MBS-Professor Nasher wegen Hitler-Vergleich verurteilt
Das Landgericht München hat dem Professor der Munich Business School, Jack Nasher, verboten, die Autorin mit Adolf Hitler zu vergleichen. Nasher hatte dies in einer Email an den Professor einer renommierten Business School getan.
Kurz nachdem das Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen Jack Nasher wegen mehrerer falscher Tatsachenbehauptungen am 17. November 2020 rechtskräftig wurde, verschickte der Professor der Munich Business School (MBS) erneut eine Email an einen ihm unbekannten Professor einer renommierten Business School, um die Autorin erneut gezielt zu diffamieren. Als dieser in seiner Antwort auf seine positiven Erfahrungen mit der Autorin hingewiesen hatte, verglich er sie und ihre Arbeit mit Adolf Hitler und schrieb: Was Ihre Erfahrung mit der Dame angeht: es freut mich, dass sie gut ist. Aber Traudl Junges Erfahrungen mit Hitler waren auch gut („immer freundlich und liebenswürdig“). Ein extremes Beispiel aber der Kern ist gleich: die Gesamtschau zählt.“ (Anmerkung: Traudl Junge war die langjährige Sekretärin von Adolf Hitler.)
Das Landgericht München I hat Jack Nasher diese Aussage mit Beschluss vom 18. Dezember 2020 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt. Die Äußerung, bei der die Autorin „im Wesenskern“ mit Hitler gleichgesetzt wird, erfüllt den Tatbestand der schweren Beleidigung (§§ 185 ff. StGB) und der Schmähkritik, wie es in dem ausführlich begründeten Antrag an das Landgericht heißt.
Verleumdungen durch Nasher seit mehr als fünf Jahren
Der Hitler-Vergleich ist die vorläufige „Krönung“ der seit 2015 andauernden massiven Verleumdungen der Autorin durch den MBS-Professor auf seiner Website und gegenüber mehreren Redaktionen. Auslöser war ein kritischer Artikel über sein damals neues Buch. So drohte er bereits am 29. Juni 2015: „Hinzu kommt strafrechtlich Relevantes, Presserechtliches – vieles, das gerade vorbereitet wird und Ihre Reputation betrifft.“ Er werde „sehr viel Zeit haben“ und sich der „Sache uneingeschränkt widmen“.
Zuletzt hatte er als „Kollege“ am 13. Februar 2020 eine Mail mit Verleumdungen und unwahren Behauptungen über die Autorin an Professoren mehrerer Business Schools verschickt. Am 17. Februar legte er nach und drängte mit mehreren falschen Tatsachenbehauptungen dieselben Empfänger, sich von der Autorin zu distanzieren. Dabei verschickte er sogar längst überholte und nicht-öffentliche Gerichtsbeschlüsse.
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Dafür wurde er bereits im März vom Landgericht Frankfurt verurteilt. Rechtskräftig wurde das Urteil am 17. November. Dennoch verbreitet der „meist gelesene Wirtschaftspsychologe Kontinentaleuropas“ (Eigenwerbung) auf seiner Website weiter wissentlich Falschaussagen und massive Verleumdungen über die Autorin. Daran wird wohl auch die neue einstweilige Verfügung wegen des Hitler-Vergleichs nichts ändern. Denn der 41-Jährige scheint regelrecht besessen zu sein, die Autorin weiter mit teils absurden Vorwürfen zu diffamieren.
Rückendeckung von der Munich Business School
Von der Munich Business School, wo er auch im MBA-Programm unterrichtet, muss er dabei wohl nichts befürchten. Im Gegenteil. Von dort bekommt er sogar Rückendeckung. So betrachtet Rektor Stefan Baldi die jahrelangen Verleumdungen als eine Privatangelegenheit zwischen dem MBS-Professor und der Autorin. Dass dieser seine diffamierenden Mails als „Kollege“ – und damit als Professor der Munich Business School – an ihm unbekannte Professoren renommierter Hochschulen und Universitäten verschickte, ändere daran nichts, weil diese Ansprache in der „Berufsgruppe der Professoren untereinander üblich ist“, schreibt Baldi, der auch Geschäftsführer der Privathochschule ist.
Selbst die wiederholten Hinweise auf seiner Homepage auf seine Tätigkeit an der Munich Business School spielen dabei offenbar keine Rolle. „Die MBS betrachtet die vorliegenden Streitigkeiten und deren zivilrechtliche Klärung als Privatangelegenheit. Der Zeit- und Kostenaufwand steht aus unserer Sicht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Erkenntnisgewinn“, schreibt Baldi. Erkenntnisgewinn? Es geht hier um wiederholte Falschaussagen und Verleumdungen einer Journalistin durch den Professor seiner Hochschule, die diesem vom Gericht verboten wurden.
