Grieger-Langer scheitert vor Gericht

Von am 6. August 2018
Grieger-Langer Fotolia ©arborpulchra

Suzanne Grieger-Langer ist mit ihrer Klage gegen Bärbel Schwertfeger in vollem Umfang gescheitert. Auf MBA Journal hatte die Journalistin mehrfach über die zahlreichen Lügen und falschen Darstellungen der selbsternannten „Profilerin“ berichtet. Nun liegt das Urteil vor und das ist mehr als eindeutig. Inzwischen ist das  Urteil rechtskräftig.

Im Mai und Juni hatte MBA Journal in mehreren Artikeln („Profilerin mit Hang zur Lüge“, „Transparenzoffensive bestätigt Lügen“ und „Weitere Lügen bei Management Circle“) über die Selbstdarstellung von „Europas unangefochtener Profilingexpertin“ (Werbung bei den Social Recruiting Days) berichtet.

Dabei ging es um zahlreiche Lügen und Falschdarstellungen (und keineswegs nur um Meinungsäußerungen wie die „Profilerin“ gern behauptet):

  • Falsche Angaben zum Lehrauftrag an der Hochschule Osnabrück (vor allem Zeitraum)
  • Falsche Angaben zum Lehrauftrag an der Hochschule Bielefeld (vor allem Zeitraum)
  • Falsche Angaben zum angeblichen Lehrauftrag an der Wirtschaftsuniversität Wien (den es nie gab)
  • Falsche Angaben zum angeblichen Lehrauftrag an der Universität Augsburg (den es nie gab)
  • Falsche Angaben zum angeblichen Lehrauftrag an der School of Criminal Investigation & Forensic Science an der Steinbeis Hochschule (den es nie gab)
  • Falsche Angaben zur angeblichen Entwicklung eines Studiengangs zum „Certified Profiler“, wahlweise auch „Certified Profiler Expert“ oder Certified Performance Expert“ an der Steinbeis Hochschule (von der Hochschule bestritten)
  • Falsche Angaben zur angeblichen Entwicklung eines Studiengangs zum „Certified Profiler“, wahlweise auch „Certified Profiler and Negotiator“ an der Frankfurt School of Finance and Management (von der Hochschule bestritten und bereits wiederholt anwaltlich abgemahnt)
  • Falsche Angaben zu ihrer Qualifikation bzw. Bezeichnung als Psychologin (kein Studienabschluss in Psychologie)
  • Falsche Angaben zu ihrer Qualifikation bzw.Bezeichnung als Psychoanalytikerin (keinerlei Ausbildung in Psychoanalyse)
  • Falsche Angaben zu ihrer Qualifikation bzw. Bezeichnung als Psychotherapeutin (keine Approbation, unerlaubte Titelführung nach § 132a StGb, da die Bezeichnung Psychotherapeut geschützt ist)
  • Falsche Angaben zur Rechtmäßigkeit ihrer Datenanalyse zum Profling von Bewerbern.

Gegen einige der Aussagen hatte Grieger-Langer Klage gegen die Autorin beim Landgericht Bielefeld eingereicht. Darüber, welche Aussagen genau sie verbieten wollte, war sich die selbst ernannte „Betrugsexpertin“ offenbar selbst nicht einig. So tauchten in den Schriftsätzen immer wieder andere Formulierungen auf und manche Aussagen hat die Autorin in dieser Form überhaupt nie gemacht.

Im Urteil des Landgerichts Bielefeld (AZ 3 O 236/18) werden zwölf Aussagen aufgeführt, die die „Profilerin“ der Autorin verbieten wollte und damit in vollem Umfang scheiterte. Das Gericht wies ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung daher zurück.

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Während die Autorin ihre Aussagen stets auf die schriftlichen Aussagen der betroffenen Hochschulen oder andere Dokumente stützte, konnte Grieger-Langer in keinem einzigen Fall aussagekräftige Belege für ihre Behauptungen vorlegen. Lediglich ihr Diplom- und Vordiplom-Zeugnis in Pädagogik mit dem Nebenfach Psychologie, einen – noch dazu fehlerhaften – Text des Lügenpapstes Jack Nasher über die Titelführung als Wirtschaftspsychologe (irrelevant für das Verfahren) sowie ihre Antwort vom 13. Juni auf die anwaltliche Abmahnung der Frankfurt School (die zu einem erheblichen Teil identisch mit ihrer eidesstattlichen Versicherung ist und am 27. Juni eine weitere Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung zur Folge hatte) legte sie vor. Ihre Klage stützte sich daher vor allem auf ihre eidesstattliche Versicherung. Doch der glaubte selbst der Richter nicht immer.

So wollte sie die Aussage untersagen: „In dem Kurs von Frau Grieger-Langer an der Steinbeis Hochschule Berlin zum Certified Performance Expert wird lediglich die Teilnahme von Frau Grieger-Langer bestätigt und keine Abschlüsse vergeben.“

Zwar wurde die Aussage in dieser Form nie gemacht. Sinngemäß handelt es sich jedoch um ein Zitat aus einer Stellungnahme des Geschäftsführers der Steinbeis Hochschule. Während schon eine Unterlassung von Zitaten dritter Personen nicht verlangt werden könne, sei eine Unwahrheit ebenfalls nicht gegeben, heißt es im Urteil.

