MBS-Professor Jack Nasher rechtskräftig verurteilt

Von am 23. November 2020
Jack Nasher Shutterstock ©hafakot

Im März hatte das Gericht Jack Nasher mehrere falsche Tatsachenbehauptungen verboten. Der Professor der Munich Business School hatte sie teils gegenüber Professoren renommierter Business Schools gemacht, um die Autorin gezielt zu diffamieren. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

Am 27. März hatte das Landgericht Frankfurt Jack Nasher fünf Falschaussagen in seinen Mails und auf seiner Website verboten. So hatte er auf seiner Website behauptet, die Veröffentlichung mehrerer Artikel auf MBA Journal sei rechtswidrig gewesen – eine falsche Tatsachenbehauptung. Zudem hatte der Professor der Munich Business School, wo er auch im MBA-Programm unterrichtet, als „Kollege“ am 13. Februar 2020 eine Mail mit massiven Verleumdungen über die Autorin an Professoren mehrerer Business Schools verschickt. Am 17. Februar legte er nach und drängte mit mehreren falschen Tatsachenbehauptungen dieselben Empfänger, sich von der Autorin zu distanzieren. Dabei verschickte er sogar längst überholte und nicht-öffentliche Gerichtsbeschlüsse.

Nasher hatte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt und war damit vor dem Landgericht Frankfurt in vollem Umfang gescheitert (Urteil vom 3. Juli 2020). Daraufhin legte er Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt ein. Die zog sein Anwalt Walter Scheuerl mit seinem Schreiben vom 17. November nun zurück, nachdem ihm das Gericht den Hinweis gegeben hatte, dass die Berufung „offensichtlich keinen Aussicht auf Erfolg“ habe. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Dennoch behauptet Nasher auf seiner Website weiter, dass es „kein rechtskräftiges Urteil gegen Jack Nasher“ gebe und bezeichnet die Aussage, dass er verurteilt wurde, als Fake News (Stand 23.11.20).

Informationen zum Hintergrund

Um das Urteil zu verstehen, bedarf es einiger Hintergrundinfomationen. Dass Jack Nasher falsche Tatsachenbehauptungen und Verleumdungen über die Autorin verbreitet, ist nicht neu. Bereits seit 2015, als sie einen kritischen Artikel über sein damals neues Buch veröffentlichte, begannen seine Drohungen und seine Verleumdungen gegenüber mehreren Redaktionen. Und er selbst drohte am 29. Juni 2015 weitere Aktionen an: „Hinzu kommt strafrechtlich Relevantes, Presserechtliches – vieles, das gerade vorbereitet wird und Ihre Reputation betrifft.“ Er werde „sehr viel Zeit haben“ und sich der „Sache uneingeschränkt widmen“.

Als Nasher Anfang 2019 seine Verleumdungen verschärfte, reichte die Autorin Klage gegen ihn ein. Dabei sah das Landgericht München I einen erheblichen Teil der Antragspunkte für begründet an. Bei der Verhandlung schlug Nasher bzw. sein Anwalt Walter Scheuerl dann überraschend einen Vergleich vor, um einen dauerhaften Rechtsfrieden zu sichern – ein Ansinnen, das sich im Nachhinein als Täuschungsmanöver herausstellte.

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Inhalt des Vergleichs war es, sich über eine wechselseitige Löschung von Artikeln oder einzelnen Passagen über den jeweils anderen abzustimmen. Wichtig dabei ist: Bei den zu löschenden Artikeln der Autorin handelte es sich um sorgfältig recherchierte und rechtlich nicht angreifbare Artikel zum Beispiel über seine Doktorarbeit, während es bei den Ausführungen von Nasher um diffamierende Texte mit falschen Tatsachenbehauptungen sowie diffamierende Aussagen ging, die im Grenzbereich der Meinungsfreiheit lagen. Dass auch Nasher alle seine Texte löschen musste, verschweigt er.

Kaum war der Vergleich vom Gericht besiegelt, wollte Nasher von der Abstimmung über die wechselseitige Löschung nichts mehr wissen und drohte mit der Zwangsvollstreckung, wenn die Autorin ihre Artikel nicht sofort lösche. Als diese daraufhin ein persönliches Treffen vorschlug, beteuerte er, dass er keine Zwangsvollstreckung beantragen, sondern sich mit der Autorin versöhnen wolle. Kurz vor dem geplanten Treffen erfuhr sie dann, dass Nasher bereits eine Zwangsvollstreckung beim Gericht eingeleitet hatte. Nach diesem eklatanten Vertrauensbruch des „führenden Verhandlungsexperten“ (Eigenwerbung) erübrigte sich ein Treffen.

