EBS-Skandal: Urteil im Fall „Jahns gegen Hessen“ vertagt
Gestern wurde weiter über die Klage von Christopher Jahns gegen das Land Hessen verhandelt. Der im April 2011 gefeuerte EBS-Präsidenten sieht sich durch Äußerungen der Staatsanwaltschaft gegenüber der Presse als vorverurteilt und macht einen materiellen Schaden geltend. Nach der Befragung der Zeugen – darunter auch FAZ-Geschäftsführer Tobias Trevisan – wurde ein weiterer Termin am 14. November festgelegt.
Am 7. April 2011 – also kurz nachdem der Haftbefehl gegen Jahns am 4. April erlassen wurde – hatte der Aufsichtsrat die Kündigung Jahns als EBS-Geschäftsführer verkündet und sein Dienstverhältnis als Hochschullehrer beendet. Als EBS-Präsident war Jahns bereits selbst am 5.April zurückgetreten. Grund für die Entlassung sind nach Jahns Ansicht vor allem Äußerungen der Staatsanwaltschaft gegenüber der Presse, die ihn öffentlich vorverurteilt haben sollen. Deshalb will er nun 155.000 Euro Entschädigung plus Schadenersatz für entgangene Geschäfte vom Land Hessen.
Jahns steht seit April wegen des Untreue-Vorwurfes vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Veruntreuung von Hochschulgeldern vor. Letzten Mittwoch belastete ihn ein ehemaliger EBS-Mitarbeiter dabei schwer.
Als Zeugen im Prozess gegen das Land Hessen waren neben FAZ-Geschäftsführer Trevisan, der bis Ende 2012 im Aufsichtsrat der EBS saß, auch der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Finanzstaatssekretär Walter Arnold, die ehemalige EBS-Pressesprecherin Angela Kunwald und der frühere EBS-Vizepräsident Rolf Tilmes vorgeladen. Von ihnen wollte das Gericht wissen, warum Jahns am 7. April 2011 fristlos gekündigt worden war.
Besonders deutlich soll sich dabei Trevisan im Sinne von Jahns geäußert haben. Bereits am 18.Juli hatte der stets von Jahns Kommunikationsberater Dirk Metz mit passenden Informationen versorgte Redakteur des Wiesbadener Kuriers, Claus Cuntz, geschrieben, dass Trevisan der Meinung sei, der Aufsichtsrat habe Jahns damals „falsch belastet“. In einem neuen Artikel heißt es, der Aufsichtsrat „habe vielmehr gewusst, dass an den Vorwürfen nichts dran ist“. Laut einem Bericht der FAZ sprach Trevisan vor Gericht sogar von einer „Kampagne“ und einer „Intrige“ gegen Jahns – und übernahm damit Jahns Verteidigungsstrategie, der nach wie vor seine Unschuld beteuert und sich als Opfer einer Intrige von damaligen EBS-Mitarbeitern sieht. Man habe sich „wider besseres Wissen in der Sache“ zur Trennung von ihm gezwungen gesehen, so Trevisan.
Eine bemerkenswerte Aussage. Denn bereits am 15.März – also mehr als zwei Wochen vor dem Haftbefehl (der allerdings außer Vollzug gesetzt wurde) und damit auch lange vor der von Jahns kritisierten Aussage der Staatsanwaltschaft – soll bei einer Aufsichtsrat-Sitzung heftigst über die Absetzung von Jahns diskutiert worden sein.
Nach dem Rauswurf bei der EBS soll Trevisan Jahns die Geschäftsführung der geplanten FAZ Business School angeboten und ihm den Posten lange frei gehalten haben. Erst als sich die Ermittlungen gegen Jahns immer länger hinzogen und schließlich sogar noch erweitert wurden, soll das Angebot fallengelassen worden sein.
Die Verhandlung wird nun am 14. November fortgesetzt. Dann soll auch der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Hellmut K. Albrecht als Zeuge vernommen werden.
Der EBS-Aufsichtsrat – zu dem auch Walter Arnold immer noch gehört – steckt dabei selbst in einer misslichen Lage. Schließlich hatte er Jahns damals – trotz Kenntnis der fragwürdigen Rechnungen wegen der der Ex-EBS-Präsident nun vor Gericht steht – weiter das uneingeschränkte Vertrauen ausgesprochen. Sogar die Emails, in denen Jahns plante, eine halbe Million Euro aus seinem EBS-Lehrstuhl für angebliche Leistungen der Beraterfirma Brainnet, an der er damals beteiligt war, zu zahlen, erschütterte offenbar das Vertrauen des Aufsichtsrates nicht. Seit langem liegt bei der Staatsanwaltschaft daher auch eine Strafanzeige gegen den Aufsichtsrat wegen Untreue vor.