Frankfurt School schreibt rote Zahlen

Von am 27. August 2019
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Nach einem Gewinn von über 13 Millionen Euro hat die Frankfurt School of Finance and Management 2018 einen Verlust von mehr als vier Millionen Euro gemacht.

Die Frankfurt School of Finance and Management hat 2018 einen Verlust von 4,1 Millionen Euro bekannt gegeben. Im Jahr davor hatte die private Hochschule noch einen Gewinn nach Steuern in Höhe von 13,2 Millionen ausgewiesen. Das berichtete die FAZ.

Professor Nils Stieglitz, seit 2018 Präsident der Business School, führt die Verluste auf höhere Betriebskosten für den neuen Campus zurück. Die Schule war im Oktober 2017 auf einen neuen und größeren Campus an der Adickesalle im Norden Frankfurts umgezogen. Die Kosten in Höhe von 110 Millionen Euro hat sie nach eigenen Angaben selbst finanziert, unter anderem mit dem Verkauf ihres bisherigen Stammsitzes im Frankfurter Osten.

Rückgänge habe es – angesichts der schlechten wirtschaftliche Lage der Banken – bei den Weiterbildungsprogrammen für Banker gegeben, so Stieglitz in der FAZ. „Die marktbedingt rückläufigen Zahlen in den berufsbegleitenden Programmen Bankfachwirt-, Bankbetriebswirt- und Management-Studium gehen auch in 2018 stark zurück. Insgesamt konnten in den Programmen 1.286 Studienbeginner gezählt werden (1.491 in 2017)“, heißt es im Jahresabschlussbericht. Die Umsatzerlöse sanken um 14,1 Prozent.

Zudem sei es in der Vergangenheit nicht immer gut gelungen, andere Branchen für die Weiterbildungsprogramme zu begeistern. Doch das solle sich ändern. So habe man zum Beispiel ein gemeinsames Managementprogramm mit dem Verband der technischen Gebäudeausstattungen begonnen.

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Rückläufige Umsätze von minus zwölf Prozent verzeichnete das margenstarke offene Seminargeschäft. Hier setzte die Hochschule unter Leitung des Vizepräsidenten Klaus Beinke in der Vergangenheit teils auf fragwürdige Inhalte und Dozenten. Und im Zertifikatstudiengang zum Certified Fraud Manager unterrichtete etliche Jahre die selbst ernannte „Profilerin“ und Hochstaplerin Suzanne Grieger-Langer und behauptet noch heute, sie habe einen eigenen Studiengang zum „Certified Profiling Expert“ für die Frankfurt School entwickelt. Die Schule bestreitet das zwar, unternimmt aber nichts gegen ihre Falschdarstellung (siehe Nachtrag).

Bei den MBA-Programmen ist die Zahl der Teilnehmer von 202 auf 166 gesunken. Gestiegen ist dagegen die Zahl der Studierenden (323 statt 256 im Vorjahr) in den Pre-Experience-Master-Programmen wie dem Master of Finance und dem Master of Management. Präsident Stieglitz ist zuversichtlich, dass die Schule 2021 die Verlustzone wieder verlässt. Einen Personalabbau schloss er in dem FAZ-Interview aus.

Einen Abgang gibt es dennoch: Christoph Mohr, früher zuständig für die MBA-Berichterstattung beim Handelsblatt und seit zehn Jahren Geschäftsführer des Frankfurt School Verlages arbeitet nicht mehr für die Business School. Seinen Job hat jetzt offenbar der Hochschul-Präsident selbst übernommen.

Die Frankfurt School of Finance & Management ist aus der ehemaligen Hochschule für Bankwirtschaft hervorgegangen und bietet Bildungsprogramme zu Finanz-, Wirtschafts- und Managementthemen an – dazu gehören Bachelor– und Master- sowie ein Promotionsprogramm, vier MBA-Programme, Executive Education, Zertifikatsstudiengänge sowie offene Seminare und Trainings für Berufstätige. Sie hat die Triple Crown, also die Akkreditierung durch die drei wichtigsten internationalen Akkreditierungsorganisationen AACSB, AMBA und EQUIS. Die private Hochschule galt lange Zeit als Vorzeigebeispiel dafür, dass eine forschungsstarke Business School auch in Deutschland ihre Forschung mit den im Bereich der Weiterbildung erwirtschafteten Überschüssen finanzieren kann.

Nachtrag (ergänzt am 25. Mai 2020): Der Fall der Hochstaplerin Suzanne Grieger-Langer ist um eine weitere skurrile Anekdote reicher. Kaum war der Artikel über die Frankfurt School veröffentlicht, kam auch schon eine Abmahnung und eine Unterlassungsaufforderung von ihrem Anwalt Tim Hoesmann. Die selbst ernannte Profilerin legt Wert darauf, dass sie bereits zweimal von der Frankfurt School anwaltlich abgemahnt wurde, weil sie fälschlicherweise behauptet hatte, einen Studiengang für die Business School entwickelt zu haben. Das war 2018 und betraf u.a. ihre Website.

