Freistellung
Von Bärbel Schwertfeger am 31. März 2014 20:47
Teilnehmer an berufsbegleitenden Programmen werden häufig von ihrem Arbeitgeber für die Zeit des Unterrichts freigestellt. Andere müssen dafür Urlaub nehmen, bekommen aber die Studiengebühren von ihrem Arbeitgeber erstattet. Manche Unternehmen – vor allem die großen Beratungsgesellschaften – bieten ihren High-Potentials auch sogenannte Fellowship-Programme. Das Unternehmen übernimmt dann die Studiengebühren und stellt den Mitarbeiter für die Zeit des Vollzeit-Studiums frei. Er ist allerdings dann verpflichtet, nach dem Studienabschluss noch für ein paar Jahre bei seinem Arbeitgeber zu bleiben. Andernfalls muss er das Geld wieder zurückbezahlen.
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