EBS-Skandal: Ex-Präsident ohne Professor-Titel?

Von am 24. Januar 2012

Der Professor-Titel war Christopher Jahns offenbar sehr wichtig. Doch nun ist er ihn los. Wie die EBS bestätigt, wurde sein Dienstverhältnis wurde zum 31.Dezember beendet. Damit darf er auch den Professor-Titel nicht mehr führen. Dabei soll sich die EBS in dem arbeitsrechtlichen Vergleich mit ihrem ehemaligen Präsidenten sogar verpflichtet haben, beim Ministerium eine Weiterführung des Titels zu beantragen.

Die Regelung ist eindeutig. „Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst verleiht alle Professoren-Bezeichnungen an privaten Hochschulen für die Dauer der jeweiligen Beschäftigung. Das hat zur Folge, dass das Recht, eine derartige Bezeichnung zu führen, mit dem Ende der Beschäftigung als Professor von selbst endet“, schreibt das Ministerium.

Doch als die EBS im vergangenen Jahr mit ihrem geschassten Präsidenten einen Vergleich schloss, soll sie sich verpflichtet haben, beim Ministerium die Weiterführung des Titels zu beantragen. Das hatte auch der neue EBS-Präsident, Rolf Cremer, im vergangenen Jahr in einem Gespräch bestätigt. Auf die Frage, ob die EBS den Antrag schon gestellt hat, hüllt sich die Hochschule in Schweigen und verweist darauf, dass „sämtliche in dem mit Herrn Jahns geschlossenen Vergleich enthaltenen beschäftigungsrechtlichen Regelungen der Vertraulichkeit unterliegen“. Beim Ministerium ist zumindest bisher kein entsprechender Antrag eingegangen, wie die Pressestelle bestätigt.

Dabei ist das Ganze sowie recht skurril. So ist fraglich, ob die Geschäftsführung der EBS, die den Vergleich in dem arbeitsrechtlichen Verfahren geschlossen hat, überhaupt berechtigt ist, solche Zusagen zu machen. Schließlich handelt es sich bei der Vergabe von Professoren-Titeln um eine rein akademische Angelegenheit, über die eigentlich der Senat der Hochschule entscheiden sollte.

Auch mit der Begründung der Weiterführung des Titels dürfte sich die EBS schwer tun. Erst Mitte Dezember wurde der Haftbefehl aufgrund des Untreue-Vorwurfs wegen dringenden Tatverdachts bestätigt. Auch die Verdunkelungsgefahr bestehe nach wie vor.

Jahns hatte Beschwerde gegen den im April ausgestellten Haftbefehl eingelegt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 180.000 Euro veruntreut zu haben. Der Haftbefehl wurde zwar außer Vollzug gesetzt, der Ex-Präsident muss sich jedoch strengen Auflagen unterwerfen. Jahns selbst bestreitet jegliche Schuld und soll in seiner Weihnachts-Mail angekündigt haben, derzeit an einem Wirtschaftskrimi über den Fall zu schreiben.

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.