Titelführung

Von am 31. März 2014
« Back to Glossary Index

Der MBA ist ein ausländischer akademischer Titel und darf daher in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen geführt werden. Die Führung des Titels ohne Genehmigung wird strafrechtlich verfolgt. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Titel, die innerhalb der Europäischen Union an einer im jeweiligen Land anerkannten Schule erworben wurden, gelten als genehmigt. Hinweise dazu findet man auf der Website www.anabin.de. Bildungsinstitute, die mit “H-” gekennzeichnet sind, sind in ihrem Herkunftsland nicht staatlich anerkannt – das heißt, man darf den Titel in Deutschland nicht führen. Allerdings ist die Datenbank nicht vollständig und manchmal auch nicht aktuell. In den USA gibt es keine staatliche Anerkennung. Bestehen Zweifel an der Anerkennung, sollte man sich nicht nur auf die Angaben der Schulen verlassen. Denn hier wird nicht selten getrickst und gelogen.

« Zurück zum Glossar
Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.