EBS: Der Trick mit der Strafanzeige

Von am 26. September 2011

Die Strafanzeige gegen die angeblichen Intriganten erscheint immer mehr als ein dreister Versuch des Ex-Präsidenten Christopher Jahns, sich in der Öffentlichkeit reinzuwaschen und Zeugen gegen ihn zu diskreditieren – mit tatkräftiger Unterstützung der Medien.

Als erste hatte die Welt am Sonntag (Wams) die dubiose Strafanzeige ins Spiel gebracht. Danach soll ein Kölner Anwalt eine Strafanzeige wegen Verdachts der falschen Verdächtigung, Verleumdung und Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gegen vier Personen eingereicht haben, darunter drei (ehemalige) EBS-Mitarbeiter sowie einen externer Berater. Dabei fragt man sich allerdings, ob ein externer Anwalt überhaupt eine Strafanzeige wegen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen einreichen kann, von dem eigentlich nur die EBS betroffen ist.

Doch es kommt noch besser: Wie die Staatsanwaltschaft bestätigt, basiert die Strafanzeige vor allem auf verschiedenen Zeitungsartikeln. Eidesstattliche Versicherungen, die die angeblichen Falsch-
aussagen bestätigen, gibt es nicht. „Dass die Strafanzeige des Kölner Rechtsanwalts auf veröffentlichten bzw. öffentlich zugänglichen Informationen basiert, entspricht auch meinem Kenntnisstand“, schreibt Wams-Redakteur Sebastian Jost. Nur warum hat er das nicht auch geschrieben? Das gibt der Strafanzeige schließlich eine deutlich geringere Relevanz.

Und warum reicht ein externer Anwalt eine Strafanzeige ein, die vor allem auf Zeitungsartikeln basiert? Ging es hier vielleicht in erster Linie darum, mit Hilfe der Medien in der Öffentlichkeit das Bild des unschuldigen Ex-Präsidenten zu verfestigen, der zum Opfer von böswilligen Intriganten geworden ist? Inzwischen wurde das auf die besagte Strafanzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren gemäß § 154e StPO einstweilen eingestellt.

Seit Wochen haben verschiedene Medien, allen voran der Wiesbadener Kurier, aber auch die FTD und die FAZ über die angebliche Intrige gegen Jahns berichtet und wurden dabei wohl intensiv von Jahns Anwalt Alfred Dierlamm informiert. Vor allem die Berichterstattung von Christoph Cuntz im Wies-
badener Kurier erweckte dabei oftmals den Eindruck, als sei der Redakteur quasi zum Pressesprecher von Jahns avanciert.

Ein wichtiges Argument in der Intrigen-Inszenierung ist die angebliche Morddrohung Jahns gegen die vermeintlichen Intriganten, die unter anderem bei einer Sitzung gefallen sein soll. Diese sei, so wurde es zumindest in den Medien behauptet, auch der Grund für den Haftbefehl gewesen. Dabei soll sie angeblich nie gefallen sein. So schrieb die Wams, dass ihr mehrere eidesstattliche Versicherungen vorliegen, in denen Teilnehmer der Sitzung bestreiten, dass die Morddrohung jemals fiel. „Dies entspricht den Tatsachen“, erklärt Redakteur Sebastian Jost auf die Anfrage, ob ihm diese eides-
stattlichen Versicherungen auch vorliegen. Der betroffene EBS-Mitarbeiter äußert sich aufgrund der anhaltenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Ex-Präsident Jahns nicht dazu.

Nur warum sind die eidesstattlichen Versicherungen dann nicht Bestandteil der Strafanzeige? Oder werden auch nicht anderweitig veröffentlicht oder genutzt? Vielleicht weil sie falsch sind? Schließlich ist eine falsche eidesstattliche Versicherung gegenüber einem Redakteur der Wams nicht strafbar. Im Übrigen hat die Staatsanwaltschaft Jahns nie Morddrohungen vorgeworfen, sondern die Ausübung von Druck gegenüber Zeugen.

„Wir berichten Fakten und haben den gegen Jahns vorliegenden Vorwürfen lediglich die Intrigenvor-
würfe gegenübergestellt, die ebenfalls im Raum stehen“, schreibt Wams-Redakteur Jost. Und auch FTD-Redakteurin Marion Schmidt ist von der Richtigkeit ihrer Berichterstattung über die vermeint-
lichen Intrigen überzeugt: „Sie können versichert sein, dass ich mit allen (!) Beteiligten gesprochen habe und spreche, inklusive der angeblichen Intriganten.“

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.