EBS-Untersuchungsausschuss: Unangenehme Zeugen

Von am 6. Mai 2013

Der Untersuchungsausschuss zur EBS hat auf Antrag der Grünen die Vorladung von vier Zeugen beschlossen. Ihre Aussagen könnten unangenehm für die Landesregierung werden. Der Ausschuss soll herausfinden, ob die EBS Universität für Wirtschaft und Recht Steuergelder in Höhe von rund 23 Millionen Euro für den Aufbau ihrer juristischen Fakultät ordnungsgemäß verwendet hat.

Vorgeladen werden sollen der Leiter des Rechnungswesens an der EBS, Ralf Langendörfer, der ehemalige kaufmännische Direktor, Klaus Niesik, und der externe Berater Hagen Ringshausen. Er hatte die EBS bei verschiedenen Projekten wie den Aufbau der Law School beraten und EBS-Mitarbeiter gecoacht. Vierter Zeuge ist Richard Pibernik. Er war Inhaber des Lehrstuhls für Supply Chain Management an der EBS sowie Prorektor für Forschung. Alle Zeugen dürften über detaillierte Einblicke verfügen, wie die Fördergelder für die Law School genutzt und verrechnet wurden.

Dabei erhärtet sich der Verdacht, dass die Fördergelder vor allem dazu genutzt wurden, um die bereits damals klamme EBS zu finanzieren. Der Landesrechnungshof hatte Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) schwere Versäumnisse bei der Förderung der EBS vorgeworfen. So habe es vor der 2009 beschlossenen Förderung des Aufbaus der juristischen Fakultät der EBS „weder eine Prüfung der Zuverlässigkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung“ noch ihrer Bonität gegeben.

Erst vor kurzem zitierte der Spiegel aus einem internen Dokument, wonach die Budgetplanung für 2010 bereits ein Minus von neun Millionen Euro auswies und die fehlenden Millionen „als Aufbaukosten für die Law School und für den Aufbau der Universität deklariert werden“ müssten.

Verantwortlich dafür war letztlich der damalige CEO und Präsident der EBS, Christopher Jahns. Er hatte es dank seiner guten Beziehungen zur Politik und wohl auch dank Unterstützung des ehemaligen Staatssekretärs Walter Arnold, der noch heute im EBS-Aufsichtsrat sitzt, geschafft, dass das Land Hessen die Gelder für die Privathochschule locker machte.

Gegen Jahns läuft derzeit ein Strafverfahren wegen Untreue-Verdachten am Landgericht Wiesbaden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm dabei vor, als Hochschulpräsident 180.000 Euro an die Beratungsfirma Brainnet bezahlt zu haben, ohne dass diese die entsprechenden Leistungen erbracht hat. Jahns war damals selbst an Brainnet beteiligt. Jahns versucht derzeit das Gericht davon zu überzeugen, dass Brainnet durchaus Leistungen für die EBS erbracht hat. Er sieht sich als Opfer einer Intrige. Einer der beiden Hauptbelastungszeugen gegen ihn ist Richard Pibernik.

Die Auswahl der vom Untersuchungsausschuss beschlossenen Zeugen basiert auf der Einsicht in die umfangreichen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, die dem Ausschuss vorliegen. Darin sollen sich detaillierte Aussagen darüber befinden, wie die EBS gemeinsam mit dem Ministerium die Zuwendungsbestimmungen im Frühjahr 2010 änderte, um Bedenken im Ministerium gegen die Förderpraxis zu entkräften, und wie eng die Zusammenarbeit zwischen Politik und EBS war. Ferner soll es Hinweise geben, dass das Defizit der EBS damals bereits so hoch gewesen ist, dass das Überleben der EBS ohne Landeszuschüsse für den Aufbau der Law School gefährdet gewesen sein soll.

Die Linke, die Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) und den Abgeordneten und Finanzstaatssekretär a.D. Walter Arnold (CDU) als Zeugen benannt hatte, hat ihren Antrag wieder zurückgezogen.

Weiter strittig ist die Akteneinstufung. Fast alle Akten würden als Verschlusssache (VS – vertraulich) eingestuft, was die Arbeit des Untersuchungsausschusses deutlich erschwert. So dürfen die Fraktionen keine Kopien der Akten erhalten, die Abgeordneten dürfen nur unter Aufsicht Einsicht nehmen.

Die Grünen haben nun beantragt, einzelne Blätter, in denen keine internen Daten der EBS genannt werden, in der Vertraulichkeit abzustufen. Sollte auch das von den – eng in die EBS-Affäre verstrickten – Regierungsparteien CDU und FDP abgelehnt werden, erwägt man, den Staatsgerichtshof einzuschalten, da man in dem Vorgehen einen Missbrauch des Geheimschutzes sieht.

Die Zeugenvernehmung soll Anfang Juni beginnen.

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.