EBS-Förderung: Trotz Anfangsverdacht keine Ermittlungen?

Von am 22. Januar 2014

23 Millionen Euro hat das Land Hessen der privaten EBS Business School für den Aufbau ihrer neuen juristischen Fakultät gezahlt. Doch das Geld diente vor allem dazu, das Überleben der maroden Business School zu sichern. Das wussten offenkundig auch Politiker der schwarz-gelben Landesregierung. Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt liegt daher seit fast einem Jahr eine Strafanzeige wegen Untreue-Verdacht gegen die damalige Landesregierung sowie die ehemalige hessische Wissenschafts- und neue Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) vor. Doch ob überhaupt ermittelt wird, ist fraglich.

Bereits im Frühjahr 2013 hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden, die im laufenden Untreue-Verfahren gegen den ehemaligen EBS-Präsidenten Christopher Jahns ermittelt hat, ihren Anfangsverdacht sowie die Strafanzeige eines Wiesbadeners, unter anderem gegen die damalige Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann, an die Generalstaatsanwaltschaft geleitet. Die hat das Ganze wiederum an die Staatsanwaltschaft Frankfurt weiter gegeben – ein klares Indiz dafür, dass der Anfangsverdacht offenbar berechtigt ist. Frankfurt ist daher verpflichtet zu ermitteln – eigentlich.

Im November lehnte die Staatsanwaltschaft Frankfurt eine Auskunft darüber ab, ob sie ermittelt oder nicht. Nun wurde Kühne-Hörmann zur Justizministerin in der neuen schwarz-grünen Regierung ernannt. Auf eine erneute Anfrage heißt es: „mangels ausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten (insbesondere wegen Untreue) werde derzeit nicht gegen Frau Kühne-Hörmann“ ermittelt. Interessant ist vor allem das Wörtchen „derzeit“. Denn das bedeutet, dass die Ermittlungen in der Sache nicht abgeschlossen sind – wenn sie denn überhaupt jemals aufgenommen worden sind.

Gegen Minister und Abgeordnete kann die Staatsanwaltschaft aber nur ermitteln, wenn der Landtag dafür die Immunität der betroffenen Personen aufhebt. Davon ist bisher nichts bekannt. Auch auf die Strafanzeige des Wiesbadeners gibt es bisher keine Reaktion. Das deutet darauf hin, dass man in Frankfurt einfach gar nichts tut.

Dass die Staatsanwaltschaft künftig gegen ihre eigene Chefin ermittelt, erscheint reichlich unwahrscheinlich. Und sollte dies tatsächlich der Fall sein, würde es nicht verwundern, wenn die neue Justizministerin einen Weg findet, die lästige Sache aus der Welt zu schaffen. Schließlich zeigt der EBS-Skandal mehr als deutlich, dass in Hessen vieles möglich ist, was eigentlich nicht möglich ist.

So hatte der Landesrechnungshof bereits Ende 2012 kritisiert, dass die Landesregierung die Bonität der EBS vor der Förderung nicht ausreichend überprüft hat und die Steuergelder vor allem dazu dienten, die marode Privathochschule zu finanzieren. Den darauf eingesetzten Untersuchungsausschuss versuchte die schwarz-gelbe Regierung zwar so weit wie möglich zu boykottieren, dennoch erzählten etliche Zeugen haarsträubende Geschichten über manipulierte Zahlen und die tatkräftige Unterstützung der EBS durch Politiker aus CDU und FDP. Das alles hielt die schwarz-gelbe Landesregierung aber nicht davon ab, sich in dem Abschlussbericht in einem Akt atemberaubender Dreistigkeit von jeglicher Schuld freizusprechen.

Inzwischen sind die 23 Millionen Euro Steuergelder längst ausgegeben und die EBS ist erneut so gut wie pleite. Überleben kann sie nur mit Bankkrediten.

 

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.