Prozess gegen Ex-EBS-Präsident: Belastende Kontoauszüge
Im Prozess um den Untreue-Vorwurf gegen den ehemaligen Präsidenten der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Christopher Jahns, hat das Gericht letzten Mittwoch Kontoauszüge vorgelegt, die beweisen sollen, dass Gelder, die die Hochschule für angebliche Leistungen an die Beraterfirma Brainnet bezahlt hat, an Jahns eigene Firmen weitergeleitet wurden, darunter achtmal der Betrag von 13.450 Euro – angeblich für Spesen.
Der Untreue-Prozess gegen Christopher Jahns wird immer grotesker. Während das Gericht neue belastende Unterlagen vorlegt, streitet Jahns Verteidiger Alfred Dierlamm weiter um Verfahrensfragen. Wie schon im vergangenen Termin ging es um die Protokollierung eines Gesprächs zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Jahns Verteidiger. Bei dem Gespräch hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass bei einem Geständnis von Jahns noch eine Bewährungsstrafe möglich wäre. Andernfalls drohe eine Freiheitstrafe wegen gewerbsmäßiger Untreue.
Dierlamm hält die Protokollierung für unzureichend und sieht darin bereits jetzt einen möglichen Revisionsgrund, wenn es zu einer Verurteilung von Jahns kommen sollte. Er kündigte an, beim nächsten Termin eine weitere Erklärung zu dem Gespräch abzugeben.
Seine Strategie zielt dabei vor allem darauf ab, Gericht und Staatsanwaltschaft Fehler vorzuwerfen. So ging er in einer Erklärung auf angebliche Fehler der Staatsanwaltschaft und deren – seiner Meinung nach – rechtswidriger Pressearbeit ein, die Jahns vorverurteilt haben soll. Jahns hat deshalb gegen das Land Hessen geklagt und Schadensersatz geltend gemacht. Dort steht jedoch noch die Beweisaufnahme an, bei der der ehemalige EBS-Präsident seinen konkreten Schaden belegen muss. Allerdings hat das Verfahren nichts mit dem Untreue-Strafverfahren zu tun.
Gleichzeitig werden die Belege für den Untreue-Vorwurf immer belastender für Jahns, der weiter seine Unschuld beteuert. So legte der Richter Kontoauszüge vor, auf denen Geldeingänge der Beraterfirma Brainnet auf die Konten von Jahns Firmen in der Schweiz dokumentiert sind. Der letzte Geldeingang in Höhe von rund 43.000 Euro soll dabei im Januar 2011 erfolgt sein. Von Oktober 2009 bis Januar 2011 sollen insgesamt acht mal 13.450 Euro von Brainnet eingegangen sein, angeblich Spesen von Jahns. Doch warum soll Brainnet Spesenbeträge für angebliche Aktivitäten des EBS-Präsidenten für seine Hochschule erst von dieser kassieren und sie dann an Jahns eigene Firmen weiter leiten?
Jahns ist angeklagt, weil er vier Rechnungen im Gesamtwert von 180.000 Euro von der Hochschule an die Beratungsfirma Brainnet bezahlt haben soll, ohne dass dafür auch nachweisbare Leistungen erbracht wurden. Inzwischen hat das Gericht die Klage erweitert und geht davon aus, dass die vier Rechnungen nur Teil eines Systems sind, bei dem Jahns Gelder aus der EBS über Brainnet an seine Privatfirmen weiter geleitet hat. Das betrifft auch die Jahre 2004 bis 2007.
Als weiterer Zeuge wird demnächst Frederik Henzler, ehemaliger Partner und Finanzchef der Brainnet Supply Management Group in der Schweiz vernommen. Der für den letzten Termin geladene Zeuge, der ehemalige in Österreich lebende Brainnet-Buchhalter Harald Summer, der auch die Hinweise formuliere, wie die Posten in den Rechnungen deklariert werden sollten kam der Vorladung nicht nach und verweigerte bisher seine Aussage. Gegen ihn läuft ein gesondertes Ermittlungsverfahren.
Erschreckend einseitig ist erneut die Berichterstattung der FAZ. So schreibt FAZ-Redakteur Ewald Hetrodt zwar ausführlich über die Verfahrensstreitereien, die Vorlage von neuen belastenden Beweisen gegen Jahns verschweigt er jedoch völlig. Aber vielleicht ist er auch einfach nur überfordert. Schließlich hatte er selbst erst vor ein paar Tagen geschrieben, dass der Verdacht des Gerichts, Gelder von der EBS seien über Brainnet an Jahns Firmen weiter geleitet worden, so kompliziert formuliert sei, dass „Außenstehende ihn beim besten Willen nicht nachvollziehen können“.