EBS-Prozess: Bild berichtet, Fotos verschwunden
Knapp eine Woche, nachdem das MBA-Journal den Club-Auftritt des angeblich verhandlungsunfähigen Ex-EBS-Präsidenten Christopher Jahns enthüllt hat, entdeckte auch die Bild-Zeitung die Fotos auf der Website des Berliner Clubs. Inzwischen wurden die Fotos gelöscht. Derweil läuft die Medien-Offensive für den schwer Herzkranken weiter auf Hochtouren.
„Zu krank fürs Gericht, gesund genug zum Feiern“ titelte die Bild-Zeitung am Donnerstag und veröffentlichte die Fotos, auf denen Jahns „mit offensichtlich bester Laune in Gesellschaft von Bekannten oder einer tanzenden Frau“ zu sehen ist. Denn statt am 2. Juli um 9 Uhr auf der Anklagebank im Wiesbadener Gericht zu sitzen, zog es Jahns vor, an einem Club-Treffen in einem Berliner Wellness-Tempel teilzunehmen.
Da musste selbst Jahns` Sprecher Dirk Metz kräftig rudern. Gegenüber Radio FFH dementierte er, dass Jahns auf einer „Party“ gewesen sei. Vielmehr habe er „für eine Stunde an einem Netzwerktreffen teilgenommen.“ Derzeit befinde er sich aber in einer Fachklinik.
Zumindest wurden Jahns Helfer schnell aktiv. Denn plötzlich waren alle Fotos, die Jahns zeigen, von der Website des Clubs „Aussergewöhnliche Berliner“ verschwunden. Wer die Großaufnahme (Bild-Zeitung: „Mit der Kaffeetasse in der Hand im Gruppengespräch – über Herzprobleme?“) noch einmal bewundern möchte, findet sie hier.
Aber auch sonst läuft die Medien-Maschinerie von Metz und Co wie geschmiert. Jahns Verteidiger Alfred Dierlamm hatte bereits eine Einstellung des Verfahrens gefordert. Sogar von einem Justizskandal ist schon die Rede. Selbst der ehemalige Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Goethe Universität, Cornelius Prittwitz, ließ sich – wissentlich oder unwissentlich – einspannen und äußerte sich gegenüber dem Wiesbadener Kurier mit dem bemerkenswerten Satz, die Staatsanwaltschaft solle „einen Fall erst dann anklagen, wenn er ausermittelt ist“ – wobei man sich fragt, warum das nicht der Fall sein soll.
Zudem mahnt der Professor für Strafrecht, Strafprozess, Kriminologie und Rechtsphilosophie: „Die Justiz, ganz konkret die Richter in dem Verfahren gegen Herrn Jahns, haben eine Fürsorgepflicht für den Angeklagten.“ Gericht und Staatsanwaltschaft müssten sich Gedanken über eine Verständigung mit der Verteidigung machen.
Dabei hätte er schon nach einer kurzen Recherche eigentlich wissen müssen, dass es bereits im Oktober ein Gespräch mit allen Beteiligten gab mit dem Angebot, das Verfahren im Fall eines Geständnisses mit einer Bewährungsstrafe zu beenden – was Jahns Verteidiger allerdings ablehnte.
Doch dem nicht genug. Auch Florian Rentsch, früherer Wirtschaftsminister in Hessen, eilt seinem alten Kumpel Jahns zur Hilfe. Der FDP-Fraktionschef verlangt eine Auskunft über die Kosten des Verfahrens und will den Prozess im Rechtsausschuss des Landtags zur Sprache bringen. Rentsch hatte sich damals auch für die umstrittene Förderung der neuen Law School an der EBS stark gemacht, wegen der inzwischen die Staatsanwaltschaft Frankfurt – unter anderem auch gegen den ehemaligen EBS-Präsidenten Jahns – wegen Untreue-Verdacht ermittelt. So soll ein Teil der öffentlichen Fördergelder statt in den Aufbau der neuen Jura-Fakultät in den Betrieb der klammen Business School geflossen sein.
Fehlt eigentlich nur noch, dass die ehemalige – und ebenfalls in den EBS-Skandal um die Fördergelder involvierte – Wissenschaftsministerin und heutige Justizministerin Eva Kühne-Hörmann aktiv wird, um den herzkranken Jahns vor einem Urteil zu bewahren.
Der Prozess wird am 1. September fortgesetzt. Dann wird wohl auch Jahns Club-Ausflug zur Sprache kommen – wenn der 45-Jährige bis dahin wieder verhandlungsfähig ist.
Dem ehemaligen Präsidenten der EBS Universität für Wirtschaft und Recht wird vorgeworfen, 180.000 Euro veruntreut zu haben. Das Geld wurde von der Hochschule an die Beratungsfirma BrainNet überwiesen, an der Jahns damals beteiligt war, ohne dass es – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – dafür entsprechende Leistungen gab. Die Gelder sollen dann – das belegen Kontoauszüge – von BrainNet an Jahns eigene Firmen in der Schweiz weiter geleitet worden sein. Das Gericht geht daher davon aus, dass die 180.000 Euro nur Teil eines Systems sind, bei dem Gelder aus der EBS über BrainNet an Jahns Privatfirmen bezahlt wurden. Jahns bestreitet seine Schuld.