Die erste Abmahnung der von der Frankfurt School beauftragten Anwaltskanzlei mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung datiert vom 7. Juni 2018. Darin steht, es sei „weder der Wunsch noch die Initiative der Frankfurt School“ gewesen, „einen weiteren Studiengang mit einem Arbeitstitel Certified Profiling Expert zu entwickeln. Demnach ist die von Ihnen im Internet veröffentlichte o.g. Angabe schlicht falsch – was Ihnen auch bestens bekannt ist.“ Und weiter: „Rechtlich folgt aus alledem insbesondere eine widerrechtliche Verletzung der Namensrechte der Frankfurt School.“ Daraufhin löschte Grieger-Langer zwar den Satz auf ihrer Website, unterschrieb aber nicht die Unterlassungserklärung.

In der zweiten Abmahnung vom 27. Juni 2018 heißt es: „Es mag sein, dass Ihre Mandatin die Frankfurt School vor einigen Jahren mit der Idee eines Studiengangs „Certified Profiler“ konfrontierte und dass es hierzu vereinzelt Gespräche gab.“ Allerdings sei ihr „zu keinem Zeitpunkt der Auftrag erteilt worden“, diesen Studiengang zu entwickeln. Die Frankfurt School habe auch kein Konzept oder ähnliches erhalten. Und es folgt ein Hinweis, dass das Verhalten Grieger-Langers auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten „jedenfalls nicht frei von Bedenken ist“. So biete sie ihre Dienste für ein „nicht unerhebliches Entgelt“ an, das von den Auftraggebern offensichtlich insbesondere mit Blick auf ihre Qualifikation bezahlt werde. „Bei fortgesetzter Täuschung über die Qualifikation kann daher unter Umständen ein versuchter Betrug im Sinne des Strafgesetzbuchs vorliegen und zwar in einem besonders schweren Fall (gewerbsmäßig).“

Grieger-Langer unterschrieb auch die zum zweiten Mal geforderte Unterlassungserklärung nicht und stellt die abgemahnte Aussage dann erneut in ihrem im März 2019 erschienenen wirren Verschwörungsbuch auf. Dabei legt sie sogar noch eins drauf und behauptet, sie habe die Angabe über den angeblich von ihr entwickelten, aber nie realisierten Studiengang sogar mit Wissen der Frankfurt School auf ihrer Website gelassen, weil es der Schule „Anfragen einbringe“.

Auszug aus dem Buch (Fußnote 56):

Dazu antwortete die Schule: „Es gab und gibt keinerlei Absprachen zwischen Frau Grieger-Langer und der Frankfurt School, dass sie die Information über den angeblich von ihr für die Frankfurt School entwickelten Studiengang auf ihrer Website lassen kann.“ Dennoch unternimmt die Frankfurt School gerichtlich nichts gegen diese sowie andere angebliche Aussagen ihres Vizepräsidenten Klaus Beinke, unter anderem weil dieser sich „an die einzelnen Zitate und Formulierungen (Seite 165 ff. im Buch von Frau Grieger-Langer) nicht mehr erinnern“ kann. Inzwischen hat Beinke die Frankfurt School verlassen.

Grieger-Langer klagte gegen die Aussage der Autorin, dass die Frankfurt School nichts gegen ihre falsche Aussage unternimmt (Präsenz!). Das Landgericht Frankfurt (Az. 2-03 364/19) gab ihr recht und beurteilte die korrekte Aussage, dass die Schule nichts gegen die falsche Darstellung im Buch unternimmt, als falsche Tatsachenbehauptung, weil sie „nur Teilwahrheiten vermittelt und dadurch beim Adressaten der Äußerung zu einer Fehleinschätzung des Angegriffenen führt“. Die Begründung: „Es dürfen also nicht solche Fakten verschwiegen werden, deren Mitteilung beim Adressaten zu einer für den Betroffenen günstigeren Beurteilung des Gesamtvorgangs hätten führen können.“

Im Klartext: Die Erwähnung der zweimaligen anwaltlichen Abmahnung und der zweimaligen Weigerung Grieger-Langers, die 2018 geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie die Erwähnung der daraufhin erfolgten Löschung der falschen Angabe auf ihrer Website hätten also zu einer „günstigeren Beurteilung des Gesamtvorgangs“ und damit zu ihrer erneuten Lüge in ihrem 2019 erschienenen Buch führen können. Das zu verstehen, bleibt wohl das Geheimnis des Gerichts. Ein Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Nachtrag 6. Juli 2022: Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (AZ: 16 U 37/21) hob am 30. Juni 2022 das Verbot des Landgerichts Frankfurt a.M. (AZ: 2-03 O 209/20) auf. Die Aussage, dass die Frankfurt School „nichts gegen ihre Falschdarstellung unternimmt“, greife nicht rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht Grieger-Langers ein.

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.