Da verwundert es nicht, dass Baldi im Vorfeld auch den eindeutigen und nun vom Gericht bestätigten und verbotenen Hitler-Vergleich bestreitet: „Es werden keine Personen mit anderen verglichen oder gar gleichgesetzt.“ Allerdings sei man grundsätzlich der Ansicht, dass „Verweise auf Hitler in persönlichen Streitigkeiten unterbleiben müssen“.
Gedeckt wird die Auffassung von Baldi offenkundig auch von Silvia Semidei. Sie ist nicht nur ebenfalls Geschäftsführerin der Munich Business School, sondern auch Geschäftsführerin der ESO Education Group. Zu dem Bildungsanbieter gehören neben der Munich Business School auch die International School of Management (ISM) Dortmund und die EBC Hochschule in Düsseldorf und Hamburg.
Der Beschluss vom 18. Dezember ist noch nicht rechtskräftig.
Update vom 8. Januar 2021: Nasher macht weiter mit neuen Falschdarstellungen und Verleumdungen und betont, dass sich die Leitung der Munich Business School – trotz des Hitler-Vergleichs und der jahrelangen Verleumdungen der Autorin – hinter ihn stellte.
Update vom 20. und 29. Januar 2021: Nasher ist mit seinem Widerspruch gegen den Beschluss vom 18. Dezember 2020 beim Landgericht München I gescheitert. Die Verbotsverfügung wurde per Urteil (Az.: 25 O 16732/20) am 20. Januar 2021 bestätigt. Seine Äußerung verletze in rechtwidriger Weise das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Autorin, heißt es in dem ausführlich begründeten Endurteil. Nasher verschweigt das Urteil und behauptet auch noch mehr als eine Woche später (29. Januar 2021), dass es kein Urteil gegen ihn gibt. Zudem verbreitet er weitere und neue Falschaussagen und Verleumdungen. Nasher kann noch Berufung gegen das Urteil einlegen.
Update vom 3. Februar 2021: Nasher behauptet, es gebe ein rechtskräftiges Urteil gegen die Autorin. Das ist falsch. Aber es gibt – neben dem Urteil wegen des Hitler-Vergleichs – ein rechtskräftiges Urteil gegen den MBS-Professor.
Update 9. Februar 2021: Das Landgericht Frankfurt hat mit seinem Urteil vom 21. Januar 2021 der Hauptsacheklage der Autorin gegen Suzanne Grieger-Langer in vollem Umfang stattgegeben und der selbst ernannten Profilerin mehrere Falschaussagen verboten. Das ausführlich begründete Urteil zeigt vor allem deutlich, wie stark sich Grieger-Langer auf die teils falschen Aussagen von Jack Nasher bezieht. Der MBS-Professor verbreitet bereits seit mehr als fünf Jahren Falschaussagen und Verleumdungen über die Autorin. Grieger-Langer kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.
Update vom 28. Mai 2021: Das Oberlandesgericht München hat die einstweilige Verfügung und das Endurteil des Landgerichts München I (Az. 25 O 16732/20) aufgehoben. Bei der Verhandlung schlug der vorsitzende Richter dem Beklagten vor, dass er die „geschmacklose Erklärung per Unterlassungserklärung künftig unterlässt“ und damit anschließend die Hauptsache für erledigt erklärt werde. Doch Nasher`s Anwalt Walter Scheuerl sah sich „zu einer solchen Erklärung nicht in der Lage“. Im Klartext: Der MBS-Professor behält sich vor, seinen „Hitler-Vergleich“ künftig erneut zu äußern. Ein Hauptsacheverfahren ist noch offen. Vor Beginn der Gerichtsverhandlung machte Scheuerl der Autorin das Angebot, dass Nasher ihr ein paar Tausend Euro „Schweigegeld“ zahlen würde, wenn sie ihre Artikel über ihn lösche.
Update 4. Juni 2021: Nasher erneut verurteilt: Das Oberlandesgericht Frankfurt (AZ 2-03 O 24/21) hat dem Professor der Munich Business School die Aussage, die Autorin betreibe „private Seiten, die das Landgericht Frankfurt eine `Plattform für herabsetzende Inhalte´ nennt“ verboten. Er hat dies mehrfach und in verschiedenen Versionen in seinen Verleumdungstexten behauptet. Das sei – so das Gericht – eine falsche Tatsachenbehauptung, weil sich das Landgericht Frankfurt „tatsächlich nicht dahingehend geäußert hat“. Erst vor kurzem hatte Nasher die ihm nun verbotene Aussage auf seiner Website sogar noch verschärft und behauptet: „Dieser Blog wurde vom Landgericht Frankfurt (AZ 2-03 o 104/20) selbst sogar ganz explizit als „Plattform für herabsetzende Inhalte“ bezeichnet.“ Der Fall zeigt erneut, wie schon krankhaft besessen Nasher ist, die Autorin zu diffamieren.
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