Da die zu löschenden Artikel in dem Vergleich nicht explizit erwähnt waren, war der Vergleich eigentlich nicht vollstreckbar. Denn es war nicht eindeutig festgelegt, was zu löschen war. Dennoch erließ das Landgericht eine Zwangsgeldanordnung – sogar für Artikel, die bereits gelöscht waren. Die Autorin legte daraufhin sofort Beschwerde ein. Diese hat aufschiebende Wirkung. Trotzdem beauftragte Nasher bzw. sein Anwalt Walter Scheuerl rechtswidrig (siehe Beschluss des Landgerichts) einen Gerichtsvollzieher, der das – teils unberechtigte – Zwangsgeld eintreiben sollte. Das Ganze sollte vor allem dazu dienen, darüber zu berichten und die Autorin zu diffamieren.

Das Oberlandesgericht München änderte schließlich am 3. Februar 2020 den Beschluss ab, störte sich aber auch nicht daran, dass der Vergleich aufgrund der fehlenden Angaben zu den zu löschenden Artikel eigentlich nicht vollstreckbar war. Damit ist es laut Beschluss der Autorin auch verboten, darüber zu schreiben, dass und warum Nasher mit seiner Klage vor dem OLG 2016 gegen sie gescheitert ist. Die Autorin löschte die entsprechenden Artikel und damit war auch das angedrohte Zwangsgeld hinfällig.

Obwohl Nasher das weiß, verbreitet er – neben etlichen falschen Tatsachenbehauptungen – noch heute die beiden kompletten Zwangsgeldbeschlüsse auf seiner Website – natürlich ohne zu erwähnen, dass diese längst hinfällig sind.

Auch in seiner Mail an mehrere Professoren schrieb er: „mit Beschluss vom 3. Februar 2020 hat das OLG München gegen Frau Bärbel Schwertfeger, die die kommerzielle Blogseite mba-journal.de betreibt, zur Erzwingung der Löschung mehrerer Artikel, deren Veröffentlichung rechtswidrig war, ein Zwangsgeld in Höhe von 3.600 EUR, ersatzweise Zwangshaft festgesetzt.“ Die falsche Aussage, dass die Veröffentlichung der Artikel rechtswidrig war, wurde ihm vom Gericht verboten.

Die Rolle der Munich Business School

Bei der Munich Business School wird man sich auch an der rechtskräftigen Verurteilung ihres Professor vermutlich nicht stören. Dass Nasher die Autorin seit Jahren verleumdet, ist dort bekannt. Und seit langem duldete die Privathochschule auch immer wieder seine falschen Angaben auf der Hochschul-Website. So wurde er dort unter anderem als „Fakultätsmitglied der Stanford Universität“ bezeichnet – was die kalifornische Eliteuniversität eindeutig bestritten hat. Inzwischen heißt es leicht abgewandelt: Professor Nasher ist zur Zeit ebenfalls „Fakultätsmitglied des Departments Bing Overseas Studies der Stanford University“.

Auch das ist nicht ganz korrekt. So schrieb Stanford-Professor Ramón Saldívar, Director of the Bing Overseas Studies Program im Juni 2019: „Jack Nasher has taught recently at the Stanford University Bing Overseas Studies Centre in Oxford…..You do not find him on the roster of the Bing Overseas Studies faculty because he is not officially a Stanford University faculty member. His appointment is as a “Visiting Lecturer” with a one time renewable appointment.“ Nasher ist also Lehrbeauftragter oder Gastdozent (je nach Übersetzung) bei den Bing Overseas Studies, einem Programm, bei dem Bachelor-Studenten in verschiedene Länder reisen und dort Vorlesungen und Kurse besuchen.

