Strafverfahren gegen Ex-EBS Präsident Jahns: Ende in Sicht?

Von am 9. März 2014

Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen EBS-Präsidenten Christopher Jahns ging es am vergangenen Mittwoch noch einmal um die private Nutzung des Dienstwagens. Zudem erklärte die Wirtschaftsstrafkammer erneut, dass sie weiter von dem Verdacht ausgeht, Jahns habe Gelder aus der Hochschule an seine Privatfirmen weiter geleitet. Insider gehen davon aus, dass das Verfahren bald beendet werden könnte.

Ein Aufsichtsratschef stehe nun mal in der Pflicht, das Vermögen des Unternehmens zu erhalten, soll der als Zeuge geladene ehemalige Aufsichtsratsvorsitzender der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Hellmut Albrecht, vor Gericht erklärt haben. Allerdings nahm er selbst das wohl nicht so genau. Denn die exzessive Nutzung des Dienstwagens für private Zwecke (womit der EBS laut Staatsanwaltschaft ein Schaden in Höhe von über 7.000 Euro zugefügt wurde) sieht Albrecht offenbar lediglich als Kavalierdelikt. Ein Kündigungsgrund wäre das für ihn nicht gewesen. Es sei ihm sogar „sehr unangenehm“ gewesen, sich mit solchen Details befassen zu müssen. Erst aufgrund der Untreue-Vorwürfe gegen Jahns habe man sich von dem EBS-Präsidenten trennen müssen, um Schaden von der Hochschule abzuwenden und da sei dann die unerlaubte Dienstwagen-Nutzung gerade recht gekommen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Jahns die private Nutzung seines Dienstwagens in 52 Fällen vor. So hat der Fahrer des Ex-Präsidenten unter anderem seine Schmutzwäsche zur Reinigung gebracht, seine Putzfrau beaufsichtigt oder den Koffer seiner Freundin nach Ascona gefahren – alles auf Kosten der Privatuni.

Der Auftritt von Albrecht zeigte dabei noch einmal deutlich, wie der Aufsichtsrat Jahns mutmaßliches Fehlverhalten deckte. So soll Albrecht auch bereits seit Februar 2011 die Emails von Jahns gekannt haben, die den Verdacht nahelegen, dass dieser rund eine halbe Million Euro aus seinem Lehrstuhl an der EBS für angeblich angefallene Kosten in seinen Privatfirmen nutzen wollte. Allein das wäre ein Grund für eine fristlose Kündigung gewesen. Doch stattdessen sprach der Aufsichtsrat Jahns weiter das Vertrauen aus. Größter Unterstützer von Jahns im Aufsichtsrat war dabei – laut Albrecht – der damalige FAZ-Geschäftsführer Tobias Trevisan.

Erstaunlich sind die Aussagen von Albrecht, der immerhin Aufsichtsratsvorsitzender der Hugo Boss AG ist, auch deshalb, weil es schon seit langem eine Strafanzeige gegen den Aufsichtsrat wegen des Verdachts der Untreue gibt.

Dabei ist die Sache mit dem Dienstwagen eigentlich recht einfach. Entweder es gab eine entsprechende Vereinbarung zur Privatnutzung oder es gab sie nicht. Laut Aussage von Albrecht gab es sie nicht. Umso erstaunlicher ist es, wie viel Raum Jahns` eifrige Medien-Unterstützer dem Thema zuweisen. So schrieb FAZ-Redakteur Ewald Hetrodt am 27. Februar unter der Überschrift „Zeuge widerruft seine Aussage“ mehr als hundert Zeilen darüber, dass die Hochschule Jahns angeblich Unterlagen zum Dienstwagen-Gebrauch vorenthalten habe. Dabei handelt es sich offenbar lediglich um die Einschätzung eines von Jahns beauftragten Steuerberaters (den die EBS wohl auch noch bezahlt hat), wie eine private Nutzung geregelt werden könnte. Doch wer wann welche Unterlagen hatte, ändert nichts daran, dass es offenbar keine Vereinbarung gab. Zudem hätte Jahns, wenn es diese gegeben hätte, die geldwerten Vorteile versteuern müssen – was er aber auch nicht getan hat. Im Übrigen hatte Jahns in diesem Zusammenhang schon einmal gelogen.

Im Untreue-Verfahren gegen den Ex-Präsidenten der EBS ist die private Nutzung des Dienstwagens allerdings nur ein Nebenschauplatz. Viel schwerer wiegt der Vorwurf, Jahns habe Rechnungen in Höhe von 180.000 Euro von der EBS an die Beratungsfirma Brainnet bezahlt, an der er damals selbst beteiligt war, ohne dass dafür entsprechende Leistungen erbracht wurden. Dabei geht es – laut Gericht – aber nicht nur darum, dass die auf den Rechnungen angegebenen Leistungen nicht erbracht wurden – dass also Scheinrechnungen vorliegen. Für die Wirtschaftsstrafkammer liegt vielmehr auch der Verdacht nahe, dass über die Rechnungen Gelder für angebliche Aufbauleistungen für die EBS durch Jahns` eigene Firmen an diese Firmen zurückgeführt wurden – ohne dass es dafür eine Anspruchsgrundlage gab. Das hatte das Gericht bereits im Oktober dargelegt. Im Dezember präsentierte es zudem entsprechende Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Geld von Brainnet weiter an Jahns Firmen geleitet wurde.

Jahns Verteidigungsstrategie zielt dagegen noch immer vor allem darauf ab, dass Brainnet angeblich sogar Leistungen in Höhe von 409.000 Euro für die EBS erbracht habe. Für die Wirtschaftsstrafkammer ist das irrelevant. Ihr geht es um die vier Rechnungen und nicht um andere Brainnet-Leistungen. Entsprechende Beweisanträge von Jahns Strafverteidiger Alfred Dierlamm lehnte das Gericht deshalb ab.

Christoph Cuntz, Redakteur beim Wiesbadener Kurier und wie sein FAZ-Kollege vehementer Verteidiger von Jahns, kann das offenkundig einfach nicht verstehen. Das Gericht sehe es als erwiesen an, dass es Leistungen (von Brainnet) in beachtlichem Umfang gegeben habe, schreibt er in seinem Kommentar vom 6. März. Doch diese Erkenntnis sei mitnichten der Anfang vom Ende des Prozesses. „Worüber in den kommenden Monaten verhandelt wird, wird kaum mehr zu vermitteln sein“, schreibt Cuntz weiter. „Manch ein Verfahrensbeteiligter wird bereits im Ruhestand sein, wenn irgendwann einmal das Urteil gesprochen wird.“

Eine interessante Einschätzung. So gehen Insider eigentlich davon aus, dass das seit April 2013 laufende Verfahren bald abgeschlossen werden könnte – es sei denn Jahns Strafverteidiger Alfred Dierlamm überhäuft das Gericht weiter mit Beweisanträgen, über die das Gericht dann erst wieder entscheiden muss. Dierlamms Ziel dürfte es dabei vor allem sein, dem Gericht irgendeinen Fehler nachweisen zu können, um so einen Revisionsgrund zu haben. An dem Urteil – wie auch immer es ausfällt – wird das allerdings erst einmal nichts ändern.

 

 

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.