EBS-Skandal: Medien-Kapriolen

Von am 31. Oktober 2012

Die Affäre um den geschassten und wegen gewerbsmäßiger Untreue angeklagten Ex-Präsidenten der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Christopher Jahns, ist längst kaum mehr durchschaubar. Nun hat der Wiesbadener Kurier den von Jahns angezeigten EBS-Kanzler offenbar vorverurteilt, was wiederum die Staatanwaltschaft zu einer Klarstellung bewogen hat. Jahns selbst hält sich für absolut unschuldig.

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittele gegen den Kanzler der EBS-Universität, der zugleich Finanzvorstand der privaten Hochschule sei und Anfang August wegen versuchten Prozessbetrugs angezeigt worden sei, schrieb das Blatt. „Der in dieser Anzeige dokumentierte Tatsachenvortrag ergebe einen begründeten Anfangsverdacht, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Schulte“, heißt es in der Meldung mit dem Kürzel cc, hinter dem Redakteur Christoph Cuntz stehen dürfte.

Cuntz, der in seinen Artikeln immer wieder Details aus dem Verfahren streut, die eigentlich nur aus den Ermittlungsakten stammen können, erweckt schon seit langem den Eindruck, als Sprachrohr von Jahns und seinem Strafverteidiger Alfred Dierlamm zu fungieren. So lässt er auch immer wieder Jahns Intrigen-These aufleben, wonach sämtliche Vorwürfe angeblich unberechtigt sind und nur auf einer Intrige von ehemaligen EBS-Mitarbeitern beruhen. Doch nun ging Cuntz offenbar zu weit und rief die Staatsanwaltschaft auf den Plan.

Die stellte klar: „Es ist grundsätzlich zutreffend, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, wenn eine in sich schlüssige Strafanzeige vorliegt und die in der Anzeige behaupteten Tatsachen eine Straftat als nicht ausgeschlossen erscheinen lassen. Ob die behaupteten Tatsachen wirklich zutreffen, müssen die Ermittlungen erst ergeben. Diese Auskunft des stellvertretenden Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wurde in der Berichterstattung dergestalt verkürzt, dass bei einem unbefangenen Leser der Eindruck entsteht, es seien bereits Tatsachen dokumentiert, die einen Straftatbestand erfüllen.

Das ist nicht der Fall. Es liegt eine zwar in sich schlüssige Strafanzeige gegen den Kanzler der EBS vor, die darin behaupteten Tatsachen widersprechen jedoch den hier bereits gewonnenen Erkenntnissen, die zur Anklageerhebung gegen den ehemaligen Präsidenten der EBS geführt haben. Ob die Bewertung der Fakten zutrifft, wird derzeit vom Landgericht Wiesbaden geprüft, das im Zwischenverfahren feststellen wird, ob diese Fakten eine Verurteilung wahrscheinlich erscheinen lassen.“

Im Klartext: Die Staatsanwaltschaft zweifelt an der Berechtigung der Strafanzeige, da sie auf Tatsachen beruht, die den bisherigen Ermittlungen gegen Jahns widersprechen. Schließlich soll die Dienstwagen-Nutzung auch bei der Anklage gegen Jahns eine Rolle spielen. Das erweckt zumindest den Verdacht, als handele es sich bei der Strafanzeige eher um ein Ablenkmanöver von Jahns.

Denn angezeigt wurde der EBS-Kanzler von Jahns. Die EBS hatte ihren ehemaligen Präsidenten unter anderem wegen der unrechtmäßigen privaten Nutzung seines Dienstwagens gekündigt. Der hatte dagegen eine Kündigungsschutzklage eingereicht, dann aber im September 2011 mit seinem ehemaligen Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen und eine Abfindung von der EBS erhalten. Im August 2012 kündigte Jahns den Vergleich und sein Strafverteidiger Alfred Dierlamm reichte Strafanzeige gegen den EBS-Kanzler wegen versuchten Prozessbetrug ein, weil ihm angeblich wichtige Dokumente vorenthalten worden sind.

