EBS: Der Professor, der keiner mehr ist

Von am 12. Dezember 2016
EBS Kiep Centre von außen EBS

Der wissenschaftlicher Leiter eines EBS-Instituts bezeichnet sich als Professor, obwohl er kein Professor an der EBS mehr ist. Das darf er, weil sich die Universität beim Ministerium dafür eingesetzt hat. Sieht so Transparenz aus? Statt hinreichenden Antworten gibt es Drohungen vom neuen Eigentümer SRH.

Am 25.November erschien auf der Website „FONDS professional ONLINE“ ein Interview  mit „Professor Rolf Tilmes, wissenschaftlicher Leiter der EBS Business School in Oestrich-Winkel.“ Das ist natürlich falsch. „In dem Artikel hat sich ein Fehler eingeschlichen“, schreibt die EBS-Pressestelle am 29. November auf Anfrage. „Richtig müsste es wie folgt lauten: „wissenschaftlicher Leiter des EBS Private Finance Instituts“. Nur warum wird der Fehler – zumindest bis 9. Dezember – nicht korrigert?

Doch Rolf Tilmes ist auch kein Professor mehr an der EBS. „Seit Juli 2016 ist Rolf Tilmes nicht mehr als Professor an der EBS Universität beschäftigt“, schreibt die EBS-Pressestelle. „Seinen Professorentitel darf er (hier verweise ich auf Paragraph 63 des HHG) nach einer Amtszeit, die mindestens fünf Jahre überschreitet, auch weiterhin führen.“

Das ist falsch. So schrieb das Ministerium auf eine andere Anfrage: „Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst verleiht alle Professorenbezeichnungen – also auch Juniorprofessorenbezeichnungen – an privaten Hochschulen für die Dauer der jeweiligen Beschäftigung. Das hat zur Folge, dass das Recht, eine derartige Bezeichnung zu führen, mit dem Ende der Beschäftigung als Professor bzw. Juniorprofessor von selbst endet.“

Auf eine Rückfrage bei der EBS, antwortet die SRH Higher Education GmbH, seit Juli 2016 Hauptgesellschafterin der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. „Seinen Professorentitel darf er weiter führen, weil § 92 II HHG greift“, schreibt Pressesprecher Nils Birschmann. Darin heißt es: „Das Ministerium kann hauptberuflich Lehrenden, die die Voraussetzungen des § 62 erfüllen, für die Dauer der Beschäftigung die Bezeichnung „Professorin an …“ oder „Professor an …“ (Bezeichnung der nicht staatlichen Hochschule) verleihen. Das Ministerium kann auf Antrag der Hochschule gestatten, dass eine nach Satz 1 verliehene Bezeichnung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses weitergeführt wird.“ Dieser Antrag sei gestellt und vom Ministerium positiv beschieden worden.

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Soweit so gut. Nur warum setzt sich die EBS dafür ein, dass jemand, der kein Professor der Hochschule mehr ist, aber an einem Institut derselben Hochschule tätig ist, dort weiter den Professor-Titel führen darf? Und ist er nun noch an der EBS beschäftigt oder nicht? Wie bereits mitgeteilt wurde, „ist Rolf Tilmes seit Juli 2016 nicht mehr als Professor an der EBS Universität beschäftigt, sondern als wissenschaftlicher Leiter (Executive Director) beim PFI“, schreibt Birschmann. Und weiter, das PFI Private Finance Institute sei „als Lehr- und Forschungsinstitut universitärer Bestandteil der EBS“.

Das Institut bietet laut Website „umfassende praxisnahe Kursangebote in den Bereichen Private Banking, Wealth Management und Family Office Masterprogrammen, Betreuung von Bachelor-/Masterarbeiten“ an sowie im Weiterbildungsbereich das berufsbegleitende Studium zum Master in Business mit Spezialisierung Wealth Management (M.A.), 13 offene Zertifikatsprogramme in Themenfeldern wie “Finanzökonomie”, “Ruhestandsplanung”, “Testamentsvollstreckung”, “Private Real Estate Management”, “Honorarberatung”,  “Quantitative Investment Analysis”, “Private Equity”, “Infrastruktur” und “Rohstoffe” sowie eine Vielzahl von firmenindividuellen Programmen.

Dazu muss man wissen, dass der Professor-Titel wichtig ist, wenn es darum geht, Kunden auf dem freien Weiterbildungsmarkt zu gewinnen. Denn da zieht ein akademischer Titel immer noch. Dass der Professor an dem Hochschul-Institut kein Professor mehr an der Hochschule ist, dürften da nur wenige durchschauen.

Und Tilmes ist laut Website unter anderem auch Vorstand der Insurancecity AG, „einem Multi-Channel-Versicherungsmakler in Frankfurt, der sich auf die Betreuung von Privatkunden und KMU konzentriert.“ Auch da dürfte der Professor-Titel nicht schaden.

Doch auch dem nicht genug. Auf der – vor nicht allzu langer Zeit überarbeiteten – EBS-Website steht bei Herrn Tilmes: „Leiter von Lehrstuhl für Privatfinanzierung und Vermögensverwaltung, PFI Private Finance Institute, Center for Corporate Skills & Dispute Competence“ und „Lehre: Module PT-MA Masterthese Workshop“. Und das alles, obwohl er nicht mehr als Professor an der Hochschule beschäftigt ist?

