Ex-EBS-Präsident Jahns: Neues Hauptverfahren wegen Untreue

Von am 13. August 2019
Christopher Jahns Schwertfeger

2014 wurde der Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Präsidenten der EBS, Christopher Jahns, vorübergehend eingestellt, weil der Angeklagte wegen psychischer Probleme nicht verhandlungsfähig war. Nun wird laut Auskunft des Gerichts ein neues Hauptverfahren aufgenommen.

Im Februar wurde bekannt, dass ehemalige Präsident der EBS, Christopher Jahns, laut einem neuen Gutachten wieder verhandlungsfähig ist. Nun soll der Prozess wegen des Vorwurfs der gewerblichen Untreue wieder neu aufgerollt werden. So teilt das Landgericht Wiesbaden auf Anfrage mit: „Bis zum Ende des Jahres ist mit der Planung der neuen Hauptverhandlung zu rechnen.“

 

Dem ehemaligen Präsidenten der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden wird vorgeworfen, dass er 180.000 Euro veruntreut hat. Das Geld wurde von der EBS an die Beratungsfirma BrainNet überwiesen, an der Jahns damals beteiligt war, ohne dass es – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – dafür entsprechende Leistungen gab. Die Gelder sollen dann von BrainNet an seine eigene Firmen in der Schweiz weitergeleitet worden sein. Jahns bestreitet seine Schuld.

Im Oktober 2014 wurde das Strafverfahren vorrübergehend eingestellt. Seitdem ruhte es und Jahns weigerte sich, seinen Gesundheitszustand erneut überprüfen zu lassen. Während Jahns vor Gericht als verhandlungsunfähig galt, legte er erstaunliche Aktivitäten an den Tag. Er gründete er eine Hochschule, schulte Manager und trat bei zahlreichen Kongressen und Veranstaltungen auch im Ausland auf.

Im August 2017 beantragte die Staatsanwaltschaft daher, den Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, damit er dort neu begutachtet wird. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

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Dann änderte Jahns seine Meinung und erklärte sich zu einem neuen Gutachten bereit. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden beschloss daher im März 2018 die erneute Begutachtung im Hinblick auf seine aktuelle Verhandlungs- und Reisefähigkeit. Im Dezember 2018 lag das neue Gutachten vor und danach ist Jahns wieder verhandlungsfähig. Von der Staatsanwaltschaft hieß es damals: „Mit festgestellter Verhandlungsfähigkeit wäre dem Verfahren grundsätzlich Fortgang zu geben.“

Dagegen erklärte Jahns Pressesprecher, Dirk Metz, in der FAZ: Der Vorwurf, dass es für die Honorarzahlungen an BrainNet keine Gegenleistungen gegeben habe, sei widerlegt. Zudem habe die EBS schon vor längerem gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft erklärt, ihr sei kein Schaden entstanden und sie habe daher kein Interesse an einer Fortsetzung des Verfahrens gegen Jahns. Das sei, so die Staatsanwaltschaft, allerdings völlig unerheblich: „Bei dem Vorwurf der Untreue handelt es sich um ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen zu verfolgen ist.“

Die Vorwürfe und die Anklage gegen Jahns, der bis April 2011 CEO und Präsident der EBS Universität für Wirtschaft und Recht war, hatten die Privatuniversität in eine schwere Krise gestürzt. 2016 hatte die SRH Higher Education GmbH die EBS übernommen. Laut dem SRH-Geschäftsbericht 2018 ist das Betriebsergebnis der EBS Universität für Wirtschaft und Recht von 2017 auf 2018 von minus 2,23 Millionen Euro auf minus 4,53 Millionen Euro gesunken. Die Umsatzrendite sank von minus 11,4 Prozent auf minus 24,6 Prozent.

 

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.