So ergebe sich aus der Email des Steinbeis-Geschäftsführers „entgegen der eidesstattlichen Versicherung“ von Grieger-Langer, dass in dem Kurs tatsächlich lediglich die Teilnahme bestätigt und kein Abschluss erworben wurde.

Ähnliches gilt für den Studiengang zum „Certified Profiler“, den sie angeblich für die Frankfurt School of Finance and Management entwickelt hat, was diese vehement bestreitet und Grieger-Langer wegen ihrer Falschaussage bereits zweimal anwaltlich abgemahnt hatte.

So ergebe sich aus der von der Autorin vorgelegten Email, dass Grieger-Langer selbst die Idee für den Studiengang gehabt habe, „die von der Hochschule letztlich nicht gewünscht war“. „Dabei ist auch hier der Email der Vorzug gegenüber der eidesstattlichen Versicherung der Antragstellerin (Grieger-Langer) zu geben“, schreibt das Gericht.

Und schließlich behauptet die Diplom-Pädagogin, dass sie zwar im Hauptfach Pädagogik studiert hatte, aber im Nebenfach Psychologie. Die Inhalte ihres Pädagogik-Studiums würden daher zu 96 Prozent die Studieninhalte eines Diplom-Studiums in Psychologie abdecken. Und deshalb sei die Aussage falsch, dass sie keine Psychologin sei.

Diese Auffassung fand der Richter dann doch „abwegig“. Schließlich sei nicht nachzuvollziehen, warum sie ein Diplom in Pädagogik erhalten habe, wenn sie doch fast ausschließlich psychologische Studieninhalte studiert habe, heißt es im Urteil. Zudem könne sich dann jeder, der im Nebenfach Psychologie studiert habe, als Psychologe bezeichnen.

Ob es sich daher möglicherweise um eine falsche eidesstattliche Erklärung und versuchten Prozessbetrug handelt, wird die Staatsanwaltschaft entscheiden müssen.

Untersagen wollte sie auch die Aussage: „Suzanne Grieger-Langer berät als Charakter-Profilerin auf Grundlage von Datensammlungen große Unternehmen bei der Einstellung neuer Bewerber. Mit einem Charakter-Profiling anhand von Datensammlungen würde sich jedes Unternehmen strafbar machen. Denn die Nutzung personenbezogener Daten ohne Zustimmung des Betroffenen ist nicht erlaubt.“

Dabei entspricht der erste Satz der Darstellung der Antragstellerin in dem von Spiegel online am 20. April veröffentlichten Interview, das letztlich der Auslöser für die Recherche war und auf das sie selbst auf ihrer Website hinweist.

Hier hält das Gericht fest, dass die von der Klägerin vorgenommene Sammlung aller frei zugänglichen Daten zum Profiling eines Bewerbers sowohl nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz als auch nach der neuen Datenschutzgrundverordnung unzulässig war (Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen) oder wäre (keine ausreichende Einwilligung und Aufklärung in Textform). Umso bemerkenswerter ist es, dass Spiegel online ihre in der Form unzulässigen Profiler-Dienste mit dem Interview weiter promotet.

Auch die Aussagen „Profilerin mit Hang zur Lüge“ und „Die selbst ernannte Betrugsexpertin entpuppt sich zunehmend als Hochstaplerin“ bemängelt das Gericht nicht und bewertet sie als zulässige Meinungsäußerung. Zudem befänden sich in den Artikeln „ausreichende Textstellen, die unwahre Aussagen der Antragstellerin in Interviews oder ihrer Website belegen“.

Aufschlussreich ist auch die Beschreibung des Prozessverlaufs bei den Ruhrbaronen (die Autorin war selbst nicht vor Ort). „Dann kam Grieger-Langers Anwältin zu Wort. Ihrer Meinung nach handele es sich um eine Kampagne Schwertfegers gegen Grieger-Langer, die auch vor dem Privatleben der „Profilerin“ keinen Halt mache. Sie könne zwar nicht beweisen, dass Schwertfeger etwas damit zu tun habe, aber es seien Personen aus ihrem privaten Umfeld angesprochen worden, nachdem die Artikel erschienen seien. Der Anwalt von Schwertfeger bestritt dies“. Das ist nicht nur vollkommen absurd, sondern auch ein möglicher weiterer Hinweis auf paranoide Persönlichkeitstendenzen (sie hatte bereits erklärt, bisher aus Angst vor Stalkern keinen Lebenslauf veröffentlicht zu haben).

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig (Beschluss des Oberlandesgericht Hamm, I-4 U 126/18, 11.12.2018).

PS: Und Grieger-Langer lügt weiter. So schreibt sie auf ihrem Linkedin-Profil (Stand 14.8.2018): „Lehrbeauftragte Universität Augsburg, Okt. 2017 – März 2018 6 Monate.“

Wie die Universität Augsburg bestätigte, hatte Grieger-Langer nie einen Lehrauftrag an der Universität. Sie hat lediglich am 8. März 2018 einen Gastvortrag im Weiterbildungszentrum gehalten

PS (11. September): Seitdem Grieger-Langer vor Gericht scheiterte, überzieht sie die Autorin mit weiteren – teils abstrusen – Unterlassungsaufforderungen. Beim Landgericht Hamburg ist Grieger-Langer mit Beschluss vom 12.10.2018 mit ihrem Unterlassungsantrag (wegen Unzuständigkeit) gescheitert.

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.