Handelsblatt: Falsche Aussagen auch beim MBA-Titel vom IMD

Von am 20. März 2013

Im November hatte das Handelsblatt berichtet, dass man den MBA-Titel von INSEAD in Deutschland nicht führen darf. Das war falsch. Dasselbe sollte laut Handelsblatt auch beim IMD gelten. Doch auch das war falsch. Noch erschreckender ist allerdings der Umgang der Chefredaktion mit dem Fehler.

Wer sich beim INSEAD oder dem IMD für ein MBA-Studium bewirbt, mache im Hinblick auf die Karriere nichts falsch – „solange er die drei Buchstaben nicht auf Visitenkarte oder Briefkopf schreibt“, stellte MBA-Expertin Stefani Hergert im Handelsblatt fest. Denn das sei eine Straftat, weil man die MBA-Titel beider Topschulen in Deutschland nicht führen dürfe.

Beim INSEAD war die Aussage eindeutig falsch. Das gilt auch für das IMD, wie die CRUS – Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten in Bern gestern bestätigte. Der MBA-Abschluss des IMD sei in der Schweiz als Hochschulgrad anerkannt, da der Abschluss von der Universität Lausanne verliehen wird, heißt es. Zwar ist das IMD selbst keine anerkannte Schweizer Hochschule, aber die Universität Lausanne ist es.

Umso peinlicher war die Auskunft von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz. So behauptete die für die Schweiz zuständige „Gutachterin“ Antje Denker zunächst fälschlicherweise,  dass der Abschluss MBA in der Schweiz nicht als Hochschulgrad anerkannt ist.

Laut dem Äquivalenzabkommen mit der Schweiz dürfen Hochschulgrade, die in der Schweiz anerkannt sind – wie es der MBA ist – in Deutschland geführt werden, wenn sie von einer anerkannten Hochschule vergeben wurden.

Der Artikel, der inzwischen von der Handelsblatt-Website verschwunden ist, zeigt daher deutlich, dass es beim Handelsblatt mit der sorgfältigen Recherche offenbar nicht so weit her ist. Auch wenn die ganze Sache in Frankreich in der Tat kompliziert ist und die Auskünfte der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bisweilen missverständlich sind, hätte man eben solange recherchieren müssen, bis die Sachlage wirklich klar ist. Dabei hatte die Handelsblatt-Redakteurin sich wohl vor allem auf die Aussagen eines sogenannten „Experten“ verlassen, der die Sache allerdings selbst nicht so recht durchblickte.

Dabei hat sie im Fall von INSEAD offenkundig auch Informationen der Kultusministerkonferenz unterschlagen. Am 15.November hatte diese ihr geschrieben: „Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, ist das INSEAD durch ministeriellen Erlass ermächtigt, den nationalen französischen Mastergrad zu verleihen.“

Diese Information stand jedoch nicht in dem Handelsblatt-Artikel vom 23.November 2012. Möglicherweise passte sie einfach nicht zu dem vermeintlichen Scoop. Denn der sollte wohl – wesentlich gestützt auf den sogenannten „MBA-Experten“ Detlev Kran – enthüllen, dass man den MBA-Titel der Topschule in Deutschland nicht führen darf.

Eine Ermächtigung des Ministeriums würde jedoch bedeuten, dass der Titel geführt werden darf und der entscheidende Abschluss am INSEAD ist nun mal der MBA – für was sollte die Ermächtigung sonst gelten?

Hat das Handelsblatt daher bewusst wahrheitswidrig berichtet? Das wäre möglicherweise sogar ein Verstoß gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates und damit auch Chefsache. Auf die Bitte nach einer offiziellen Stellungnahme des Handelsblattes antwortete der stellvertretende Chefredakteur Peter Brors: „Sie beginnen mir auf die Nerven zu gehen! Klären Sie das doch bitte mit Frau Hergert oder schreiben Sie einen Leserbrief oder was weiß ich.“

Brors hatte sich bereits nach den ersten Blog-Einträgen zum INSEAD-Fall unaufgefordert eingeschaltet und mit peinlichen Ausfällen und haltlosen Drohungen geglänzt. Nun erklärt er also auch noch, dass ihn hartnäckige Recherche nervt.

Das wirft ein erschreckendes Bild auf das Verantwortungsbewusstsein der Chefredaktion – immerhin ist durch die falsche Berichterstattung konkreter materieller Schaden zumindest bei einem INSEAD-Alumnus entstanden, der aufgrund des Artikels eine Unterlassungserklärung wegen unerlaubter Titelführung von einer Anwaltskanzlei bekam und daher selbst einen Anwalt einschalten musste.

 

 

 

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.