EBS-Skandal: Die Mär vom nicht genug gehörten Justiz-Opfer

Von am 7. Mai 2012

Wie die Staatsanwaltschaft Wiesbaden bestätigt, wurde Anklage wegen gewerbsmäßiger Untreue gegen den ehemaligen Präsidenten der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Christopher Jahns, beim Landgericht Wiesbaden eingereicht. Die in zahlreichen Medien geäußerten Vorwürfe, Jahns habe sich gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend zu den Vorwürfen äußern können, weist die Staatsanwaltschaft zurück.

Inhalt der Anklage sind nach wie vor Rechnungen in Höhe von 180.000 Euro, die der Hochschule für nie erbrachte Leistungen gestellt wurden. Ein weiterer Vorwurf betrifft die unrechtmäßige Nutzung des Dienstwagens. Zu weiteren Details äußert sich die Staatsanwaltschaft nicht, solange Jahns die Klage noch nicht zugestellt wurde. Nach der Klagezustellung hat Jahns erneut die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das Landgericht entscheidet dann, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird oder nicht.

Bemerkenswert ist erneut, wie zahlreiche Medien Jahns Version zu seiner Vernehmung wiedergeben, offenbar ohne bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen. „Die Staatsanwälte hätten ihm zudem kaum Gelegenheit gegeben, sich vor der Anklage zu erklären“, schreibt die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Und im Wiesbadener Kurier heißt es: „Jahns habe sich bislang nicht in rechtsstaatlicher Weise zu den verfahrensrelevanten Sachverhalten äußern können. Eine bereits begonnene Vernehmung sei aus „Kapazitätsgründen“ abgebrochen worden.“ Und die FAZ, die offenbar sogar bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt hat, beschäftigt sich zwar ausführlich mit Vorwürfen gegen die Staatsanwaltschaft, übernimmt aber weiter – wider besseren Wissens? – Jahns Behauptungen, er „habe sich bisher nicht in rechtsstaatlicher Weise zu den verfahrensrelevanten Sachverhalten äußern können“.

Die Vernehmung sei in der Tat nach sechs kompletten Vernehmungstagen abgebrochen worden, da Jahns dabei lediglich seine schriftlich vorbereitete Erklärung ins Protokoll diktiert habe, bestätigt Oberstaatsanwalt Hartmut Ferse. Weitere schriftlich gestellte Fragen habe Jahns nicht beantwortet. Zudem habe er die Möglichkeit gehabt, weitere Vernehmungstermine beim Landeskriminalamt wahrzunehmen. Davon habe er keinen Gebrauch gemacht.

Jahns Strafverteidiger Alfred Dierlamm habe beantragt, die Anklage wegen schwer wiegender Verfahrensverstöße und Rechtsverletzungen an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, schreibt der Wiesbadener Kurier weiter. Und das offenkundig, bevor er die Anklage überhaupt gesehen hat. Logisch nachvollziehbar ist das nicht unbedingt. Aber es passt zu Jahns vor kurzem angezettelter massiver Gegenoffensive und seine Klage gegen das Land Hessen. Er bestreitet nach wie vor jede Schuld und sieht sich als Opfer einer Intrige.

Die Anklage könnte auch Auswirkungen auf den im September zwischen der EBS und ihrem Ex-Präsidenten geschlossenen Vergleich haben. Jahns hatte dabei einen „mittleren sechsstelligen Betrag“ als finanziellen Ausgleich für seine fristlose Kündigung erhalten. Damals hieß es, der Vergleich basiere auch auf der Voraussetzung, dass die Ermittlungen der Staatsanwalt eingestellt werden.

„Seit Beginn des Verfahrens hat die EBS Universität die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang unterstützt. Uns war und ist wichtig, dass die Sachlage geklärt wird, auch weil die EBS selbst Schaden erlitten hat, der potenziell durch diesen Fall verursacht worden ist“, schreibt ein EBS-Sprecher. Man werde zunächst das Ende des Verfahrens abwarten. Erst dann werde man erneut prüfen, ob Schaden im Zusammenhang mit dem Fall entstanden ist, und gegebenenfalls geltend gemacht werden kann.

Foto Bärbel Schwertfeger, MBA Journal

Über Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger ist Diplom-Psychologin und seit 1985 als freie Journalistin im Bereich Management, Weiterbildung und Personalentwicklung tätig.