Das Ganze ist allerdings äußerst undurchsichtig. Soweit bekannt ist, soll es unter anderem um ein „Gutachten“ eines von der EBS bereits 2010 beauftragten Steuerberaters gehen, in dem dargestellt wird, ob und wie eine private Nutzung des Privatwagens möglich sei. Allerdings ist schwer vorstellbar, dass Jahns dieses – offenbar zu seinem Schutz – in Auftrag gegebene „Gutachten“ nicht kannte. Zudem sollen sich die Ausführungen in den – auch Jahns zugänglichen – Akten des Kündigungsprozesses befinden. Dagegen hatte Cuntz im August geschrieben, Jahns habe „selbst bis vor Kurzem keinen Zugriff auf die Dokumente gehabt“.

Jahns ist nach wie vor von seiner absoluten Unschuld überzeugt und sieht sich als Justizopfer. Darüber hat auch Cuntz immer wieder im Wiesbadener Kurier berichtet. Jahns habe daher Amtshaftungsklage gegen das Land Hessen  erhoben, auch weil er sich durch öffentliche Äußerungen der Staatsanwaltschaft vorverurteilt sieht, schrieb er. Insgesamt gehe es um zwölf Äußerungen der Staatsanwaltschaft, die der Behördensprecher gegenüber dem Handelsblatt, der Frankfurter Rundschau, der Hessenschau und gegenüber dem Wiesbadener Kurier gemacht habe. „Die Staatsanwaltschaft habe den früheren Hochschul-Präsidenten „über Monate hinweg vorverurteilt“, wurde der ehemalige Regierungssprecher und heutige Jahns-Berater Dirk Metz im Wiesbadener Kurier zitert.

Demgegenüber erklärte Hartmut Ferse, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, in demselben Artikel: Die Ermittlungen seien von der Unschuldsvermutung getragen. Diese Selbstverständlichkeit finde „sich aber leider so gut wie nie in den verkürzten Wiedergaben mündlich erteilter Auskünfte“. Aber das liege nicht im Verantwortungsbereich der Staatsanwaltschaft“.

Dasselbe hat nun offenbar Cuntz selbst mit dem EBS-Kanzler gemacht, indem er laut Staatsanwaltschaft den Eindruck erweckt, es seien bereits Tatsachen dokumentiert, die einen Straftatbestand erfüllen.

Aber das Ganze funktioniert. So greift der SDP-Landtagsabgeordnete Marius Weiß den Bericht des Wiesbadener Kuriers auf und schreibt, es „sei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Kanzler und Finanzvorstand der EBS, wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetrugs eingeleitet worden“  – was wiederum den Eindruck erweckt, als seien bereits Tatsachen dokumentiert, die einen Straftatbestand erfüllen.

Weiß war bereits in einem anderen Artikel im Wiesbadener Kurier durch bemerkenswerte Aussagen aufgefallen. So schrieb Cuntz: „Den meisten Aufklärungsbedarf sieht Weiß indes beim Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen EBS-Präsidenten Christopher Jahns, dem die Staatsanwaltschaft Veruntreuung von 180 000 Euro vorwirft. Mit den Ermittlungen war das Landeskriminalamt beauftragt worden, allerdings nach Kenntnis der SPD nicht von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Sie will jetzt wissen, wer dem LKA den Auftrag erteilt hatte.“ Das ist nun ziemlich abstrus. Denn wer, wenn nicht die Staatsanwaltschaft soll denn das Landeskriminalamt beauftragt haben? Und was spielt das für eine Rolle, wenn es um die Schuldfrage geht?

Am 28.November soll der Prozess „Jahns gegen das Land Hessen“ beginnen, in dem Jahns beweisen will, dass er ein Opfer der Justiz ist. Eines ist schon jetzt so gut wie sicher: Es wird noch weitere Medien-Kapriolen geben.

 

 

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.