MBS-Professor Jack Nasher: Die Stanford-Lüge
Im Oktober 2019 berichtete MBA Journal darüber, dass sich der inzwischen bereits dreimal verurteilte Professor der Munich Business School, Jack Nasher, fälschlicherweise als Fakultätsmitglied der Stanford University bezeichnet. Nun wird die Eliteuniversität offenbar aktiv.
Schon 2019 hatte die Pressestelle der Stanford University bestätigt: “Jack Nasher is a “Visiting Lecturer.” He is not a Stanford professor and is not a member of the Stanford University faculty.”
Nasher ist lediglich Gastdozent bei den Bing Overseas Studies in Oxford, einem Programm der Stanford University, bei dem Bachelor-Studenten in verschiedene Länder reisen und dort Vorlesungen und Kurse besuchen und das aufgrund der Corona-Pandemie derzeit ausgesetzt ist.
Auch auf eine erneute Anfrage bestätigt die Executive Direktorin des Bing Overseas Studies Programs: „Jack Nasher is a visiting lecturer with the Bing Overseas Studies Program and Stanford University. He is not a member of our academic council faculty.“ Trotzdem unterstützt man dort offenkundig – wie schon seit 2019 – weiterhin die Falschaussage von Nasher, obwohl es in Stanford ein Faculty Handbook mit klaren Regeln gibt, wer sich wie bezeichnen darf.
Doch inzwischen scheint man bei Stanford aktiv gegen die Falschdarstellung („apparent misuse“) vorzugehen und das Office of the Provost der Universität hat die Sache an die Rechtsabteilung (Office of the General Counsel) weiter geleitet („I have referred this matter to our Office of the General Counsel, which investigates reports like this.“)
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“Visiting Lecturer” is indeed not a faculty title at Stanford, but a position in our category of “Other Teaching Staff.” Persons holding positions in this category are considered regular staff, not faculty“, heisst es aus dem Office of the Provost, vergleichbar mit dem Büro des Kanzlers der Universität. „Stanford does take incidents of title misrepresentation seriously.“
Natürlich weiss Jack Nasher, dass er kein Fakultätsmitglied der Stanford University ist. Er bezeichnet sich aber weiter so (nasher.com, 8. März 2021).
Oder auf seiner offiziellen Instagram-Seite (Stand 8. März 2021)
Oder bei researchgate, das als eine Art „Facebook für Wissenschaftler“ gilt (Stand: 8. März 2021).
Auf der Presseseite seiner Website (Stand: 8. März 2020) heißt es sogar: „ist Professor an der Munich Business School und in der Fakultät der Stanford University“.
Auch bei der Harvard Business Review lässt er sich so bezeichnen (Stand: 8. März 2021)
Und hier wird er sogar als ein Stanford Professor beschrieben. Schließlich denkt so mancher, wenn Nasher Fakultätsmitglied der Eliteuniversität ist, dann ist er auch Professor dort – was natürlich ganz im Sinne Nashers sein dürfte (Stand: 8. März 2021).
Unterstützt wird er bei seiner Falschdarstellung auch durch Medien wie dem Handelsblatt oder dem Wirtschaftsmagazin Capital, die Jack Nasher ebenfalls als Fakultätsmitglied der Stanford University bezeichnen – letzteres sogar wider besseres Wissen (Stand 8. März 2021).
Unterstützung vom MBS-Rektor
Auch der Rektor der Munich Business School (MBS), Stefan Baldi, unterstützt Nashers Stanford-Lüge. Zwar heißt es auf der Website der Hochschule inzwischen, er sei Fakultätsmitglied des Bing Overseas Programs der Stanford University. Doch auch das ist falsch.
Deutlich erkennbar ist das auch an seinem Stanford-Profil: Dort heißt es „Work“ und „University – Other Teaching/Research“.
Im Vergleich dazu heißt es im Profil des derzeitigen Direktors der Bing Overseas Studies Aron Rodrigue: „Academic“, „University – Faculty“ und bei der Position „Professor“ (Stand jeweils 8. März 2021).
Um die Falschaussage seines Professors zu verteidigen, versteigt sich MBS-Rektor Baldi sogar in eine aberwitzige Begründung: Eine Bedeutung des Begriffs „Fakultät“ sei laut Duden „die Gesamtheit der Lehrenden und Studierenden, die zu einer Fakultät gehören“. In diesem Sinne werde „auf unserer Webseite der Begriff Fakultätsmitglied“ verwendet.
Danach wäre also auch jeder Studierende ein Fakultätsmitglied der Hochschule, abgesehen davon, dass das eindeutig der Aussage von Stanford (siehe oben) widerspricht.
