EBS: Strafanzeige wegen versuchten Betrugs

Von am 27. Mai 2015
EBS Universität Wiesbaden EBS Universität

Der dreiste Versuch der EBS Business School, Kunden ihrer Weiterbildungslehrgänge um die unberechtigt kassierte Umsatzsteuer zu prellen, hat ein juristisches Nachspiel. Ein Teilnehmer des Lehrgangs zum Gesundheitsökonom hatte bereits im April 2014 Strafanzeige gegen den zuständigen Geschäftsführer Professor Ralph Tunder wegen versuchten Betruges gestellt. Die Anzeige wurde zwar eingestellt. Doch der Betroffene hat Beschwerde eingelegt.

Jahrelang – und zwar von 2007 bis 2013 – hat der Weiterbildungsbereich der EBS Business School (EBS Executive Education) seinen Kunden zu hohe Rechnungen geschickt und unberechtigt Umsatzsteuer auf die Kursgebühren kassiert. Um die nach einer Betriebsprüfung erforderlichen Zahlungen ans Finanzamt zu vermeiden, wurden die Rechnungen rückwirkend korrigiert. Damit wären auf die EBS erhebliche Rückzahlungen an ihre Kunden zugekommen.

Doch statt seinen Kunden einfach zu schreiben, dass man einen zu hohen Betrag berechnet hat und die unberechtigt kassierte Umsatzsteuer zurückzuerstatten, engagierte die EBS einen Beraterstab, um ein entsprechendes Schreiben an die Teilnehmer aufzusetzen. Ziel war es dabei ganz offenkundig, das Schreiben so zu formulieren, dass möglichst keiner auf die Idee kommt, das Geld zurückzufordern. Und das ist zunächst wohl auch gelungen.

Einem Teilnehmer, der 2008 und 2009 das „Intensivstudium Gesundheitsökonom“ absolviert hatte, war das jedoch zu bunt. Er erstatte Strafanzeige wegen Verdacht auf Betrug, begangen durch Unterlassen gegen den zuständigen Geschäftsführer der EBS Executive Education – bzw des Health Care Management Institutes –  Professor Ralph Tunder. Zwar stellte die Staatsanwaltschaft Wiesbaden das Ermittlungsverfahren ein, die Begründung wirft jedoch neue Fragen auf.

So wurden 18 der insgesamt 21 Teilnehmer des Lehrgangs von der Staatsanwaltschaft befragt. Von diesen hatten 15 das Schreiben „in seiner Bedeutung nicht erfasst und deshalb auch keine Rückzahlungsansprüche geltend gemacht“. Von den drei restlichen Teilnehmern, waren zwei von einem anderen informiert worden, so dass letztlich nur einer das Schreiben richtig verstanden hatte. Dabei beliefen sich die Rückzahlungsansprüche – laut Berechnungen des Anzeigenerstatters – allein aus seinem Kurs auf 34.000 Euro. Und der Kurs zum Gesundheitsökonom war bei weitem nicht der einzige Lehrgang, der betroffen war.

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Schon allein der zeitliche Ablauf ist bemerkenswert. So erfuhr die EBS offenbar bereits im April 2013 von der unberechtigt einkassierten Umsatzsteuer. Erst im Oktober 2013 – also fünf Monate später – sah man Handlungsbedarf und verschickte angeblich die ersten Schreiben an die ehemaligen Teilnehmer, so hat es die EBS wohl gegenüber der Staatsanwalt dargestellt.

Der Text sei zuvor mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern abgestimmt worden. Das entsprechende Schreiben wurde – wie MBA Journal berichtete – offenbar aber noch einmal oder vielleicht auch zum ersten Mal im März 2014 von Professor Tunder verschickt.

„Erst aufgrund der auffallend geringen Rückforderungsquote von nur 43 Prozent sei man nach nochmaliger Lektüre darauf aufmerksam geworden, dass der Text des Schreibens etwas unglücklich formuliert gewesen sei“, heißt es in dem Bericht der Staatsanwaltschaft. Daraufhin habe man angeblich im Dezember 2014 ein weiteres, verständlicher formuliertes Schreiben an die Teilnehmer verschickt. Ob das stimmt, lässt sich nicht nachvollziehen. In der Ermittlungsakte soll sich das Schreiben nicht befunden haben, so der Anzeigenerstatter.

„Weder der Beschuldigte Herr Professor Tunder noch sonst ein Leiter der übrigen Institute habe selbst den Text verfasst oder sei für dessen Fassung verantwortlich, vielmehr sei ein einheitlicher Text für alle vorgegeben worden“, schreibt die Staatsanwaltschaft. Und weiter: „Damit fehlt es an einer persönlichen Verantwortlichkeit des Beschuldigten Professor Tunder, der an der Erstellung, Formulierung und Abfassung der von seinem Institut versandten Rechnungen nicht persönlich beteiligt war, sondern als Institutsleiter lediglich als Unterzeichner in Erscheinung trat.“

Das ist nun alles ziemlich unglaubwürdig. So wurde die EBS bereits im April 2014 durch eine entsprechende Anfrage vom MBA Journal auf das nicht verständliche Schreiben aufmerksam gemacht. Am 30.April antwortete die Business School dazu: „Die Weiterbildungsmaßnahmen werden durch die sogenannten Dienstleistungsgesellschaften, deren Gesellschafter Professoren der EBS sind, selbständig und in Eigenverantwortung durchgeführt. Die rechtliche und steuerliche Konzeption der Weiterbildungsmaßnahmen liegt ebenfalls in der Hand der Dienstleister. Die Dienstleister erbringen die Leistungen im Namen und für Rechnung der EBS Executive Education GmbH.“

Und weiter: „Das von der EBS Executive Education GmbH an die Teilnehmer verschickte Informationsschreiben zur Steuerbefreiung und Rechnungsberichtigung wurde von der EBS Executive Education GmbH, den Dienstleistungspartnern und den beteiligten steuerlichen und rechtlichen Beratern gemeinsam entwickelt.“

Im Klartext: Als Geschäftsführer ist Professor Tunder laut EBS nicht nur selbständig und eigenverantwortlich für die steuerliche Konzeption der Weiterbildungen zuständig, er war auch an der Formulierung des Schreibens beteiligt. Dennoch ist er – laut Staatsanwaltschaft – für die Formulierung nicht verantwortlich? Mal ganz abgesehen davon, dass sich der Geschäftsführer einer GmbH nicht so einfach seiner Haftung entziehen kann, indem er behauptet, nur ein „Musterschreiben“ unterzeichnet zu haben.

Der Erstatter der Anzeige hat daher Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt. Zwar hat ihm die EBS inzwischen das Geld zurück bezahlt, er geht jedoch weiter davon aus, dass die EBS bewusst darauf spekuliert hat, „eine Rückerstattungsquote gegen 0 Prozent zu erhalten“. Was auch immer dabei letztlich herauskommt, es zeigt zumindest deutlich, dass sich an dem fragwürdigen Geschäftsgebaren der EBS auch bis 2014 nichts geändert hat.

Geschäftsführer der EBS Executive Education ist im Übrigen noch immer Professor Ulrich Grimm. Und auch Herr Professor Tunder, dessen Ernennung zum außerplanmäßigen Professor schon mehr als fragwürdig war, ist noch immer Geschäftsführender Direktor des Health Care Management Institute.

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.

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