Freistellung

Von am 31. März 2014
« Back to Glossary Index

Teilnehmer an berufsbegleitenden Programmen werden häufig von ihrem Arbeitgeber für die Zeit des Unterrichts freigestellt. Andere müssen dafür Urlaub nehmen, bekommen aber die Studiengebühren von ihrem Arbeitgeber erstattet. Manche Unternehmen – vor allem die großen Beratungsgesellschaften – bieten ihren High-Potentials auch sogenannte Fellowship-Programme. Das Unternehmen übernimmt dann die Studiengebühren und stellt den Mitarbeiter für die Zeit des Vollzeit-Studiums frei. Er ist allerdings dann verpflichtet, nach dem Studienabschluss noch für ein paar Jahre bei seinem Arbeitgeber zu bleiben. Andernfalls muss er das Geld wieder zurückbezahlen.

« Zurück zum Glossar
Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.