Auf seiner eigenen Website bezeichnet er sich noch immer als Fakultätmitglied der Stanford University (Stand 23.11.20):

Schulterschluss mit Profilerin

Bei seinen Verleumdungen hat Nasher auch gern auf die selbst ernannte Profilerin Suzanne Grieger-Langer verwiesen, über deren umstrittene Kundenliste haufe.de am 29. Januar 2020 berichtete und deren absurde Verschwörungstheorie auch auf einigen von Nashers Aussagen basiert. Auch Grieger-Langer wurde bereits wegen mehrerer Falschaussagen verurteilt

Beide tummeln sich in der fragwürdigen Speaker-Szene. Bei der „Coaching-Plattform“ Greator, über die die Wirtschaftswoche vor kurzem in ihrem Artikel „Falsche Prediger“ kritisch berichtete, gehören beide zu den „größten und einflussreichsten Speakers der Welt“.  Und auch bei der Redneragentur Speakers Excellence zählen beide zu den „Top 100 Speakers“ und damit zu den „hochkarätigsten Speakern“ im deutschsprachigen Raum.

Update 27.11. 2020 und 3.12.20: Jack Nasher macht weiter mit neuen Verleumdungen. Kaum war der Artikel über die rechtskräftige Verurteilung des Professors der Munich Business School veröffentlicht, machte der „führende Verhandlungsexperte“ weiter und verschickte erneut eine diffamierende E-Mail an den Professor einer renommierten Business School und verlinkt dabei auf einen Text seiner Website mit alten und neuen Falschaussagen und Verleumdungen.

Nachdem dieser in seiner Antwort auf seine positiven Erfahrungen mit der Autorin hingewiesen hatte, vergleicht Nasher sie mit Hitler und schreibt: „Was Ihre Erfahrung mit der Dame angeht: es freut mich, dass sie gut ist. Aber Traudl Junges Erfahrungen mit Hitler waren auch gut („immer freundlich und liebenswürdig“). Ein extremes Beispiel aber der Kern ist gleich: die Gesamtschau zählt…. Beste Grüße aus München Jack Nasher.“

Update 6. und 17. Januar 2021: Am 18. Dezember 2020 hat das Landgericht München I dem MBS-Professor diese Aussage verboten. Schon kurz darauf veröffentlichte er erneut weitere Falschaussagen und Verleumdungen und schreibt, dass die Leitung der Munich Busines School hinter ihm steht.
Update 21. Januar 2021: Nasher ist mit seinem Widerspruch gegen den Beschluss vom 18. Dezember 2020 beim Landgericht München I gescheitert. Die Verbotsverfügung wurde am 20. Januar 2021 per Urteil (Az.: 25 O 16732/20) bestätigt.
Update vom 28. Mai 2021: Das Oberlandesgericht München hat die einstweilige Verfügung und das Endurteil des Landgerichts München I (Az. 25 O 16732/20) wegen des „Hitler-Vergleichs“ aufgehoben. Bei der Verhandlung schlug der vorsitzende Richter dem Beklagten vor, dass er die „geschmacklose Erklärung per Unterlassungserklärung künftig unterlässt“ und damit anschließend die Hauptsache für erledigt erklärt werde. Doch Nasher`s Anwalt Walter Scheuerl sah sich „zu einer solchen Erklärung nicht in der Lage“. Im Klartext: Der MBS-Professor behält sich vor, seinen „Hitler-Vergleich“ künftig erneut zu äußern. Ein Hauptsacheverfahren ist noch offen. Vor Beginn der Gerichtsverhandlung machte Scheuerl der Autorin das Angebot, dass Nasher ihr ein paar Tausend Euro „Schweigegeld“ zahlen würde, wenn sie ihre Artikel über ihn lösche.
Update 4. Juni 2021: Nasher erneut verurteilt: Das Oberlandesgericht Frankfurt (AZ 2-03 O 24/21) hat dem Professor der Munich Business School die Aussage, die Autorin betreibe „private Seiten, die das Landgericht Frankfurt eine `Plattform für herabsetzende Inhalte´ nennt“ verboten. Er hat dies mehrfach und in verschiedenen Versionen in seinen Verleumdungstexten behauptet. Das sei – so das Gericht – eine falsche Tatsachenbehauptung, weil sich das Landgericht Frankfurt „tatsächlich nicht dahingehend geäußert hat“. Erst vor kurzem hatte Nasher die ihm nun verbotene Aussage auf seiner Website sogar noch verschärft und behauptet: „Dieser Blog wurde vom Landgericht Frankfurt (AZ 2-03 o 104/20) selbst sogar ganz explizit als „Plattform für herabsetzende Inhalte“ bezeichnet.“ Der Fall zeigt erneut, wie schon besessen Nasher ist, die Autorin zu diffamieren.
Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.