MBS-Professor Jack Nasher bietet „Schweigegeld“
Seit Jahren verbreitet Jack Nasher falsche Tatsachen und Verleumdungen über die Autorin. Dafür wurde er bereits rechtskräftig verurteilt. Nun will ihr der Professor der Munich Business School ein paar Tausend Euro zahlen, wenn sie ihre kritischen Artikel über ihn löscht.
Dass Artikel wie „MBS-Professor Jack Nasher rechtskräftig verurteilt“ oder „MBS-Professor Jack Nasher: Die Stanford-Lüge“ den „führenden Verhandlungsexperten“ (Eigenwerbung) stören, ist nachvollziehbar. Kein Wunder, dass der Professor der Munich Business School (MBS) die Artikel, die er letztlich durch sein eigenes Verhalten selbst verursacht hat, gern beseitigen würde. Dafür hat er sich nun eine besondere Lösung ausgedacht.
So machte sein Anwalt Walter Scheuerl von der Kanzlei GvW Graf von Westphalen der Autorin vor kurzem folgendes Angebot: Nasher würde seine Verleumdungsartikel, gegen die teils noch Klagen laufen bzw. anstehen, alle löschen, wenn sie dafür alle ihre Artikel über ihn lösche. Dafür würde Nasher ihr auch ein paar Tausend Euro als „Prozessbeihilfe“ zahlen. Geld gegen Kritik – also quasi eine Art „Schweigegeld“ getreu dem Motto: Ich kaufe mir eine kritische Journalistin.
Das könnte man einfach nur als dummdreist ansehen oder als Kapitulation des Verhandlungsexperten. Nasher selbst (Eigenwerbung: „NASHER gibt weltweit den Ton an in Verhandlungsfragen“ und bietet „das effektivste Verhandlungstraining auf dem Markt“) wird es vermutlich eher für einen seiner genialen Schachzüge halten.
Seit die Autorin 2015 einen kritischen Artikel über sein damals neues Buch veröffentlicht und seine Behauptung, er sei der „meistgelesene Wirtschaftspsychologe Kontinentaleuropas“ in Frage gestellt hat, scheint der MBS-Professor regelrecht besessen zu sein, Verleumdungen und falsche Tatsachen über sie zu verbreiten – ob gegenüber Redaktionen, Professoren von Business Schools oder auf seiner eigenen Website.
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Dafür wurde er bereits rechtkräftig verurteilt, was ihn nicht daran hindert, immer wieder neue Diffamierungen und Falschaussagen zu verbreiten. Und natürlich nimmt es der 41-Jährige auch weiter mit der Wahrheit nicht so genau, wie seine Stanford-Lüge zeigt – Nasher ist kein Fakultätsmitglied der Stanford University wie er behauptet (Screenshot nasher.com, 16.5.21).
Bei seinen Verleumdungen hat Nasher auch gern auf die selbst ernannte Profilerin Suzanne Grieger-Langer verwiesen, über deren Auftritt bei Pro Sieben die FAZ vor kurzem in ihrer Printausgabe titelte: „In höchstem Maße unseriös“ und deren absurde Verschwörungstheorie wiederum auf einigen von Nashers Aussagen basiert. Auch Grieger-Langer wurde bereits wegen mehrerer Falschaussagen über die Autorin verurteilt
Das Muster der beiden ähnelt sich. Nachdem sie bei ihren Falschdarstellungen und Lügen ertappt wurden, setzen sie alles daran, durch falsche Tatsachenbehauptungen und Diffamierungen der Autorin von ihrem eigenen Fehlverhalten (Täuschung der Öffentlichkeit) abzulenken.
Während Grieger-Langer dabei seit 2018 versucht, die Autorin mit zahlreichen Klagen mundtot zu machen und massiv finanziell zu schädigen, probiert es Nasher mit einem „Schweigegeld“.
Update 4. Juni 2021: Nasher erneut verurteilt: Das Oberlandesgericht Frankfurt (AZ 2-03 O 24/21) hat dem Professor der Munich Business School unter anderem die Aussage, die Autorin betreibe „private Seiten, die das Landgericht Frankfurt eine `Plattform für herabsetzende Inhalte´ nennt“ verboten. Er hat dies mehrfach und in verschiedenen Versionen in seinen Verleumdungstexten behauptet. Das sei – so das Gericht – eine falsche Tatsachenbehauptung, weil sich das Landgericht Frankfurt „tatsächlich nicht dahingehend geäußert hat“. Erst vor kurzem hatte Nasher die ihm nun verbotene Aussage auf seiner Website sogar noch verschärft und behauptet: „Dieser Blog wurde vom Landgericht Frankfurt (AZ 2-03 o 104/20) selbst sogar ganz explizit als „Plattform für herabsetzende Inhalte“ bezeichnet.“
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