ihm fünf Aussagen aus seinen Mails und auf seiner Website bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung, untersagt.
Dream-Team der Verleumdung
Das Muster der beiden ähnelt sich. Nachdem sie bei ihren Falschdarstellungen und Lügen ertappt wurden, setzen sie alles daran, durch falsche Tatsachenbehauptungen und Diffamierungen über die Autorin von ihrem eigenen Fehlverhalten (Täuschung der Öffentlichkeit) abzulenken.
Und so wird es wohl weitergehen und die beiden werden auch weiter die Gerichte und Staatsanwaltschaften beschäftigen. Schließlich eint das „Dream-Team der Verleumdung“ nicht nur eine ausgeprägte narzisstische Selbstüberhöhung und ein bedenklicher Realitätsverlust, beide gehören auch zu den von der Agentur Speakers Excellence gekürten Top 100 – den besten Speakern und Referenten im deutschsprachigen Raum.
Update 24. April 2020: Gegen den Beschluss vom 6. Januar 2020 hatte Grieger-Langer keinen Widerspruch eingelegt, aber die Autorin zu einer Hauptsacheklage gezwungen, die natürlich weitere Kosten verursacht. Die Hauptsacheklage wurde am 18. Februar eingereicht. Andernfalls hätte sie eine Aufhebung der Einstweilige Verfügung beantragen können. Der Verhandlungstermin ist auf den 21. Januar 2021 festgesetzt. Mehr als drei Monate später, am 16. April, fiel Grieger-Langer dann ein, doch Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung vom Januar zu erheben – wohl vor allem um unnötige Kosten zu produzieren und die Autorin weiter finanziell zu schädigen. Denn egal, was das Widerspruchsverfahren ergibt, wird die Sache in der Hauptsache erneut verhandelt.
Update 9. Februar 2021: Das Landgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil vom 21. Januar 2021 der Hauptsacheklage der Autorin in vollem Umfang stattgegeben und Grieger-Langer mehrere Falschaussagen verboten. Das ausführlich begründete Urteil zeigt vor allem deutlich, wie stark sich Grieger-Langer auf die teils falschen Aussagen von Jack Nasher bezieht. Auch der Professor der Munich Business School wurde bereits wegen seiner Falschaussagen rechtskräftig verurteilt. Grieger-Langer kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.
Update 2. Juni 2021: Das Urteil ist rechtskräftig.
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