Ex-EBS-Präsident Jahns: Fortsetzung des Untreue-Prozesses?
Der ehemalige Präsident der EBS, Christopher Jahns, könnte bald wieder vor Gericht stehen. 2014 wurde der Untreue-Prozess gegen ihn vorübergehend eingestellt, weil der Angeklagte wegen psychischer Probleme nicht verhandlungsfähig war. Nun ist er laut einem neuen Gutachten wieder verhandlungsfähig.
Der Prozess wegen des Vorwurfs der gewerblichen Untreue gegen den ehemaligen EBS-Präsidenten Christopher Jahns könnte wieder neu aufgerollt werden. Laut einem neuen Gutachten ist der 49-Jährige wieder verhandlungsfähig. Das berichtete zuerst die Bild-Zeitung.
Dem ehemaligen Präsidenten der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden wird vorgeworfen, dass er 180.000 Euro veruntreut hat. Das Geld wurde von der EBS an die Beratungsfirma BrainNet überwiesen, an der Jahns damals beteiligt war, ohne dass es – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – dafür entsprechende Leistungen gab. Die Gelder sollen dann von BrainNet an seine eigene Firmen in der Schweiz weitergeleitet worden sein. Jahns bestreitet seine Schuld.
Im Oktober 2014 wurde das Strafverfahren vorrübergehend eingestellt. Seitdem ruht es und Jahns weigerte sich, seinen Gesundheitszustand erneut überprüfen zu lassen.
Während Jahns vor Gericht als verhandlungsunfähig galt, legte er erstaunliche Aktivitäten an den Tag. Er gründete er eine Hochschule, schulte Manager und trat bei zahlreichen Kongressen und Veranstaltungen auch im Ausland auf.
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„Wie schafft ein psychisch angeblich noch Belasteter ein solches Pensum?“, schrieb Wolfgang Degen bereits vor einem Jahr im Wiesbadener Kurier. „Vor allem: Wie bewerten die Richter der Strafkammer den äußeren Anschein, der mehr als nur Zweifel an der behaupteten Verhandlungsunfähigkeit begründet?“ Kennzeichen einer depressiven Episode, als da wären Antriebslosigkeit, Denkhemmung, Konzentrations- oder Interessenverlust seien bei Jahns für 2016 und 2017 jedenfalls nicht zu erkennen. In Wiesbadener Justizkreisen spreche man bereits von einem „Skandal“, „weil Jahns sich `raustricksen` wolle“.
Im August 2017 beantragte die Staatsanwaltschaft daher, den Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, damit er dort neu begutachtet wird. Das Gericht lehnte den Antrag ab.
Dann änderte Jahns seine Meinung und erklärte sich bereit, „sich für eine nochmalige Untersuchung und Exploration zur Verfügung zu stellen“. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden beschloss daher bereits im März 2018 die erneute Begutachtung im Hinblick auf seine aktuelle Verhandlungs- und Reisefähigkeit. Erst im Dezember lag das neue Gutachten vor.
Nun wurde bekannt, dass Jahns wieder verhandlungsfähig ist. Wie es in dem von Ihnen genannten Verfahren weitergehe, habe die Strafkammer bisher nicht entschieden, schreibt Wolfram Simon, Vizepräsident des Landgerichts Wiesbaden. „Soweit keine weiteren Verfahrenshindernisse gegeben sind, besteht nur die Möglichkeit der Neuterminierung oder der Einstellung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.“
Von der Staatsanwaltschaft heißt es: „Wie das Verfahren jetzt seitens des Gerichts fortgeführt wird, bleibt abzuwarten und müsste von dort beantwortet werden. Mit festgestellter Verhandlungsfähigkeit wäre dem Verfahren grundsätzlich Fortgang zu geben.“
Für Nebelkerzen sorgt dagegen Jahns Pressesprecher, Dirk Metz, in der FAZ mit der Aussage: „Der Vorwurf, dass es für die Honorarzahlungen an BrainNet keine Gegenleistungen gegeben habe, sei widerlegt, äußerte Metz. Zudem habe die EBS schon vor längerem gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft erklärt, ihr sei kein Schaden entstanden und sie habe daher kein Interesse an einer Fortsetzung des Verfahrens gegen Jahns.
Nur wenn der Vorwurf wiederlegt sei, würde es auch keine Überlegungen zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens geben. Dass die EBS mitgeteilt habe, dass sie kein Interesse an der Fortführung des Verfahrens habe, wird dagegen von der Staatsanwaltschaft bestätigt. Allerdings sei das völlig unerheblich. „Bei dem Vorwurf der Untreue handelt es sich um ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen zu verfolgen ist“, so die Staatsanwaltschaft.
Dass der EBS kein Schaden entstanden sei, ist verwunderlich. Schließlich hatte die EBS mit Jahns im September 2011 einen Vergleich geschlossen, bei dem er eine Zahlung in sechsstelliger Höhe als Ausgleich für seine Gehaltsansprüche erhielt. Soweit bekannt ist, soll der Vergleich unter der Prämisse geschlossen worden sein, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Das ist bisher nicht der Fall.
Sollte es also tatsächlich zu einer Verurteilung kommen, könnte die EBS erhebliche Schadensersatzansprüche an ihn geltend machen – auf die sie laut Metz verzichtet hat. Inzwischen gehört die EBS allerdings zum SRH-Konzern und deren Pressesprecher Nils Birschmann schweigt auf eine entsprechende Anfrage.
Auch bei der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer gab es einen Wechsel. Als Vorsitzende Richterin amtiert nun Kathleen Mittelsdorf, die in dem Untreue-Verfahren angeblich bereits Beisitzerin war.
Offen ist auch noch, wie die Sache mit dem Professor-Titel von Jahns ausgeht. Denn von welcher Hochschule der Titel stammt, ist unbekannt. Die Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung in Berlin hat daher ein Prüfungsverfahren eingeleitet.
PS: Auf Anfrage erklärt das Landgericht Wiesbaden am 5. April, dass die Kammer bisher keine „weitergehenden Entscheidungen“getroffen hat. Auch bei der Staatsanwaltschaft gibt es nichts Neues.
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