Prozess gegen Ex-EBS-Präsident: Die Fahrer-Schmonzette
Am Mittwoch stand der ehemalige EBS-Präsident Christopher Jahns zum achten Mal vor Gericht und versuchte darzustellen, warum die Untreue-Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen ihn haltlos sind. Diesmal standen die Privatfahrten mit seinem Dienstwagen im Mittelpunkt und Jahns beschuldigte erneut seinen ehemaligen Arbeitgeber, die belastenden Aussagen seines ehemaligen Fahrers erkauft zu haben.
Auch am achten Prozesstag am Landgericht Wiesbaden konnte man über die Verteidigungsstrategie des ehemaligen Präsidenten der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Christopher Jahns, staunen. Schon davor hatten so manche seiner Aussagen für Stirnrunzeln gesorgt.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 180.000 Euro von der Hochschule an das Beratungsunternehmen Brainnet, an dem er damals selbst beteiligt war, bezahlt zu haben, ohne dass es dafür entsprechende Leistungen gibt. Ein weiterer Untreue-Vorwurf betrifft die unerlaubte private Nutzung seines Dienstwagens in 52 Fällen. So hat der Fahrer des Ex-Präsidenten unter anderem seine Schmutzwäsche zur Reinigung gebracht, seine Putzfrau beaufsichtigt oder den Koffer seiner Freundin nach Ascona gefahren – alles auf Kosten der Privatuni. Die unberechtigte private Nutzung des Dienstwagens war auch Kündigungsgrund.
Laut Jahns war es allerdings nur ein „konstruierter Kündigungsgrund“. Als er 2009 einen neuen Geschäftsführervertrag bekam, habe ihm auch ein Audi A 8 mit Fahrer zugestanden. Laut Wiesbadener Kurier behauptete Jahns nun, es gebe Beweismittel dafür, dass die Hochschule ihm die private Nutzung des Dienstwagens erlauben wollte. Diese Mails und in Auftrag gegebene Gutachten habe die Staatsanwaltschaft nicht ausgewertet und ihm vorenthalten. Verfahrensrelevante Beweismittel seien weder der Verteidigung noch dem Gericht vorgelegt worden, soll Jahns Strafverteidiger Alfred Dierlamm vor Gericht behauptet haben. Dadurch sei sein Mandant in Not geraten. Nur dummerweise fand die angebliche Absichtserklärung der EBS wohl keinen Eingang in die Vertragsunterlagen und dürfte damit juristisch nicht relevant sein.
Die Dienstwagen-Affäre spielte schon einmal eine Rolle. Zur Erinnerung: Jahns hatte gegen seine Kündigung durch die EBS geklagt, dann aber einen arbeitsrechtlichen Vergleich mit seinem früheren Arbeitgeber abgeschlossen. Den hatte er dann im August 2012 wieder gekündigt, weil ihm angeblich Unterlagen vorenthalten wurden. Jahns Strafverteidiger, Alfred Dierlamm, hatte damals sogar Strafanzeige gegen den EBS-Kanzler wegen versuchten Prozessbetruges erstattet. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen jedoch wegen fehlenden Anfangsverdachts sein.
Im Februar 2013 zog Jahns seine Klage gegen die EBS dann plötzlich wieder zurück. Es stellt sich heraus, dass Jahns schlichtweg gelogen hatte und er bzw sein Anwalt die ihm angeblich vorenthaltenen Unterlagen bereits schon im April 2011 – also fünf Monate vor dem Vergleichsabschluss – selbst der Staatsanwaltschaft vorgelegt hatten.
Doch dem nicht genug. Vor Gericht beschuldigte Jahns die EBS erneut, dass sie sich die belastenden Aussagen des Fahrers erkauft habe und diesen dafür als Hausmeister für ein Gehalt von 60.000 Euro im Jahr unbefristet eingestellt habe – was auf Wunsch der Staatsanwaltschaft im Protokoll vermerkt wurde.
Denn laut vorliegenden Informationen soll das etwas anders gewesen sein. Der Fahrer soll sich selbst an die EBS gewandt haben, weil er auspacken wollte. Die bat ihn, alles aufzuschreiben und reichte die Aufzeichnungen an die Staatsanwaltschaft weiter. Weil die EBS nach dem Rausschmiss von Jahns keinen Fahrer mehr benötigte (Sein Nachfolger Rolf Cremer verzichtete darauf) bot man ihm bis zum Ablauf seines Vertrags Ende 2011 an, als Hausmeister tätig zu sein. Inzwischen soll er längst einen neuen Job als Fahrer gefunden habe.
Endgültige Aufklärung dürften erst die Aussagen der Zeugen bringen. Denn im Gegensatz zum Angeklagten sind Zeugen verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Ihre Aussagen sollten eigentlich schon am 29.Mai beginnen, wurden aber aufgrund des großen Erklärungsbedürfnisses des Angeklagten um vier Wochen verschoben. Insider gehen inzwischen davon aus, dass das Verfahren in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen wird.