Obwohl Nasher also weiß, dass seine Aussage falsch ist, behauptet er auf seiner Website dreist, die Autorin verbreite „Fantasie News“ und seine Position bei Stanford sei auf der Website der Munich Business School „unmissverständlich formuliert“.
Bereits dreimal verurteilt
Dass der MBS-Professor Falschaussagen und Verleumdungen über die Autorin verbreitet, ist nicht neu. Bereits seit 2015, als sie einen kritischen Artikel über sein damals neues Buch veröffentlichte, begannen seine Drohungen und seine Verleumdungen gegenüber mehreren Redaktionen. Und er selbst drohte am 29. Juni 2015 weitere Aktionen an: “Hinzu kommt strafrechtlich Relevantes, Presserechtliches – vieles, das gerade vorbereitet wird und Ihre Reputation betrifft.” Er werde “sehr viel Zeit haben” und sich der “Sache uneingeschränkt widmen”.
Bereits dreimal wurde Nasher inzwischen verurteilt, zweimal wegen seiner Falschaussagen und einmal wegen einer schweren Persönlichkeitsverletzung.
Für MBS-Rektor Baldi sind die Falschaussagen und Verleumdungen seines Professors jedoch kein Problem. Im Gegenteil. So schrieb Baldi, dass die Hochschule die zivilrechtliche Klärung für eine Privatangelegenheit Nashers halte, deren Zeit- und Kostenaufwand „in keinem vernünftigen Verhältnis zum Erkenntnisgewinn“ stehe. Im Klartext: Die – inzwischen bereits dreifache – Verurteilung ihres Professors spielt für die Hochschule keine Rolle.
Auch den Hitler-Vergleich, bei dem Nasher die Autorin mit Verhaltensweisen von Hitler verglichen hat, hatte Baldi bestritten. So hatte Nasher kurz nachdem er durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt wegen mehrerer falscher Tatsachenbehauptungen am 17. November 2020 rechtskräftig verurteilt wurde, eine Email an einen ihm unbekannten Professor einer renommierten Business School geschickt, um die Autorin erneut gezielt zu diffamieren. Als dieser in seiner Antwort auf seine positiven Erfahrungen mit der Autorin hingewiesen hatte, verglich er sie und ihre Arbeit mit Verhaltensweisen Adolf Hitlers.
Am 21. Januar 2021 hatte das Landgericht München I ein Endurteil verkündet und die einstweilige Verfügung vom 18. Dezember 2020 aufrechterhalten (AZ: 25 O 16732/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Äußerung Nashers verletze in rechtwidriger Weise das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Autorin, heißt es in dem ausführlich begründeten Urteil. Dabei überwiege die Schwere der Verletzung des Persönlichkeitsrechts die Meinungsäußerungsfreiheit des MBS-Professors.
Den kurzen Email-Wechsel, dessen einziges Ziel die Diffamierung der Autorin war, bezeichnete Nasher gegenüber dem Gericht als „fachliche Kommunikation“ zwischen zwei Hochschullehrern, deren Verbot eine Einschränkung der Freiheit der Wissenschaft bedeute. Das Gericht teilte dieser Behauptung eine deutliche Absage.
Jack Nasher: Krankhaft besessen
In einer weiteren Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 8. Februar 2021 wurden Nasher erneut mehrere Falschaussagen verboten, darunter eine mehrfach falsche Altersangabe.
Einmal schrieb er auf seiner Website, die Autorin sei 68 Jahre alt, dann 67 und ein anderes Mal 66 – alles erweislich falsch. Aktuell behauptet er, sie sei 65 – was ebenfalls falsch ist. Und weil 65 nicht der mehr so recht der von Nasher beabsichtigten Altersdiskriminierung entspricht, ergänzte er seinen Text und schreibt: „Ein Journalist – ob pensioniert oder nicht – darf kein Troll sein.“ (mal davon abgesehen, dass man als Selbstständiger nicht pensioniert wird). Dass die Autorin „bereits im Rentenalter“ sei, hatte Nasher schon 2019 behauptet.
Entsprechend konstatierte das Gericht: Die fehlerhafte Altersangabe könne die Autorin in „ihrem sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen“, weil der durchschnittliche Leser annehmen könne, sie habe das Rentenalter bereits erreicht oder stehe zumindest kurz davor. Dadurch könne der (unzutreffende) Eindruck entstehen, sie stehe nicht mehr voll im Berufsleben oder sei altersbedingt nicht mehr so leistungsfähig wie eine (etwas) jüngere Person.
