Strafprozess gegen Ex-EBS-Präsident Jahns: 21 neue Beweisanträge

Von am 2. Juni 2014

Das Untreue-Verfahren gegen den ehemaligen EBS-Präsidenten Christopher Jahns geht offenbar in eine weitere Runde. Auch nach 39 Verhandlungstagen ist noch immer kein Ende des Strafprozesses in Sicht – zumindest wenn es nach Jahns Verteidiger Alfred Dierlamm geht. Der stellte am vergangenen Mittwoch 21 neue Beweisanträge und will, dass weitere Zeugen gehört werden.

Dem ehemaligen Präsidenten der EBS Universität für Wirtschaft und Recht wird vorgeworfen, dass er 180.000 Euro veruntreut hat. Das Geld wurde von der Hochschule an die Beratungsfirma BrainNet überwiesen, an der Jahns damals beteiligt war, ohne dass es – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – dafür entsprechende Leistungen gab. Die Gelder sollen dann von BrainNet an Jahns eigene Firmen in der Schweiz weiter geleitet worden sein. Jahns bestreitet seine Schuld.

So hatte das Gericht bereits Ende 2013 Kontoauszüge vorgelegt, auf denen Geldeingänge der Beraterfirma BrainNet auf die Konten von Jahns Firmen in der Schweiz dokumentiert sind. Der letzte Geldeingang in Höhe von rund 43.000 Euro soll dabei im Januar 2011 erfolgt sein. Von Oktober 2009 bis Januar 2011 sollen insgesamt acht mal 13.450 Euro von BrainNet eingegangen sein, angeblich Spesen von Jahns. Doch warum soll BrainNet Spesenbeträge für angebliche Aktivitäten des EBS-Präsidenten für seine Hochschule erst von dieser kassieren und sie dann an Jahns eigene Firmen weiter leiten? Das Gericht geht daher davon aus, dass die vier Rechnungen nur Teil eines Systems sind, bei dem Jahns Gelder aus der EBS über BrainNet an seine Privatfirmen bezahlt wurden.

Das Gericht habe keinen einzigen Beleg für seinen Verdacht, zitiert der Wiesbadener Kurier dagegen Strafverteidiger Dierlamm. Er habe nun Akten „in einem Umgang ausgewertet, die einen 7,5 Tonner füllen würden“. Da fragt man sich natürlich, warum der Verteidiger die angeblich entlastenden Unterlagen nicht schon früher präsentiert hat. Laut FAZ soll Dierlamm nun Spesen-Belege unter anderem für Kaffee, Druckpapier und Speicherkarten vorgelegt haben.

Die Belege dürften jedoch nichts an dem Untreue-Vorwurf ändern. Denn es gab offenbar keine Rechtsgrundlage, nach der Jahns Geld von der Hochschule an BrainNet zahlen und an seine Firmen weiterleiten durfte. FAZ-Redakteur Ewald Hetrodt versteht das allerdings wohl noch immer nicht. Und während der Richter Jahns` Strafverteidiger vorwarf, er habe mit den jetzt erst vorgelegten Beweisanträgen viel zu lange gewartet und zudem erneut bereits verhörte Zeugen benannt, titelt der FAZ-Redakteur „Rechnungsbelege in Massen“ und behauptet, dass das Gericht nun „entlastende Momente“ erkenne. Dabei spekuliert Hetrodt sogar schon auf eine Wende in der Haltung der Richters, der „monatelang auf eine Verurteilung Jahns`zugesteuert“ habe.

Dabei ist noch völlig offen, ob das Gericht die Belege auch als entlastend betrachtet. Schließlich muss das nun neu vorgelegte Material erst einmal gesichtet und geprüft werden. Völlig abstrus wird es allerdings, wenn Dierlamm tatsächlich erneut gefordert haben soll, dass der ehemalige in Österreich lebende BrainNet-Buchhalter Harald Summer als Zeuge aussagen solle. Summer wurde bereits vorgeladen, verweigerte aber die Aussage. Gegen ihn läuft ein gesondertes Ermittlungsverfahren. Summer war es auch, der die Hinweise formulierte, wie die einzelnen Rechnungsposten (falsch) deklariert werden sollten.

Dierlamms neuer Vorstoß legt zumindest den Verdacht nahe, dass es hier vor allem um eine – mehr oder weniger fragwürdige – Verlängerung des Verfahrens geht. Für Jahns Anwalt ist das natürlich eine lukrative Sache und Jahns scheint immer noch genug Geld zu haben, seinen teuren Verteidiger bezahlen zu können. Unklar ist jedoch, was das dem Angeklagten bringen soll. Denn solange das Verfahren nicht beendet ist, dürften Jahns` Chancen auf einen neuen Job nicht die besten sein.

Nun muss das Gericht über die 21 Beweisanträge entscheiden. Je nachdem, welche Anträge zugelassen werden, zieht sich das Verfahren weiter in die Länge. Ob die fünf noch festgelegten Verhandlungstermine bis Juli dabei ausreichen, ist fraglich.

Inzwischen muss sich der ehemalige EBS-Präsident noch einem weiteren Verfahren stellen. Seit April ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Jahns und andere (ehemalige) EBS-Mitarbeiter wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges. Dabei geht es um mindestens 1,6 Millionen Euro Fördergelder des Landes Hessen, die zweckwidrig verwendet worden sein sollen.

Während also ermittelt wird, ob Jahns das Land Hessen geschädigt hat, hatte dieser bereits im April 2011 das Land Hessen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt, weil er sich durch Aussagen der Staatsanwaltschaft für vorverurteilt hält.  Dabei müsste er jedoch nachweisen, dass die Aussagen der Staatsanwaltschaft tatsächlich der Grund für seinen Rauswurf bei der EBS waren und nicht etwa der im April 2011 erlassene Haftbefehl, der allerdings außer Vollzug gesetzt wurde. In dem Verfahren soll die Beweisaufnahme inzwischen abgeschlossen sein. Das Urteil soll im September verkündet werden.

 

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.