Jahns gegen Hessen: EBS-Aufsichtsrats-Chef rechnet ab

Von am 5. Februar 2014

Im Prozess gegen das Land Hessen läuft es nicht gut für den ehemaligen EBS-Präsidenten Christoph Jahns. Am Montag ließ der ehemalige Aufsichtsrats-Chef der EBS, Hellmut K. Albrecht, kaum ein gutes Haar an seinem einst engen Vertrauten und versuchte sich selbst reinzuwaschen. Dabei war es gerade Albrecht, der Jahns – offenbar wider besseres Wissens – lange Zeit die Stange hielt.

Im April 2011, kurz nachdem ein Haftbefehl gegen Christopher Jahns ausgestellt worden war, wurde der Präsident der EBS Universität für Wirtschaft und Recht gefeuert. Schuld am Rausschmiss waren seiner Ansicht nach jedoch vor allem Äußerungen der Staatsanwaltschaft gegenüber der Presse, die ihn vorverurteilten. Daher hat Jahns das Land Hessen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt.

Der Prozess hat jedoch nichts mit dem seit April 2013 laufenden Untreue-Strafverfahren gegen Jahns zu tun. Hier geht es unter anderem darum, dass Jahns – laut Ansicht der Staatsanwaltschaft – Gelder über die Beratungsfirma Brainnet, an der er damals selbst beteiligt war, an seine eigenen Firmen weitergeleitet haben soll – was dieser bestreitet.

Doch waren die Aussagen der Staatsanwaltschaft tatsächlich der Grund für Jahns Rauswurf? Das sollte am Montag geklärt werden und dabei fiel Jahns der ehemalige Vorsitzende des EBS-Aufsichtsrates Hellmut K. Albrecht offenbar massiv in den Rücken wie es selbst die stets auffallend Jahns freundliche FAZ berichtet.

So heißt es dort, Albrecht sei bereits in der zweiten Februarhälfte 2011, spätestens aber Mitte März klar gewesen, dass „Jahns an der Spitze der EBS nicht mehr lange zu halten war“.

Das widerspricht allerdings der vom Aufsichtsrat noch am 17.März 2011 abgegebenen Stellungnahme. Darin heisst es, dass der Aufsichtsrat unverändert davon ausgehe, dass „sich die Untreue-Vorwürfe gegen Prof. Jahns als unbegründet erweisen werden. Er sieht in ihm nach wie vor den – von manchen beneideten – Initiator und Motor der erfolgreichen, dynamischen Entwicklung der EBS und hält an der von ihm eingeleiteten Strategie zur Universitätsgründung und weiteren Internationalisierung fest“.

Dabei enthüllte Albrecht vor Gericht weitere bemerkenswerte Details. So wollte Jahns offenbar 2011 mit einem Screening der Computer aller EBS-Mitarbeiter herausfinden, wer die belastenden Informationen über seine mutmaßliche Untreue an die Presse weiter gegeben hatte. Albrecht habe dieses Ansinnen, laut FAZ, mehrfach abgelehnt. Dennoch habe ein Kollege von Alfred Dierlamm, heute noch immer der Strafverteidiger von Jahns, schon mit Vorarbeiten begonnen. Dafür musste die EBS sogar bezahlen, erklärte Albrecht. Gemunkelt wird von einem Betrag in Höhe von 50.000 Euro.

Laut einem Bericht des Wiesbadener Kuriers soll Albrecht Jahns den „väterlichen Rat“ gegeben haben, „nicht selbst den Staatsanwalt“ zu spielen. Dieser soll jedoch alle Ratschläge in den Wind geschlagen haben und „mit schlimmsten Beschuldigungen“ gegen die vermeintlichen Intriganten vorgegangen sein. Dabei bestätigte Albrecht, dass Jahns den mutmaßlichen „Maulwürfen“ mit dem Tode gedroht habe – was Jahns bis heute bestreitet.

Allerdings wollte auch der Aufsichtsrat damals gegen die vermeintlichen Verräter vorgehen – anstatt sich ernsthaft darum zu kümmern, ob die Vorwürfe gegen Jahns berechtigt sind. So schrieb er am 17.März: „Aufsichtsrat und Geschäftsführung der EBS erstatten per sofort Strafanzeige gegen Unbekannt wegen unbefugter Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.“

Während sich Albrecht also geläutert gibt und sich von jeglicher Mitschuld frei zu waschen versucht, sah Gerrick Freiherr von Hoyningen-Huene, Dekan der Law School und Mitglied der EBS-Geschäftsführung, die Rolle des Aufsichtsrates völlig anders. Schon am 17. Februar – dem Tag als die Bild-Zeitung veröffentlichte, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Jahns wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet habe – will er dem Aufsichtsrat schriftlich den Rat gegeben haben, Jahns solle sein Amt niederlegen. Der Aufsichtsrat habe das schriftlich zurückgewiesen. Monatelang habe der Aufsichtsrat hinter Jahns gestanden und auch eine interne Untersuchung sei nur halbherzig betrieben worden, so von Hoyningen-Huene in seiner Zeugenaussage.

Interessant auch seine Aussage, dass Jahns in einer Geschäftsführungssitzung einen Forderungsbetrag seiner Firmen an die EBS in Höhe von 500.000 Euro genannt haben soll. Als der Kanzler der Universität daraufhin sagte, dann müsse er sofort eine entsprechende Rückstellung bilden, soll Jahns sofort auf seine Forderung verzichtet haben. Das sei ihm als Arbeitsrechtler seltsam vorgekommen.

Hintergrund sind Emails von Jahns, die den Verdacht nahelegen, dass dieser eine halbe Million Euro aus seinem Lehrstuhl an der EBS für angeblich angefallene Kosten in seinen Privatfirmen nutzen wollte. Die Emails sollen dem Aufsichtsrat bereits seit Februar 2011 bekannt gewesen sein und wären wohl allein schon ein Grund für eine fristlose Kündigung gewesen.

Auslöser für die Entlassung von Jahns sei dann aber erst der Haftbefehl Anfang April gewesen sein, erklärte von Hoyningen-Huene. Dadurch sei ein intensiver Verdacht erkennbar gewesen.

Beide Zeugenaussagen dürften eher nachteilig für Jahns sein. Denn um seine Schadensersatzansprüche zu begründen, muss Jahns nachweisen, dass die Aussagen der Staatsanwaltschaft – und nicht schon vorherige Bedenken und der Haftbefehl – ursächlich für seine Kündigung waren. Sein Anwalt soll daher bereits weitere Beweisanträge gestellt haben. Am 25.März wird die Beweisaufnahme vor Gericht fortgesetzt.

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.