Ex-EBS-Präsident Jahns: Strafprozess eingestellt

Von am 8. Mai 2020
Christopher Jahns Schwertfeger

Im März sollte der Untreue-Prozess gegen den ehemaligen EBS-Präsidenten Christopher Jahns wieder beginnen. Doch der Angeklagte wurde erneut verhandlungsunfähig. Nun wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von 30.000 Euro eingestellt.

„Das Strafverfahren gegen Prof. Dr. Jahns wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten aufgrund des Beschlusses der 6. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 23.04.2020 gemäß § 153a Abs. 2 StPO für die Dauer von 6 Monaten vorläufig eingestellt“, schreibt die Pressestelle des Landgerichts Wiesbaden. Dem Angeklagten sei die Auflage erteilt worden, innerhalb der genannten Frist einen Betrag von 30.000 Euro zu zahlen, wobei ein Teil der Zahlungen an die Staatskasse und ein Teil an namentlich benannte gemeinnützige Einrichtungen geleistet werden soll. „Mit der Einstellung des Verfahrens ist eine Schuldfeststellung des Angeklagten nicht verbunden“, heißt es weiter.

„Die erteilten Auflagen sind entsprechend der Voraussetzungen des § 153 a I, II StPO geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Wird die Auflage erfüllt, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden und das Verfahren wird endgültig eingestellt.“

Damit sind der teils spektakuläre Strafprozess und die jahrelange Hängepartie zu Ende, ohne dass die Schuldfrage mit einem Urteil geklärt wurde.

Jahns wurde vorgeworfen, dass er 180.000 Euro veruntreut hat. Das Geld wurde von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht an die Beratungsfirma BrainNet überwiesen, an der er damals beteiligt war, ohne dass es – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – dafür entsprechende Leistungen gab. Die Gelder sollen dann von BrainNet an seine eigene Firmen in der Schweiz weitergeleitet worden sein. Denn Jahns war damals nicht nur Präsident der Business School, sondern gleichzeitig Teilhaber zahlreicher weiterer Firmen. Er hat seine Schuld stets bestritten und sah sich als Opfer einer Intrige.

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Im April 2013 stand er erstmals vor Gericht. Damals sagte ein Zeuge aus, dass es für etliche der Rechnungen, die seine Firmen an die EBS stellten, es keine vertragliche Grundlage und keine Leistungsnachweise gegeben habe. 2014 wurde der Untreue-Prozess dann vorübergehend eingestellt, weil der Angeklagte wegen psychischer Probleme nicht verhandlungsfähig war. Das Verfahren war damals fast abgeschlossen und Jahns drohte wohl eine Verurteilung. Mehrere Jahre weigerte er sich, seinen Gesundheitszustand erneut überprüfen zu lassen.

Doch während er vor Gericht als verhandlungsunfähig galt, legte der „Entrepreneur & Digital Pioneer“ erstaunliche Aktivitäten an den Tag. Er gründete eine Hochschule und mehrere Unternehmen, schulte Manager und trat bei zahlreichen Kongressen und Veranstaltungen auch im Ausland auf.

Dann erklärte er sich zu einem neuen Gutachten bereit. Im Dezember 2018 lag das neue Gutachten vor. Im Februar 2019 wurde bekannt, dass er wieder verhandlungsfähig ist.

Wäre es nach dem Landgericht Wiesbaden gegangen, wäre das Strafverfahren gleich ganz eingestellt worden, wenn der ehemalige Präsident der EBS Universität für Wirtschaft und Recht eine Geldauflage von 50.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation gezahlt hätte – ohne jegliches Schuldeingeständnis.

Doch die Staatsanwaltschaft spielte nicht mit und schrieb: „Nach der ersten Hauptverhandlung in diesem Verfahren geht die Staatsanwaltschaft weiterhin von einem hinreichenden Tatverdacht aus.“ Die Durchführung der neuen Hauptverhandlung werde „aufgrund des fortbestehenden Verdachts einer erheblichen Straftat für erforderlich erachtet“. Daher habe die Staatsanwaltschaft dem Landgericht auch mitgeteilt, dass eine Einstellung des Verfahrens außerhalb der Hauptverhandlung nicht in Betracht kommt.

Ab 19. März sollte Jahns dann wieder vor Gericht stehen. Am 13. März teilte das Landgericht dann mit: „In dem Strafverfahren gegen Prof. Dr. Jahns sind alle Termine wegen festgestellter Verhandlungsunfähigkeit nach Einholung eines aktuellen Sachverständigengutachtens aufgehoben worden. „Das Gericht wird die Voraussetzungen einer vorübergehenden oder dauerhaften Verfahrenseinstellung wegen Verhandlungsunfähigkeit prüfen.“

Nun hat auch die Staatsanwaltschaft der bisher von ihr abgelehnten Einstellung zugestimmt und schreibt: „Der Grund liegt in der veränderten Sachlage aufgrund des neuen ärztlichen Gutachtens, welches dem Angeklagten erneut eine zumindest vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. Da derzeit nicht absehbar ist, wann ggfs. wieder eine Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten eintritt und wann dann eine neue Hauptverhandlung durch das Landgericht anberaumt werden kann, wurde nunmehr im Hinblick auf den vergangenen und den ggfs. noch zu erwartenden Zeitablauf aus Verhältnismäßigkeitsgründen einer Beendigung des Verfahrens unter den genannten Bedingungen zugestimmt.“

Laut einer Meldung der FAZ vom 21. Juli hat Jahns die 30.000 Euro inzwischen bezahlt. Das Geld floß teils in die Staatskasse, teils in gemeinnützige Einrichtungen. Nach Zahlung der Geldauflage ist das Strafverfahren endgültig eingestellt worden.

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.