Jahns gegen Hessen: Schmerzensgeld für Ex-EBS-Präsident

Von am 3. Juni 2015
Strafprozess Ex-EBS-Präsident Jahns Schwertfeger

Der ehemalige Präsident der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Christopher Jahns, bekommt Schmerzensgeld, weil ihn die Staatsanwaltschaft vorverurteilt hat. Das hat das Landgericht Wiesbaden heute entschieden. Statt der geforderten 250.000 Euro erhält er allerdings nur 15.000 Euro.

Seit Anfang 2011 ermittelte die Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Untreue gegen Christopher Jahns. Am 4. April 2011 wurde ein Haftbefehl gegen damaligen Präsidenten und Geschäftsführer der EBS Universität für Wirtschaft und Recht erlassen, der jedoch außer Vollzug gestellt wurde. Am 7. April kündigte der Aufsichtsrat Jahns fristlos als EBS-Geschäftsführer und erklärte sein Dienstverhältnis als Hochschullehrer für beendet. Als EBS-Präsident war Jahns bereits selbst am 5.April zurückgetreten.

Grund für die Entlassung waren nach Jahns Ansicht vor allem Äußerungen der Staatsanwaltschaft gegenüber der Presse, die ihn öffentlich vorverurteilt haben sollen. Deshalb klagte er gegen das Land Hessen und forderte Schmerzensgeld und Schadensersatz für entgangene Geschäfte. Dabei wurde offenbar jeder Medienbericht mit einer Forderung in Höhe von 5000 bis 30.000 Euro belegt. Namentlich genannt wurde nur das Handelsblatt. 2012 reichte Jahns daher Klage gegen das Land Hessen ein.

In dem Verfahren musste das Gericht klären, ob nun wirklich eine Vorverurteilung schuld an der fristlosen Entlassung war oder nicht doch der Haftbefehl. Während sich der damalige Geschäftsführer der FAZ und EBS-Aufsichtsrat, Tobias Trevisan, zugunsten Jahns geäußert haben soll, rechnete der ehemalige EBS-Aufsichtsratsvorsitzende Hellmut K. Albrecht offenbar mit dem ehemaligen EBS-Chef ab.

Jahns beklagte sich zudem, dass er durch die Äußerungen der Staatsanwaltschaft beruflich nicht mehr Fuß fassen konnte. Das ihm nun zugesprochene Schmerzensgeld stehe ihm wegen vorverurteilender Aussagen zu, so das Gericht. Laut Spiegel online muss Jahns jedoch die Kosten des Verfahrens tragen.

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Mit dem Strafverfahren gegen Jahns hat die Klage nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft wirft Jahns gewerbsmäßige Untreue vor. So soll er als EBS-Präsident Rechnungen in Höhe von 180.000 Euro von der EBS an die Beratungsfirma BrainNet bezahlt haben, ohne dass dafür entsprechende Leistungen erbracht wurden. Jahns war damals selbst an BrainNet beteiligt. Jahns bestreitet die Vorwürfe.

Der seit April 2013 laufende Strafprozess wurde im vergangenen Jahr vorläufig eingestellt, weil Jahns schwer erkrankt war. Über eine Wiederaufnahme des Verfahrens wird demnächst entschieden. Dabei scheint Jahns offenbar auf dem Weg der Genesung zu sein und sich seit einiger Zeit um sein Unternehmen Smarter Education Group zu kümmern. Zumindest hat er dort seit April 2015 eine Büroleiterin als „Personal Assistant to the CEO PD Dr. Christopher Jahns“. Schon im März hatte die „Denkfabrik“ einen „Projektleiter Business Development Online Education“ gesucht.

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.