Prozess gegen Ex-EBS-Präsident Jahns vorläufig eingestellt

Von am 8. Oktober 2014

Weil ein neues psychiatrisch-neurologisches Gutachten den ehemaligen Präsidenten der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Christopher Jahns, für weitere zwei Monate als verhandlungsunfähig erklärte, hat die Wirtschaftsstrafkammer am 7. Oktober die Hauptverhandlung ausgesetzt und das Strafverfahren vorläufig eingestellt – bis der Angeklagte wieder verhandlungsfähig ist. Dann wird es bei derselben Wirtschaftsstrafkammer neu aufgerollt.

Erst war er schwer herzkrank, dann litt er unter schweren Depressionen – seit Juli waren die Verhandlungen gegen den Ex-Präsidenten der Privat-Uni, Christopher Jahns, immer wieder ausgesetzt worden. Jetzt entschied das Gericht, das Verfahren vorläufig einzustellen, da die von der Strafprozessordnung vorgesehenen Fristen, in denen die Hauptverhandlung fortgesetzt werden müsste (§ 229 StPO), nicht mehr eingehalten werden können.

Der seit April 2013 laufende Prozess stand eigentlich kurz vor dem Ende. Die Beweisaufnahme war so gut wie beendet und eigentlich hätten schon längst die Plädoyers gehalten werden können, wäre Jahns nicht schwer erkrankt. Im Juli hatte sein Strafverteidiger Alfred Dierlamm dann die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach Paragraph 153 und 153a der Strafprozessordnung gefordert. Danach kann ein Verfahren gegen Auflagen beendet werden, wenn die Schuld des Angeklagten nur als gering gesehen werden könne. Das ist aber nur möglich, wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt. Die hatte jedoch bis heute keine Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Christopher Jahns gewerbsmäßige Untreue vor. So soll er als EBS-Präsident Rechnungen in Höhe von 180.000 Euro von der EBS an die Beratungsfirma BrainNet bezahlt haben, ohne dass dafür entsprechende Leistungen erbracht wurden. Jahns war damals selbst an BrainNet beteiligt. Die Gelder sollen dann – das belegen Kontoauszüge – von BrainNet an Jahns eigene Firmen in der Schweiz weiter geleitet worden sein. Das Gericht geht daher davon aus, dass die 180.000 Euro nur Teil eines Systems sind, bei dem Gelder aus der EBS über BrainNet an Jahns Privatfirmen bezahlt wurden. Jahns bestreitet die Vorwürfe.

Zumindest im Juli gab es erhebliche Zweifel an der Schwere seiner Krankheit. So nahm er Anfang Juli just zu dem Zeitpunkt als er eigentlich auf der Anklagebank sitzen sollte, an einem Netzwerktreffen in einem Berliner Wellness-Tempel teil und wirkte dabei auf Fotos recht munter. Und auch als er angeblich längst stationär in der Charité war, hatte der schwer Depressive offenbar noch genug Energie, um zu veranlassen, dass die Fotos seines Auftritts im Wellness-Tempel von der Website des Clubs Aussergewöhnliche Berliner verschwanden. Selbst der Termin des Treffens wurde aus dem Kalender gelöscht. Dafür wurde er in der Augustausgabe des Club-Magazins als Neumitglied mit neuem Text gefeiert.

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Ob Jahns derzeit noch immer oder schon wieder stationär behandelt wird, ist unklar. Angeblich war er seit Anfang August wegen seiner schweren Depressionen stationär in der Neurologie der Charité untergebracht. Die werden allerdings in der Regel nicht in der Neurologie, sondern in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie behandelt. Dementsprechend gibt es auch ein psychiatrisch-neurologisches Gutachten. Vor kurzem soll er zu Hause erneut von einem Gutachter untersucht worden sei. Laut Spiegel online liegt er jedoch seit Wochen im Krankenhaus.

Interessant ist, dass es nicht das erste Mal sein soll, dass das Ende eines Prozess durch Jahns Krankheit gefährdet wurde. Bevor er bei der EBS anfing, arbeitete er als Projektleiter bei einer Schweizer Beratungsunternehmen. Dann gründete er eine eigene Firma und war weiter für die Kunden der Beratung tätig – ein klarer Verstoß gegen die Konkurrenzklausel. Es gab mehrere Klagen gegen ihn. In einem Fall soll Jahns plötzlich unter massiven Herzproblemen gelitten haben und so versucht haben, einem Urteil zu entgehen – was ihm aber letztlich nicht gelangt. Er soll alle Prozesse verloren haben.

Seit April ermittelt zudem die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen – teils ehemalige – EBS-Mitarbeiter wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges gegen fünf Beschuldigte, darunter auch Jahns. Es geht um mindestens 1,6 Millionen Euro Fördergelder, die die EBS aufgrund teils „bewusst unrichtiger Angaben“ vom Land Hessen bekam und um „unrichtige Angaben“ beim späteren Nachweis der zweckgebundenen Verwendung der öffentlichen Gelder.

Dass das Strafverfahren gegen Jahns nun vorläufig eingestellt wurde, bis der Angeklagte wieder verhandlungsfähig ist, dürfte allenfalls ein Pyrrhussieg für Jahns sein. Denn solange der Untreue-Verdacht im Raum steht, wird der 44-Jährige, der sich vor kurzem noch als „Deutschlands bekanntester Universität-Entrepreneur und Persönlichkeits-Entwickler“ bezeichnete, kaum einen Job finden oder Aufträge als Berater bekommen. Und sein wochenlanger Aufenthalt in der Psychiatrie dürfte sich auch nicht unbedingt positiv auf seine Zukunft als Manager auswirken.

Die 180.000 Euro, um die Jahns die EBS geschädigt haben soll, sollen übrigens auf einem Treuhandkonto liegen. Das soll bei dem Vergleich mit Jahns vereinbart worden sein. Damals hatte Jahns eine sechsstellige Abfindung von der Hochschule bekommen, weil er gegen seine fristlose Kündigung geklagt hatte. Auf dem Treuhandkonto dürfte das Geld nun noch länger liegen.

 

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.