Nun kann man die falsche Altersangabe natürlich als Nebensächlichkeit abtun, sie zeigt aber deutlich, wie krankhaft besessen Nasher ist, die Autorin zu diffamieren – und sei es mit der wiederholt falschen Angabe eines zu hohen Alters. Zudem versucht der „führendende Verhandlungsexperte“ (O-Ton: „NASHER gibt weltweit den Ton an in Verhandlungsfragen“) mit weiteren noch perfideren Methoden der Autorin zu schaden.
Das Verbot weiterer Falschaussagen hat das Gericht zunächst abgelehnt mit der Begründung, Nasher würde sie schon länger verbreiten und daher sei keine Dringlichkeit mehr für eine einstweilige Verfügung gegeben. Dabei übersieht das Gericht allerdings, dass Nasher seine Texte ständig ändert und neue unwahre Behauptungen und diskriminierende Aussagen neu veröffentlicht.
In seinen Texten behauptet er unter anderem, das Landgericht Frankfurt nenne die „privaten Seiten“ der Autorin eine „Plattform für herabsetzende Inhalte“ – eine falsche Tatsachenbehauptung. Weiter behauptet er, sie werbe (Präsenz) auf MBA Journal mit „Bannern für das Magazin Wirtschaftspsychologie Aktuell“ – ebenfalls eine nachweisbar falsche Tatsachenbehauptung. Und das sind bei weitem noch nicht alle Falschaussagen und Diffamierungen. Auch an die Umsetzung des Vergleichs, wonach Nasher seine diffamierenden Artikel über die Autorin löschen musste, hielt sich Nasher natürlich Monate lang nicht. Erst als ihm ein Zwangsgeld drohte, löschte er diese.
Update 17. und 19. März 2021: Inzwischen wurde das „Stanford Profile“ von Nasher präzisiert und seine Position wird als „Staff“ beschrieben.
Das hindert Nasher natürlich nicht daran, weiter auf seiner Website nasher.com zu behaupten, er sei Fakultätsmitglied der Stanford University.
Und auch auf der Website der Munich Business School heißt es weiter falsch, dass er Fakultätsmitglied des Bing Overseas Programs der Stanford University sei.
Warum sich MBS-Rektor Stefan Baldi weiter weigert, die Falschaussage über seinen – bereits zweimal wegen Falschaussagen verurteilten – Professor zu korrigieren, ist nicht bekannt. Baldi verweigert eine Stellungnahme. Doch wie seriös ist eine Hochschule, deren Rektor – unbeirrt von den Fakten – an einer Falschaussage auf der Hochschul-Website festhält?
Update vom 28. Mai 2021: Das Oberlandesgericht München hat die einstweilige Verfügung und das Endurteil des Landgerichts München I (Az. 25 O 16732/20) wegen des „Hitler-Vergleichs“ aufgehoben. Bei der Verhandlung schlug der vorsitzende Richter dem Beklagten vor, dass er die „geschmacklose Erklärung per Unterlassungserklärung künftig unterlässt“ und damit anschließend die Hauptsache für erledigt erklärt werde. Doch Nasher`s Anwalt Walter Scheuerl sah sich „zu einer solchen Erklärung nicht in der Lage“. Im Klartext: Der MBS-Professor behält sich vor, seinen „Hitler-Vergleich“ künftig erneut zu äußern. Ein Hauptsacheverfahren ist noch offen. Vor Beginn der Gerichtsverhandlung machte Scheuerl der Autorin das Angebot, dass Nasher ihr ein paar Tausend Euro „Schweigegeld“ zahlen würde, wenn sie ihre Artikel über ihn lösche.
Update 4. Juni 2021: Nasher erneut verurteilt: Das Oberlandesgericht Frankfurt (AZ 2-03 O 24/21) hat dem Professor der Munich Business School die Aussage, die Autorin betreibe „private Seiten, die das Landgericht Frankfurt eine `Plattform für herabsetzende Inhalte´ nennt“ verboten. Er hat dies mehrfach und in verschiedenen Versionen in seinen Verleumdungstexten behauptet. Das sei – so das Gericht – eine falsche Tatsachenbehauptung, weil sich das Landgericht Frankfurt „tatsächlich nicht dahingehend geäußert hat“. Erst vor kurzem hatte Nasher die ihm nun verbotene Aussage auf seiner Website sogar noch verschärft und behauptet: „Dieser Blog wurde vom Landgericht Frankfurt (AZ 2-03 o 104/20) selbst sogar ganz explizit als „Plattform für herabsetzende Inhalte“ bezeichnet.“ Der Fall zeigt erneut, wie schon krankhaft besessen Nasher ist, die Autorin zu diffamieren.
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