Wirbel um INSEAD-MBA: Handelsblatt schreibt Unsinn

Von am 7. März 2013

Ein Artikel im Handelsblatt sorgt für Unruhe bei INSEAD-Absolventen. Bereits im November hatte MBA-Expertin Stefani Hergert geschrieben, dass der MBA-Titel der Business School in Deutschland nicht geführt werden darf und man sich strafbar macht, wenn man es dennoch tut. Doch das ist schlichtweg falsch.

„INSEAD gehört zu den zehn bedeutendsten Business Schools in der Welt, in Deutschland ist das Führen des MBA-Titels von Insead aber formal eine Straftat“, zitiert das Handelsblatt „Branchenkenner Detlev Kran“. Der bezieht sich dabei auf die Datenbank www.anabin.de, in der INSEAD nicht als anerkannte Hochschule gelistet ist. Dabei sollte es Kran, der lange Jahre bei der Akkreditierungsagentur FIBAA gearbeitet hat, heute als MBA-Experte Hochschulen berät und einen MBA-Guide herausgibt, eigentlich besser wissen. Allerdings ist Kran schon damals bei der FIBAA durch seine seltsamen Aktionen aufgefallen.

Und Handelsblatt-Redakteurin Hergert setzt noch eines drauf und schreibt: „Die Online-Datenbank „Anabin“ der Kultusministerkonferenz (KMK) weist aus, welche Titel ausländischer Hochschulen in Deutschland geführt und demnach auf Visitenkarten oder Briefköpfe gedruckt werden dürfen. INSEAD ist dort nicht gelistet.“ Hier gehe es nicht um irgendeine Kleinigkeit, so Hergert weiter. „Denn wer in Deutschland den Titel einer ausländischen Hochschule führt, die in ihrem Heimatland nicht anerkannt ist, der kann sich strafbar machen. Dann können die drei Buchstaben auf der Visitenkarte schnell die Karriere bedrohen, statt sie zu beflügeln.“

Nur dumm, dass Anabin ganz anders funktioniert und in diesem Fall wenig aussagekräftig ist. Wenn INSEAD dort nicht gelistet ist, heißt das nicht automatisch, dass seine Abschlüsse nicht anerkannt sind. Die Entscheidung über die Anerkennung eines akademischen Grades liege stets in dem Herkunftsland, erklärt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz, die die Datenbank betreibt. Anabin versuche lediglich eine Liste der anerkannten und nicht-anerkannten Hochschulen zu erstellen. Die sei allerdings schon allein aufgrund der Zahl der Hochschulen in Ländern wie Frankreich nicht immer vollständig und auf dem neuesten Stand.

Dazu kommt, dass das Ganze in Frankreich recht kompliziert ist. Dort erteilt das Wissenschaftsministerium die Ermächtigung über die Vergabe akademischer Titel. Geschützt sind nur die Titel Licence (entspricht dem Bachelor), Master und Docteur, aber kein Master of Arts oder Master of Business Administration.

Die Bezeichnung MBA ist daher per se kein staatlich geschützter Grad in Frankreich. Er kann aber dennoch hochschulrechtlich anerkannt sein, wenn die Institution ein sogenanntes Diplôme visé vom Wissenschaftsministerium hat. In Frankreich werden keine Institutionen, sondern nur Abschlüsse anerkannt. Als private Wirtschaftshochschule hat INSEAD ein Diplôme visé für den MBA und EMBA. Im Klartext bedeutet das: Der von INSEAD verliehene eigene Abschluss MBA und EMBA ist hochschulrechtlich in Frankreich anerkannt. Damit darf er auch in Deutschland geführt werden. Denn in Europa gilt: Ein Abschluss, der im jeweiligen Land anerkannt ist, darf in der Regel automatisch geführt werden.

Die falschen Behauptungen im Handelsblatt wurden in der Verlagsgruppe munter weiter verbreitet. Auch die Wirtschaftswoche und die Website Karriere.de übernahmen den Artikel und verbreiten ihn noch heute.

Zumindest in einem bekannten Fall hatte die mangelhafte Recherche verhängnisvolle Folgen. So wurde ein INSEAD-MBA von einer Abmahnkanzlei abgemahnt, weil er angeblich unerlaubt den MBA-Titel führe. Der Betroffene wandte sich daraufhin an INSEAD, bekam aber wochenlang keine aussagekräftige Antwort. Auch der deutsche Alumni Verein soll sich an INSEAD gewandt haben, schweigt aber auf Anfrage dazu, ob es inzwischen mehrere Abmahnungen bei INSEAD-Alumni gibt.

Bei INSEAD war man offenbar ratlos. Auch eine Anfrage an die Pressestelle führte zu keiner definitiven Klärung. Schließlich legte INSEAD ein Dokument mit dem Diplôme visé vor. Allerdings wusste man nicht, was das nun genau bedeutet. Auf erneute Anfrage hieß es dann, man sei derzeit in Kontakt mit einer Kanzlei in Deutschland, um die Sachlage abzuklären und zu berichtigen.

Klärung brachte ein Anruf bei dem richtigen Mitarbeiter bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Dort war dann auch zu erfahren, dass zwar der MBA und der EMBA hochschulrechtlich anerkannte Abschlüsse sind, nicht aber der PhD von INSEAD.

PS: Inzwischen gibt es auch eine offizielle Erklärung von INSEAD dazu: INSEAD is a private institute of higher education pursuant to the French Law. In France, the higher education system is regulated by the Ministry in charge of Higher Education. As a consequence, INSEAD provides national diplomas, which, once recognized by the Ministry of Education have the same weight regardless of the institution that confers them.

INSEAD MBA and EMBA diplomas are fully accredited by the French Ministry of Education (French State Official  Bulletin Officiel n°38 du 9 octobre 2008), there is therefore no doubt from a legal standpoint that the INSEAD diplomas can be lawfully used in Germany and any country of the European Community.

We therefore confirm that some articles published in some newspapers in Germany are incorrect.

 

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.