EBS-Skandal: Jahns gegen alle
Erst sind angebliche Intriganten schuld, dann hat die Staatsanwaltschaft angeblich einseitig ermittelt und nun soll ihn auch die EBS Universität für Wirtschaft und Recht arglistig getäuscht haben – der wegen gewerbsmäßiger Untreue angeklagte Ex-Präsident der EBS, Christopher Jahns, zieht alle Register und hat jetzt Strafanzeige wegen Prozessbetrug gegen den Kanzler der Hochschule erstattet. Die EBS wehrt sich mit ungewöhnlich klaren Worten.
Im September 2011 hatte Jahns einen Vergleich mit der Hochschule geschlossen. Die EBS hatte Christopher Jahns im April 2011 fristlos entlassen, nachdem ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Gegen seine Kündigung hatte er vor dem Arbeits- und Landgericht geklagt. Einer der Gründe für die Kündigung war die unberechtigte private Nutzung seines Dienstwagens. Mit dem Vergleich erhielt Jahns eine Zahlung in sechsstelliger Höhe als Ausgleich für seine Gehaltsansprüche.
Nun hat Jahns den Vergleich angefochten, da dieser seiner Ansicht nach unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen sei. So habe es Regelungen für die private Nutzung des Dienstwagens gegeben, wonach Jahns seinen Dienstwagen mit Fahrer auch für private Zwecke hätte nutzen können. Jahns fordert daher seine Weiterbeschäftigung an der EBS und zeigte den EBS-Kanzler wegen versuchten Prozessbetrugs an. Dieser habe angeblich bei dem Arbeitsgerichtsprozess Dokumente zurückgehalten, die ihn entlastet hätten. Allerdings soll die angeblich unberechtigte Nutzung des Dienstwagens auch Inhalt der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Jahns wegen gewerbsmäßiger Untreue sein.
Die EBS reagierte ungewöhnlich scharf auf Jahns neue Attacken. Man habe die Vorwürfe verwundert zur Kenntnis genommen, heißt es in der Presseerklärung. „Die Anzeige gegen den EBS-Geschäftsführer erachtet die EBS als leicht zu durchschauendes Ablenkungsmanöver des früheren Präsidenten, gegen den kürzlich ein zweites Ermittlungsverfahren wegen Untreueverdachts seitens der Staatsanwaltschaft Wiesbaden eingeleitet worden ist. Jahns‘ Vorstellung, weiter an der EBS Universität beschäftigt zu werden, bewertet die EBS Universität als unverfroren und rechtlich haltlos.“
Allerdings dürfte es an der EBS immer noch einige Anhänger des Ex-Präsidenten geben, die seine Rückkehr durchaus begrüßen würden. Der von dem neuen Präsidenten Rolf Cremer versprochene Neuanfang geht nur schleppend voran. Sein Standing in der Hochschule soll nicht das Beste sein.
Vor allem Cremer hatte damals gehofft, mit dem Vergleich kehre endlich Ruhe ein und die Universität könne sich auf die Lösung ihrer nicht gerade geringen Probleme konzentrieren. Ein verhängnisvoller Trugschluss, wie Insider schon damals warnten. Denn Jahns, der zutiefst von seiner Unschuld überzeugt ist, nutzt offenbar jede Möglichkeit, sich – vor allem in den Medien – ins rechte Licht zu rücken.
Auch gegen die Staatsanwaltschaft hat sich Jahns Strafverteidiger Alfred Dierlamm mit mehreren Dienstaufsichtsbeschwerden eingeschossen. „Es trifft zu, dass die Ermittlungstätigkeit der zuständigen Dezernentin Gegenstand zahlreicher Dienstaufsichtsbeschwerden ist und außerdem in zahlreichen Schriftsätzen an das Landgericht Wiesbaden moniert wurde“, schreibt die Staatsanwaltschaft. „Die Dienstaufsichtsbeschwerden wurden bislang sämtlich zurückgewiesen. Dagegen sind bislang keine weiteren Beschwerden eingelegt.“
Inzwischen hat Jahns sogar das Land Hessen hat er verklagt, weil die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft angeblich einseitig waren. Ausgerechnet das Land Hessen, von dem die EBS – dank Jahns Überzeugungskunst – 24,7 Millionen Euro für den Aufbau der neuen Law School bekommen hat, von denen unter der Jahns Amtszeit eine nicht unerhebliche Summe zweckentfremdet wurde. Wie viel es letztlich war, prüft der Landesrechnungshof noch immer.
In die missliche Kündigungssituation hat sich die EBS allerdings auch selbst gebracht. Viel zu lange deckte der Aufsichtsrat die fragwürdigen Aktivitäten von Jahns. Bereits im Februar 2011 soll er seine E-Mails gekannt haben, die den Verdacht nahelegen, dass Jahns eine halbe Million Euro aus seinem Lehrstuhl an der EBS für angefallene Kosten in seinen Privatfirmen abzweigen wollte. Allein das wäre ein stichhaltiger Grund für die fristlose Kündigung gewesen. Doch stattdessen sprach der Aufsichtsrat Jahns weiter das volle Vertrauen aus. Vorsitzender des Aufsichtsrates war damals – und ist noch heute – der Unternehmensberater Hellmut Albrecht.
Soweit bekannt ist, soll der Vergleich unter der Prämisse geschlossen worden sein, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Das ist bisher nicht der Fall. Im Gegenteil. Geht es bei der im Mai 2012 erhobenen Anklage um vier Rechnungen in Höhe von 180.000 Euro, denen keine Leistungen zugrunde liegen sollen, so beschäftigen sich die weiteren Ermittlungen mit zwölf möglichen Scheinrechnungen, mit denen Jahns die private Hochschule um weitere rund 450.000 Euro geschädigt haben soll. Sollte er tatsächlich verurteilt werden, könnte die EBS erhebliche Schadensersatzansprüche an ihn geltend machen.
Bisher habe das Landgericht Wiesbaden noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden, so die Staatsanwaltschaft. „Sollte die Darstellung des Angeschuldigten und seiner Rechts- und Medienberater zutreffen, könnte das Landgericht die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen. Anderenfalls würde durch die Zulassung der Anklage – von der wir ausgehen – weiterhin ein hinreichender Tatverdacht gerichtlich festgestellt.“
Dass Jahns vor diesem Hintergrund nun auch noch die EBS verklagt und auf Wiedereinstellung (oder mehr Geld) hofft, macht eher den Eindruck einer Verzweiflungstat. Aber vielleicht fehlt dem 42-Jährigen einfach auch eine neue Aufgabe. Schließlich ist es mit dem erhofften Job bei der FAZ nichts geworden und laut Aussage seines Kommunikationsberaters Dirk Metz ist Jahns noch immer arbeitslos.