EBS-Skandal: Opposition klagt vor dem Staatsgerichtshof

Von am 10. Juli 2013

Weil die schwarz-gelbe Regierung in Hessen die Arbeit des Untersuchungsausschuss ihrer Meinung nach ad absurdum führt, reicht die Opposition nun Klage am Staatsgerichtshof ein. Der Ausschuss soll klären, ob die rund 24 Millionen Euro Fördergelder, die die EBS Universität für Wirtschaft und Recht für den Aufbau ihrer neuen juristischen Fakultät bekommen hat, auch zweckmäßig verwendet wurden.

Der Bericht des Landesrechnungshofes hatte bereits im vergangenen Jahr deutliche Zweifel an der finanziellen Solidität der EBS geäußert und vermutet, dass die öffentlichen Gelder dafür verwendet wurden, um die Finanzlöcher der Business School zu stopfen. Er kritisierte, dass die finanzielle Schieflage der Privathochschule seit langem bekannt gewesen war und vor Beginn der Förderung von der Landesregierung nicht ausreichend geprüft wurde.

Dass die Liquidität der Privathochschule schon seit vielen Jahren ein Problem war, bestätigte auch  der langjährige Leiter des Rechnungswesen der EBS beim Gerichtstermin letzten Mittwoch im Prozess gegen den ehemaligen EBS-Präsidenten Christopher Jahns.

Jahns steht derzeit wegen Untreue-Vorwurf vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 180 000 Euro von der EBS an die Beratergruppe BrainNet bezahlt haben, ohne dass es entsprechende Gegenleistungen gab. Er war damals an der Firmengruppe beteiligt. Jahns bestreitet die Vorwürfe.

In seine Amtszeit von 2006 bis April 2011  fällt auch die Expansion der EBS und ihre Förderung durch die hessische Landesregierung, die nun den Untersuchungsausschuss beschäftigt. Bereits im Dezember nahm der Ausschuss seine Arbeit auf, doch noch immer wurde kein einziger Zeuge vernommen. Dabei ist die Zeit bis zu den Landtagswahlen im September ist knapp.

Anfang Mai wurde der Beweisantrag von Rot-Grün beschlossen und damit die Vorladung von vier Zeugen, deren Aussagen unangenehm für die hessische Landesregierung werden könnten. Daraufhin wollte die rund 70 Zeugen vorladen. Schließlich reduzierte sie in ihrem Beweisantrag die Zahl auf rund 50 Zeugen.

Nun sollen am 8. August acht Zeugen geladen werden, darunter zwei Mitarbeiter des Wissenschaftsrates und einer von CHE, einer von der Akkreditierungsagentur FIBAA sowie drei Professoren aus Heidelberg, Bonn und Hamburg. Sie sollen etwas über das Renommee der EBS und den Bedarf an wirtschaftsnah ausgebildeten Juristen in Deutschland erzählen, aber nichts über den vermeintlichen Missbrauch von Steuergeldern durch die EBS, wozu sie vermutlich auch nichts sagen könnten. Offensichtlicher kann ein Ablenkmanöver kaum sein, was CDU und FDP natürlich zurückweisen. Sie erklären, dass es sinnvoll sei, vor der Befragung von Politikern zum eigentlich Thema zunächst Experten zu befragen. Man will also erst hören, ob es überhaupt stichhaltige Gründe dafür gab, die EBS zu fördern.

Die Opposition sieht darin einen Verfassungsbruch, da dies nichts mit der Aufgabe des Untersuchungsausschusses zu tun hat. Sie hätte gern noch vor der Landtagswahl die politisch Verantwortlichen befragt, darunter die amtierende Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann oder der stellvertretende EBS-Aufsichtsratsvorsitzende Walter Arnold (beide CDU). Vor allem Arnold, dem die angespannte Finanzlage der EBS bekannt gewesen sein dürfte, gilt als der große Drahtzieher bei der Förderung der Privatuni mit Steuergeldern und soll den damaligen EBS-Präsidenten Jahns intensiv dabei gecoacht haben, wie er am besten an die Förder-Millionen kommt.

Nun will die Opposition Klage beim Staatsgerichtshof einreichen. Damit könne die Landesregierung eigentlich mit ihrer geplanten Zeugenvernehmung nicht beginnen, erklärt Grünen-Obmann Daniel May. Denn damit würde sie quasi einem Urteil des Staatsgerichtshofes vorgreifen. Die Alternative wäre das Aussetzen des Untersuchungsausschusses, was angesichts der knappen Zeit wohl auch sein Ende bedeuten würde. Damit würde aber wiederum der bereits beschlossene Beweisantrag der Opposition missachtet, was sich diese nicht bieten lassen will. Bei beiden Möglichkeiten setze sich die Landesregierung weiteren juristischen Gefahren aus, so Daniel May.

Er hofft darauf, dass nun der zweite Zeugen-Termin am 26.August eingehalten wird und dort die vier Zeugen der Opposition gehört werden. Damit hätte man zumindest noch zwei Termine vor der Wahl.

Laut einem Bericht der HR ist dies bereits die dritte Klage der Opposition vor dem Staatsgerichtshof. Bei den anderen beiden ging es ebenfalls um das Verhalten der Regierungsfraktionen in Untersuchungsausschüssen und dabei hatte die Opposition Recht bekommen.

 

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.