EBS: Der dreiste Versuch, seine Kunden zu prellen

Von am 5. Mai 2014

Jahrelang hat der Weiterbildungsbereich der EBS Business School seinen Kunden zu hohe Rechnungen geschickt und unberechtigt Umsatzsteuer auf die Kursgebühren kassiert. Um die nach einer Betriebsprüfung erforderlichen Zahlungen ans Finanzamt zu vermeiden, führt man nun eine Rückabwicklung durch. Die Rechnungen werden rückwirkend korrigiert, die bereits bezahlte Umsatzsteuer wird gestrichen. Nur auf die Idee, den Kunden das zu viel bezahlte Geld unaufgefordert und unverzüglich zurückzuzahlen, kommt die Business School nicht.

Anfang März erhielten ehemalige Kunden der EBS Executive Education ein Einschreiben. „Aufgrund einer Betriebsprüfung wurde von Amts wegen entschieden, dass einige Zertifikatsstudiengänge der EBS Executive Education GmbH ohne Umsatzsteuerausweis zu fakturieren sind“, heißt es darin. „Die notwendige Bescheinigung wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt und betrifft auch in der Vergangenheit durchgeführte Weiterbildungsprogramme, an denen Sie teilgenommen haben.“ Daher müssten die Ursprungsrechnungen korrigiert werden. „Sie erhalten als Anlage die Berichtigungserklärung hinsichtlich der betroffenen Rechnungen unter Angabe des entfallenden Umsatzsteuerbetrags.“ Das können im Einzelfall deutlich mehr als 1000 Euro sein. Das Schreiben schließt mit dem Satz: „Die betroffenen Beträge wurden bereits von Ihnen überwiesen.“ Auf der Berichtigungserklärung steht dann der Betrag plus die ursprünglich ausgewiesene Umsatzsteuer und die neue, auf Null gesetzte Umsatzsteuer.

Kein Wort darüber, dass den Kunden natürlich die Rückzahlung ihrer bezahlten Umsatzsteuer zusteht. Die meisten dürften das Schreiben daher einfach abheften, ohne zu ahnen, dass sie damit auf ihr Geld verzichten. Und das ist wohl auch so beabsichtigt.

Dabei geht es hier keineswegs um Peanuts. Zwar verschweigt die Schule auch auf Anfrage, wie viele Kunden die Rückabwicklung betrifft, aber es dürften deutlich mehr als 1000 Kunden sein und damit eine hübsche Summe, die die unter erheblichen Finanzproblemen leidende EBS so unberechtigt einkassiert. Aktuell finden sich auf der Website allein knapp 40 Zertifikatsprogramme, wobei die EBS verschweigt, ob es auch noch weitere Weiterbildungsangebote betrifft.

Die Weiterbildungen laufen zwar unter der EBS Executive Education GmbH, die auch die Rechnungen stellt. Durchgeführt wurden und werden die Programme stets von den Dienstleistern. Dahinter standen und stehen die Privatfirmen von EBS-Professoren wie Rolf Tilmes, Ulrich Grimm, Ronald Gleich oder Roland Mattmüller, die bis 2012 praktischerweise auch noch Geschäftsführer der EBS Executive Education GmbH waren.

Dabei können den Kunden durch die Rückabwicklung sogar noch zusätzliche Kosten entstehen. Denn sie müssen auch ihre eigene Steuererklärung nachträglich korrigieren. Das gilt vor allem dann, wenn sie berechtigt sind, Vorsteuer abzuziehen und die von ihnen bezahlte Umsatzsteuer geltend gemacht haben. Doch auch darüber informiert die EBS sie in ihrem Schreiben nicht.

Umso erstaunlicher ist die Erklärung der Privatuni: „Das von der EBS Executive Education GmbH an die Teilnehmer verschickte Informationsschreiben zur Steuerbefreiung und Rechnungsberichtigung wurde von der EBS Executive Education GmbH, den Dienstleistungspartnern und den beteiligten steuerlichen und rechtlichen Beratern gemeinsam entwickelt.“ Im Klartext: Dahinter steht offenbar eine bewusste Strategie.

Doch es kommt noch besser. Als einer der angeschriebenen Kunden sein Geld zurückfordert und sich beschwert, dass er in dem Schreiben nicht auf die Rückzahlung aufmerksam gemacht wurde, antwortet die EBS: „Es tut uns sehr leid, sollten Sie bezüglich des Schreibens auf uns verärgert sein. Wir haben uns mit diesem Schreiben an Vorgaben zu halten, die die Hochschule mit den Finanzbehörden abgestimmt hat. Sehen Sie uns bitte nach, dass wir in diesem speziellen Fall streng nach dieser Maßgabe gehandelt haben.“

Die Finanzbehörden haben der Privatuni also vorgeschrieben, den Kunden nicht mitzuteilen, dass ihnen die Rückzahlung der viel bezahlten Umsatzsteuer zusteht? Das ist schon ziemlich dreist. Doch dem nicht genug. Weiter heißt es: „Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die von Ihnen angeforderte Erstattung der Umsatzsteuer einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Der Betrag wird in ca. 8 Wochen ab Eingang Ihres Anspruches dem von Ihnen genannten Bankkonto gut geschrieben.“ Zwei Monate? Dabei ist die Rückzahlung sofort fällig und möglicherweise sogar zusätzlich Zinsen. Und obwohl die Email erst vom 16. April ist, behauptet die EBS am 30.April: „Allen Teilnehmern, die bisher um Erstattung der Umsatzsteuer gebeten haben, wurden die ihnen zustehenden Beträge in vollem Umfang erstattet.“

Unstimmigkeiten gibt es auch beim betroffenen Zeitraum. Laut EBS betrifft es die Rechnungen rückwirkend ab 2007. Dem widerspricht allerdings der Jahresabschluss 2011 der EBS Executive Education. Dort stehen „Rückstellungen für Umsatzsteuernachzahlungen der Jahre 2004/05 bis 2010“ infolge einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt Wiesbaden I in Höhe von 825.000 Euro.

Mit der Rückabwicklung spart sich die EBS zwar Geld, indem die Rückzahlung der nun nicht mehr vorhandenen Umsatzsteuer an das Finanzamt entfällt. Allerdings hat die EBS auch Vorsteuer geltend gemacht, die nun dem Finanzamt zurückerstattet werden muss. Gemunkelt wird dabei von weit über einer Million Euro. Die EBS schreibt dagegen: „Aus den Hin- und Herzahlungen der Umsatzsteuer verbleibt für die EBS Executive Education GmbH eine niedrige sechsstellige Belastung, die in der Liquiditätsplanung der EBS Executive Education GmbH berücksichtigt ist.“

Fazit: Trotz neuer Führung und zahlreichen Skandalen legt die EBS weiter ein fragwürdiges Geschäftsgebaren an den Tag. Bevor ihr ehemaliger Präsident Christopher Jahns, der heute wegen Untreue-Vorwurf vor Gericht steht, im April 2011 gefeuert wurde, propagierte er an der EBS mit Nachdruck das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns. Heute schreibt die Privatuni auf ihrer Website: „In Forschung, Lehre und Weiterbildung haben wir uns klaren ethischen Richtlinien verschrieben: Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit, Sorge um Menschen und unsere Umwelt.“ Damals wie heute hat das mit der Realität wohl nicht viel zu tun.

 

 

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.