Früher hatte Tilmes viele Ämter inne. 2012 war er Geschäftsführer und Dean (Rektor) der EBS Business School. Zudem leitete er seit 2008 das Department of Finance, Accounting & Real Estate an der EBS und hatte dort den Stiftungslehrstuhl Private Finance & Wealth Management inne. Ab 2007 war er auch Geschäftsführer der EBS Executive Education und damit zuständig für die Weiterbildung der Hochschule und wissenschaftlicher Leiter und Executive Director des PFI Private Finance Institute. Nun ist er offenbar nur noch wissenschaftlicher Leiter des Instituts.

Die Weiterbildungen von EBS-Instituten wurden früher von externen Dienstleistern akquiriert und durchgeführt, die teils wiederum EBS-Professoren gehörten. Nach außen agierte man also als Hochschul-Institut, in Wirklichkeit stand manchmal das private Unternehmen eines Professors dahinter. Besonders krass war das bei dem vom ehemaligen Christopher Jahns gegründeten Supply Chain Management Institute – SMI Institut, das aber längst umstrukturiert wurde. Die Mitarbeiter der Hochschul-Institute waren oftmals auch nicht Mitarbeiter der EBS, sondern Mitarbeiter der jeweiligen Privatfirma – was nach außen aber nicht immer klar war. Verdient haben dabei damals vor allem die Professoren bzw. ihre Firmen, während die EBS nur einen geringen Teil der Gewinne bekam.

Beim PFI-Institut stand dahinter die Finanzakademie – FER Financial Education and Research GmbH. Wer den Firmennamen bei Google eingibt, bekommt als erste Nennung die EBS-Finanzakademie und eine EBS-Seite. Laut Moneyhouse ist die Haupttätigkeit der Finanzakademie – FER Financial Education and Research GmbH im Bereich berufliche Erwachsenenbildung. Geschäftsführerin ist Jutta Tilmes, die Ehefrau von Professor Tilmes. Sie ist laut EBS-Website auch Direktorin des PFI Instituts der EBS. Als Professor wird an dem Lehr- und Forschungsinstitut – als einziger Professor neben Herrn Tilmes – Professor Peter Schaubach aufgelistet, einer der 16 Honorarprofessor an der EBS Business School.

Nun wäre es natürlich interessant zu wissen, wie die Verflechtungen und Abgrenzungen zwischen dem Hochschul-Institut PFI und der Finanzakademie – FER Financial Education and Research heute sind, doch leider schweigt SRH dazu – ebenso wie auf die Frage, ob der Professor am EBS-Institut, der kein Professor mehr an der EBS ist, nun Ausdruck der neuen Transparenz sei.

Auch bei den Professoren wird es interessant. Laut einer von der EBS zur Verfügung gestellten Liste wurden wohl allein von 2015 bis 2016  fünf Juniorprofessoren zu Seniorprofessoren berufen. Im § 63 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) heißt es: „Freie und frei werdende Professuren werden von der Leitung der Hochschule unter Angabe der Art und des Umfangs der zu erfüllenden Aufgaben, der Qualifikationsmerkmale und des Zeitpunkts der Besetzung öffentlich und im Regelfall international ausgeschrieben. Von der Ausschreibung kann im begründeten Einzelfall abgesehen werden, wenn eine Professorin oder ein Professor der Hochschule einen Ruf einer anderen Hochschule auf eine höherwertige Professur erhalten hat oder wenn eine Juniorprofessorin oder ein Juniorprofessor der Hochschule als Professorin oder Professor berufen werden soll. Bei der Berufung können Mitglieder der eigenen Hochschule in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der eigenen Hochschule können dann berücksichtigt werden, wenn sie nach ihrer Promotion die Hochschule gewechselt haben oder mindestens drei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig gewesen sind.“

Doch treffen die „begründeten Ausnahmefälle“ auch auf alle Juniorprofessoren der EBS zu?

„Seit 2011 wurden auch an der EBS ausgebildete Juniorprofessoren/innen auf frei werdende Seniorprofessuren berufen. Grundsätzlich haben sie sich entweder in einem offenen, international ausgeschriebenen Verfahren durchgesetzt und/oder hatten i.d.R. einen bzw. mehrere Rufe von anderen nationalen und internationalen Universitäten, was laut HHG ein Absehen von einer Ausschreibung erlaubt“, behauptet SRH.

Genehmigt werden müssen die Berufungen vom Wissenschaftsministerium. Doch merkwürdigerweise antwortet das Ministerium auch auf mehrmalige Anfrage nicht.

Und bei SRH setzt man offenbar lieber auf unmissverständliche Drohungen: „Sollten Sie diese Themen in Teilen oder ganz – im Rahmen einer Veröffentlichung – aufgreifen wollen, legen wir auf eine Übernahme unseres Statements in Gänze wert, um den Kontext zu erhalten. Wir behalten uns eine juristische Prüfung Ihrer Veröffentlichung vor. Wir sind zwar grundsätzlich nicht am Führen vermeidbarer rechtlicher Auseinandersetzungen interessiert, werden diese aber auch nicht scheuen, um unsere Reputation zu schützen“, schreibt Herr Birschmann.

Und bei einer weiteren Nachfrage legt er noch nach: „Ein Großteil der Ihnen vorliegenden Informationen ist offensichtlich unrichtig. Wenn notwendig, werden wir sowohl die Reputation unserer Mitarbeiter, als auch die der Universität schützen und falsche Tatsachenbehauptungen gerichtlich untersagen lassen sowie Korrekturansprüche durchsetzen.“

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.